# taz.de -- Freihandel zwischen EU und Kanada: Ceta-Klage von Die Linke scheitert
       
       > Der Bundestag hat beim vorläufigen Inkrafttreten des Handelsabkommens
       > zulässig gehandelt. Das hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
       
 (IMG) Bild: Im Oktober 2015 demonstrierten in Berlin Tausende gegen Ceta und TTIP
       
       Karlsruhe taz | Der Bundestag musste der Bundesregierung beim
       Ceta-Freihandelsvertrag der EU mit Kanada keine präziseren Grenzen
       aufzeigen. Eine Organklage der Linksfraktion wurde nun vom
       Bundesverfassungsgericht [1][als unzulässig verworfen].
       
       Mit dem Ceta-Abkommen soll der Handel zwischen der EU und Kanada
       intensiviert werden. Doch im Oktober 2015 demonstrierten in Berlin rund
       250.000 Menschen gegen Ceta. Kritisiert wurde vor allem der Schutz von
       Investoren aus dem anderen Wirtschaftsraum.
       
       Der EU-Ministerrat stimmte Ceta im Oktober 2016 zu. Der Großteil des
       Vertrags wird seit 2017 aufgrund eines separaten Beschlusses bereits
       [2][vorläufig angewandt]. Diese vorläufige Anwendung gilt aber nicht für
       die Regeln zum Investitionsschutz. Hier ist noch die Ratifikation der
       nationalen Parlamente erforderlich, die etwa in Deutschland noch fehlt.
       
       Beim Bundesverfassungsgericht waren zwei Großverfahren zu Ceta anhängig.
       Die inhaltliche Bewertung, ob die EU beim Abschluss des Vertrages jenseits
       ihrer Kompetenzen („ultra vires“) agierte, wird voraussichtlich in den
       kommenden Monaten verhandelt.
       
       ## Bundestag hat zulässig gehandelt
       
       Zunächst ging es in Karlsruhe um die parlamentsrechtlichen Fragen. Die
       Linksfraktion griff in ihrer Klage die Stellungnahme des Bundestags zur
       vorläufigen Anwendung von Ceta an. Im September 2016 gab der Bundestag
       grünes Licht, unter der Maßgabe, dass der Investitionsschutz und Themen mit
       nationaler Kompetenz ausgenommen werden.
       
       Den Linken ging das nicht weit genug, der Bundestag hätte viel genauer
       erklären müssen, wo aus seiner Sicht die Grenzen des Zulässigen liegen. Und
       eine Überschreitung der Grenzen hätte vom Bundestag durch ein
       „Mandatsgesetz“ gebilligt werden müssen.
       
       Doch das hielten die Verfassungsrichter für abwegig. Wenn die EU die
       Grenzen ihrer Zuständigkeit missachte, könne der Bundestag dies überhaupt
       nicht legitimieren, auch nicht per Gesetz. Er müsse dann vielmehr dagegen
       vorgehen, zum Beispiel mit Parlamentsdebatten, so die Verfassungsrichter.
       Im Herbst 2016 habe sich der Bundestag aber ausreichend engagiert. Die
       Vorwürfe der Linken seien „nicht substantiiert“.
       
       2 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-018.html
 (DIR) [2] /Freihandelsabkommen-Ceta/!5447034
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Freihandel
 (DIR) CETA
 (DIR) Lieferketten
 (DIR) Schwerpunkt TTIP
 (DIR) Schwerpunkt TTIP
 (DIR) CETA
 (DIR) Schwerpunkt TTIP
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) EU-Freihandelsabkommen mit Kanada: Unnötig hastig
       
       Der Bundestag ratifiziert in erster Lesung das Handelsabkommen Ceta. Der
       Vertrag bleibt aber umstritten, auch weil er Konzernen Privilegien
       einräumt.
       
 (DIR) Ceta-Abkommen mit Kanada: Pures Gift
       
       Das Ceta-Freihandelsabkommen mit Kanada ist ein Angriff auf die Demokratie.
       Noch kann es verhindert werden.
       
 (DIR) Handelsabkommen zwischen EU und Kanada: Zypern stoppt Ceta
       
       Das Parlament in Nikosia stimmt gegen die Annahme des
       europäisch-kanadischen Wirtschaftspakts. Abgeordnete sehen Agraprodukte
       nicht genug geschützt.
       
 (DIR) Gutachten zum Investitionsschutz: EuGH winkt Ceta durch
       
       Der Europäische Gerichtshof hält Investitionsschutz im Handelsabkommen mit
       Kanada mit dem EU-Recht für vereinbar. Ceta-Kritiker sind enttäuscht.
       
 (DIR) Kommentar Ceta und TTIP: Das Misstrauen ist berechtigt
       
       Die EU-Kommission gibt zu, dass die Verträge kein nennenswertes Wachstum
       erzeugen. Es geht nur um den Lobbyismus der Konzerne.