# taz.de -- Impfungen von Häftlingen: Nicht gefährdet genug
       
       > In Gefängnissen gelten strenge Coronaregeln. Bei den Impfungen müssen
       > Häftlinge aber noch warten, obwohl viele schwere gesundheitliche Probleme
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Warten, bis sie beim Impfen an der Reihe sind: Häftlinge in Hamburg
       
       Göttingen taz | Weil sie in Gemeinschaftseinrichtungen leben müssen,
       gehören Gefangene in den Justizvollzugsanstalten zweifellos zu den von der
       Coronapandemie besonders Betroffenen. Zumindest in Niedersachsen und
       Hamburg werden sie jedoch nicht vorrangig geimpft.
       
       Die Behörden verweisen auf die von der Bundesregierung vorgegebene
       Reihenfolge. „Auch Gefangene können geimpft werden, wenn sie dies
       wünschen“, teilt das niedersächsische Justizministerium mit. Die
       Reihenfolge richte sich dabei nach der Priorisierung der
       Coronavirus-Impfverordnung des Bundes. Aktuell erfolge demzufolge die
       Impfung der Gefangenen über 80 Jahre und mit Anspruch auf Schutzimpfung mit
       höchster Priorität. „Eine vorrangige Behandlung gegen geltendes Recht ist
       nicht beabsichtigt“, betont Ministeriumssprecher Christian Lauenstein.
       
       Die derzeit gültige Corona-Impfverordnung sieht vor, dass Gefangene und
       Beschäftigte in den Justizvollzugsanstalten – sofern sie nicht zu einer
       besonderen Risikogruppe gehören oder über 80 Jahre sind – zur Gruppe mit
       einer hohen Priorität zählen. Das ist in der Verordnung die sogenannte
       Priorisierungsgruppe 2: „Schutzimpfungen mit hoher Priorität“.
       
       Auch in Hamburg verweist der Senat darauf, dass der Bund die Reihenfolge
       für die Impfungen festgelegt habe. Aktuell werde immerhin das medizinische
       Personal der Justizvollzugsanstalten geimpft, heißt es in einer
       Senatsantwort auf eine Anfrage der Linken. Die Planungen zur Umsetzung der
       Impfungen bei den Gefangenen seien hingegen noch nicht abgeschlossen.
       
       Das weitere Vorgehen hänge unter anderem von Zeitpunkt und Menge der
       Impfstoff-Lieferungen ab: „Bis zur Durchführung einer flächendeckenden
       Impfung in den Justizvollzugsanstalten können einzelne berechtigte
       Gefangene ins Impfzentrum ausgeführt werden.“ Erst im weiteren Verlauf der
       Impfkampagne komme die Verabreichung des Impfstoffes durch mobile Impfteams
       oder das in den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stehende medizinische
       Personal in Betracht.
       
       Die Linke wirft dem Senat nun vor, die Corona-Impfung von Gefangenen zu
       verschlafen. „Es ist beschämend, dass es offenbar gar keine Vorbereitungen
       für die Durchführung der Impfungen in den Gefängnissen gibt“, so die
       justizpolitische Sprecherin der Fraktion, Cansu Özdemir.
       
       Der Senat riskiere durch die verschleppte Planung eine gefährliche
       Verzögerung. Bisher sei noch nicht einmal ermittelt worden, wie viele und
       welche Gefangene zu einer Risikogruppe gehörten, obwohl der
       Gesundheitszustand von Gefangenen häufig sehr schlecht sei, beklagt
       Özdemir: „Die Behörde nimmt ihre Verantwortung für die Gefangenen in
       staatlicher Obhut nicht ernst genug.“ Die Linksfraktion fordert, die
       Planungen für die Corona-Impfungen in den Gefängnissen „mit Hochdruck“
       aufzunehmen und zügig einen Impfplan vorzulegen.
       
       Eine höhere Priorisierung für Gefangene und Gefängnisbeschäftigte fordern
       ebenfalls die Gefangenen-Gewerkschaft (GG-BO), das Komitee für Grundrechte
       und Demokratie und das Strafvollzugsarchiv. Und auch der Senat selbst
       stellt fest, dass Gefangene von der Coronapandemie „besonders betroffen“
       sind.
       
       Ein hoher Infektionsschutz sei schon aufgrund der gesundheitlichen
       Situation von Gefangenen notwendig. Sie litten häufig an Suchterkrankungen
       und deren Folgen, Infektionskrankheiten, psychischen Erkrankungen oder den
       gesundheitlichen Folgen von Haft. „Es besteht bei ihnen daher häufig die
       Gefahr eines besonders schweren Verlaufs einer Corona-Infektion“, erklärt
       der Senat. In Hamburgs Knästen wurden deshalb Besuchs- und
       Kontaktmöglichkeiten ebenso reduziert wie Freizeitangebote und
       Lockerungsgewährungen.
       
       In den niedersächsischen Gefängnissen ist nach Auskunft des
       Justizministeriums ein „Aktionsplan zur Pandemievorsorge“ in Kraft. Neue
       Gefangene würden zwar weiterhin aufgenommen, während der ersten 14 Hafttage
       aber in einem abgetrennten Bereich untergebracht und erst dann sowie nach
       einem Test in anderen Bereich verlegt.
       
       Der Empfang von einzelnen Besuchern ist Häftlingen in dem Bundesland nach
       längerer Unterbrechung unter Beachtung strenger Hygieneauflagen inzwischen
       wieder erlaubt, Besuchergruppen dürfen aber nicht in die Knäste. Auch die
       Arbeitsbetriebe in den Gefängnissen sind wieder geöffnet.
       
       Gruppensportangebote wie Handball oder Fußball werden aktuell nicht
       angeboten. Überwiegend können die Gefangenen aber an kontaktlosen
       Sportangeboten wie Ausdauer- oder Kraftsport teilnehmen. Dasselbe gilt für
       Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen anderer Glaubensgemeinschaften.
       Auch Vollzugslockerungen seien im Einzelfall unter Einhaltung der
       Hygieneregeln möglich, so Ministeriumssprecher Lauenstein. Frühere
       Entlassungen wegen einer Covid-19-Erkrankung sind aber nicht vorgesehen.
       
       4.565 Personen waren am Dienstag in Niedersachsen inhaftiert. Bis Ende
       Februar gab es insgesamt 39 bestätige Corona-Infektionen bei Gefangenen.
       
       15 Mar 2021
       
       ## AUTOREN
       
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