# taz.de -- Streit um die Rigaer Straße 94: Tür könnte sich wieder schließen
       
       > Die Anwälte des autonomen Hausprojekts wehren sich gegen eine Begehung
       > durch die Eigentümervertreter. Am Dienstag wird vor dem Landgericht
       > verhandelt.
       
 (IMG) Bild: Weiter im Verteidigungsmodus: Rigaer Straße 94
       
       Berlin taz | Die für kommenden Donnerstag geplante [1][Begehung des
       autonomen Hausprojekts Rigaer Straße 94] durch Vertreter der
       Eigentümerfirma und einem Brandschutzsachverständigen steht auf der Kippe.
       Bereits am Dienstag wird das Berliner Landgericht erneut darüber
       entscheiden, ob die Eigentümervertreter überhaupt befugt sind, das Haus zu
       betreten.
       
       Verhandelt wird über den Widerspruch der Bewohner*innen-Anwälte gegen einen
       entsprechenden [2][Beschluss des Kammergerichts von Mitte Februar]. In
       diesem waren die Vertreter der britischen Briefkastenfirma Lafone
       Investments Limited nach jahrelangen erfolglosen Versuchen erstmals als
       ausreichend legitimiert angesehen worden. Eine weitere Entscheidung des
       Verwaltungsgerichts hatte ihnen darüber hinaus das Recht auf Polizeischutz
       zugebilligt.
       
       Laut Rigaer 94-Anwalt Benjamin Hersch gehe es darum, den Beschluss des
       Kammergerichts aufheben zu lassen und damit die Vollstreckbarkeit des
       Urteils einzustellen. Eine Begehung durch die Eigentümer wäre damit vom
       Tisch. Auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg versuchte zuletzt eine
       [3][womöglich eskalative Begehung zu verhindern]. Ebenfalls bis Dienstag
       sollte mit dem Senat, der auf das Recht der Eigentümer auf eine Begehung
       pochte, ein Kompromiss gefunden werden.
       
       Hersch kritisierte das Verfahren vor dem Kammergericht als
       „Geheimverfahren“. Weder er noch seine Mandant*innen waren daran direkt
       beteiligt; danach habe er lange darum kämpfen müssen, überhaupt an das
       Urteil zu kommen. Das Kammergericht war ins Spiel gekommen, nachdem das
       Landgericht zuvor einen Eilantrag der Lafone-Verteter abgelehnt hatte. In
       seinem Beschluss führte das Kammergericht laut Hersch aber aus, an sich
       nicht zuständig zu sein – und verweis erneut ans Landgericht.
       
       „Die Argumentation des Kammergerichts ist nicht so richtig haltbar“, sagt
       Hersch. Noch immer gebe es keine ausreichende Vollmacht für den Anwalt der
       Gegenseite, auch stehe die [4][Rechtsfähigkeit der britischen Limited
       infrage]. Hersch betonte, dass sich die Bewohner*innen der Rigaer 94
       einer Begutachtung durch einen Brandschutzsachverständigen „nicht
       entziehen“ wollten. „Sie vermuten aber, dass der Eigentümer bei einer
       Begehung eine Räumung vorbereiten oder sofort Fakten schaffen will“. Über
       das [5][Ansinnen des Hausverwalters, Seitenflügel und Hinterhaus räumen zu
       lassen, hatte die taz berichtet].
       
       3 Mar 2021
       
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