# taz.de -- Beschwerde von Indigenen aus Brasilien: Ökozid-Vorwurf gegen Bolsonaro
       
       > Indigene haben Beschwerde gegen Brasiliens Präsidenten eingereicht. Der
       > Internationale Strafgerichtshof in Den Haag könnte eine Untersuchung
       > einleiten.
       
 (IMG) Bild: Raoni Metuktire, Häuptling vom Volk der Kayapó, ist einer der Ankläger gegen Brasiliens Präsidenten
       
       Berlin taz | Die Anführer zweier indigener Stämme in Brasilien haben beim
       Internationalen Strafgerichtshof ICC in Den Haag Beschwerde gegen den
       Präsidenten ihres Landes, Jair Bolsonaro, eingereicht. Nun muss das Gericht
       entscheiden, ob eine formelle Untersuchung eingeleitet wird.
       
       Die [1][Stämme werfen Bolsonaro Verbrechen gegen die Menschlichkeit] vor.
       Er zerstöre [2][systematisch den Amazonas-Regenwald], sei verantwortlich
       für die Ermordung von Umweltaktivisten und Indigenen und unterminiere die
       Behörden für den Schutz der Umwelt und der Indigenen. „Die Situation ist
       das direkte Resultat der Politik von Jair Bolsonaro“, besagt die
       Beschwerdeschrift. Dieser wolle „alle Barrieren gegen die Plünderung der
       Schätze des Amazonas aufheben“.
       
       Die Beschwerde eingereicht hat [3][der wohl bekannteste
       Menschenrechtsanwalt Frankreichs, William Bourdon]. Dieser hofft, einen
       Präzedenzfall schaffen zu können: Er will, dass der ICC Bolsonaro wegen
       „Ökozids“ schuldig spricht. Dieser Tatbestand ist im Rom-Statut, auf dem
       der ICC beruht, eigentlich nicht vorgesehen. Das Statut benennt vier
       „Verbrechen gegen den Frieden“: Völkermord, Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das „Verbrechen der Aggression“.
       
       Bei den Verhandlungen über das Rom-Statut stand [4][Ökozid lange als
       fünftes Verbrechen gegen den Frieden] im Verhandlungstext. Doch dann
       verschwand es „unter mysteriösen Umständen“ aus dem Text, wie es in einem
       Bericht der britischen Organisation Human Rights Consortium heißt. Schwere
       Umweltverbrechen werden jetzt nur noch im Rahmen von Kriegsverbrechen,
       nicht aber bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit erwähnt.
       
       Die Schwelle für Bourdon liegt daher hoch, wenn er sagt: „Ökozid dieser
       Intensität muss als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden.“
       Ganz unmöglich ist es aber nicht, dass Bourdon Erfolg hat. Der ICC hat 2016
       anerkannt, dass er Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem weiteren
       Kontext sehen muss: Die Anklagebehörde des ICC „wird der Verfolgung von
       Straftaten nach dem Rom-Statut besondere Aufmerksamkeit widmen, die durch
       die Zerstörung der Umwelt begangen werden oder dazu führen“.
       
       Es ist nicht ausgeschlossen, dass das ICC diesem Vorsatz jetzt nachkommt
       und tatsächlich einen Präzedenzfall schafft. Wann das entschieden wird, ist
       allerdings unklar. Der ICC kann sich mit seiner Entscheidung, ob er eine
       formelle Untersuchung beginnt, beliebig lange Zeit lassen.
       
       12 Feb 2021
       
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