# taz.de -- Bundestagswahl nach neuem Wahlrecht: Opposition klagt gegen Wahlrecht
       
       > Grüne, FDP und Linke halten die Reform, die die Große Koalition
       > durchgesetzt hat, für verfassungswidrig. Jetzt ziehen sie gemeinsam nach
       > Karlsruhe.
       
 (IMG) Bild: Grüne, FDP und Linke wollen die Wahl des Bundestag im September nach dem neuem Wahlrecht verhindern
       
       Berlin taz | Grüne, FDP und Linke wollen gemeinsam verhindern, dass der
       Bundestag im September nach dem neuen Wahlrecht gewählt wird. Am Montag
       reichten die drei Oppositionsfraktionen beim Bundesverfassungsgericht Klage
       gegen die Reform sowie einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung ein.
       
       Die Parlamentarischen GeschäftsführerInnen von Grünen und FDP, Britta
       Haßelmann und Marco Buschmann sowie der Linken-Rechtsexperte Friedrich
       Straetmanns warfen Union und SPD vor, die [1][Wahlrechtsreform begünstige
       CSU und CDU] gegenüber den anderen Parteien. Buschmann kritisierte das
       Gesetz als „politische Selbstbedienung“, Haßelmann beklagte, die Union habe
       sich „einen allein politisch motivierten Vorteil gesichert“.
       
       Straetmanns sprach von einer politischen Mogelpackung: Der Öffentlichkeit
       werde vorgegaukelt, dass im Ergebnis der Bundestag verkleinert werde. Das
       Gesetz sei „grottenschlecht“ und zudem verfassungswidrig, so Haßelmann.
       
       Die Große Koalition hatte im Oktober gegen den Widerstand der Opposition
       die [2][Wahlrechtsreform durchgesetzt]. Deren Ziel sollte es eigentlich
       sein, den auf inzwischen 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu
       verkleinern. Dass dies mit der neuen Gesetzeslage gelingt, wird von vielen
       Fachleuten aber bezweifelt. Nach der Reform bleibt es bei der
       Bundestagswahl im September bei 299 Wahlkreisen, obwohl die Reduzierung der
       Wahlkreise als der wirksamste Hebel gilt, um die Anzahl der Abgeordneten zu
       verringern.
       
       Drei Überhangmandate ohne Ausgleich 
       
       Überhangmandate einer Partei werden nach der neuen Regelung teilweise mit
       ihren Listenmandaten verrechnet. Beim Überschreiten der Regelgröße des
       Bundestags, die 598 Abgeordnete beträgt, sollen aber bis zu drei
       Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien
       kompensiert werden.
       
       An diesen drei nicht ausgeglichenen Überhangmandaten setzt die Klage unter
       anderem an. Denn von dieser Regelung profitiere, so der Linkenpolitiker
       Straetmanns, „vor allem die Union“. CDU und CSU erzielen die meisten
       Direktmandate: Die 46 CSU-Abgeordneten im Bundestag sind alle über ein
       Direktmandat eingezogen, die CDU holte 185 ihrer 200 Mandate direkt.
       
       „Die Stimmen für die Union sind also mehr wert“, so Straetmanns weiter. Das
       aber verstoße gegen die Wahlrechts- und Chancengleichheit der Parteien.
       Zudem, so Buschmann von der FDP, enthalte das Gesetz „hochgradig unklare
       Regeln“. Das verletzte den Grundsatz der Normenklarheit.
       
       Vertreten werden die drei Fraktionen von der Düsseldorfer Rechtsprofessorin
       Sophie Schönberger. Das Gesetz sei „in sich widersprüchlich und
       inkonsistent“, sagte die Juristin bei der Vorstellung der Klage. Der
       Bundeswahlleiter, der letztlich über die Verteilung der Mandate bestimmt,
       habe daher „sehr, sehr großen Spielraum“ bei seiner Entscheidung. Man habe,
       so Schönberger weiter, zwei mögliche Interpretationen des Gesetzes
       durchgerechnet. Nach der einen habe die Union am Ende über 32 Prozent der
       Bundestagsmandate verfügt, bei der anderen über 28 Prozent – bei ein und
       demselben Wahlausgang.
       
       Unklare Regeln gefährden „Befriedungsfunktion“ 
       
       Buschmann betonte mit Blick auf die USA, wie wichtig es sei, dass für
       Wahlen klare Spielregeln gelten. Dies helfe dabei, dass der notwendige
       Streit im Wahlkampf nach der Wahl beendet sei. „Hochgradig unklare Regeln“,
       wie sie das neue Wahlrecht vorsehe, gefährdeten dagegen die
       „Befriedungsfunktion des Wahlrechts“ und schadeten damit der liberalen
       Demokratie. „In Zeiten, wo Benzin in der Luft liegt, spielt man nicht mit
       Streichhölzern“, so Buschmanns scharfe Kritik an der Großen Koalition.
       
       Hat die Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg, würde für diese
       Bundestagswahl das alte Wahlrecht weiter gelten. Befürchtet wird
       allerdings, dass der Bundestag damit weiter wachsen könnte – von derzeit
       bereits 709 Abgeordneten auf möglicherweise mehr als 800.
       
       Nach Vorstellungen der Großen Koalition soll es eine größere Reform – dann
       mit Reduzierung der Wahlkreise – erst für die Wahl 2025 geben. Dazu soll in
       der kommenden Legislaturperiode erneut eine Reformkommission eingesetzt
       werden. WissenschaftlerInnen, Abgeordnete und weitere Mitglieder der
       Kommission sollen spätestens bis 30. Juni 2023 einen Vorschlag vorlegen.
       
       Grüne, FDP und Linke hatten einen eigenen Gesetzentwurf zur
       Wahlrechtsreform vorgelegt. Haßelmann, Buschmann und Straetmanns hatten
       zuvor jahrelang in einer Kommission unter dem Vorsitz von
       Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) an einem Kompromissvorschlag
       gearbeitet. Doch CDU und insbesondere CSU weigerten sich standhaft, einer
       Reduzierung der Wahlkreise zuzustimmen.
       
       Bislang waren Änderungen am Wahlrecht mit möglichst breiter Mehrheit
       verabschiedet worden, die Große Koalition hat mit dieser Tradition
       gebrochen. Mit der Entscheidung waren aber auch in der CDU nicht alle
       einverstanden. Bundestagspräsident Schäuble und sechs weitere
       CDU-Abgeordnete enthielten sich bei der Abstimmung.
       
       1 Feb 2021
       
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