# taz.de -- Maut-Untersuchungsausschuss: Digitale Aufklärung
       
       > Wie oft hat Bundesverkehrsminister Scheuer mit seinen Maut-Experten
       > gemailt? Das muss das Ministerium nun offenlegen.
       
 (IMG) Bild: Keine Pkw-Maut auf der Autobahn, aber eine Menge Ärger
       
       Karlsruhe taz | Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss dem
       [1][Maut-Untersuchungsausschuss] offenlegen, ob und wie oft er von seinem
       Abgeordneten-E-Mailkonto mit seinem Ministerium kommuniziert hat. Das
       entschied am Freitag nachmittag der Ermittlungsrichter des
       Bundesgerichtshofs. Er gab damit einer Klage der drei
       Oppositionsabgeordneten Christian Jung (FDP), Jörg Cezanne (Linke) und
       Oliver Krischer (Grüne) statt.
       
       Seit November 2019 versucht der Maut-Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob
       Scheuer bei der später vom Europäischen Gerichtshof gestoppten Einführung
       einer [2][PKW-Maut] Fehler gemacht und Steuergelder verschwendet hat.
       Scheuer versprach zwar maximale Transparenz und legte 700.000 Blatt Akten
       und Tausende E-Mails des Ministeriums vor. Aber es kamen bald Zweifel auf,
       ob er dem Ausschuss wirklich alle relevanten Unterlagen zur Verfügung
       gestellt hatte. So wurde im Juli ein Ordner mit 320 Blatt nachgereicht, der
       aufgrund eines „Büroversehens“ vergessen worden sei.
       
       Außerdem tauchten immer wieder E-Mails auf, die Scheuer von seinem
       Abgeordneten-Konto aus schrieb oder empfing. Die Oppositionsvertreter im
       Ausschuss beantragten deshalb im Oktober, dass Scheuer auch alle E-Mails
       aus seinem Abgeordnetenbüro herausgeben soll, in denen er mit dem
       Ministerium korrespondierte. Das lehnte die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD
       aber ab. Ein Untersuchungsausschuss dürfe nicht auf gespeicherte E-Mails
       zugreifen, weil er laut Grundgesetz keine Eingriffe ins Grundrecht der
       Fernmelde-Freiheit vornehmen dürfe.
       
       Die Opposition schwächte ihren Antrag daraufhin ab und wollte nun nur die
       Protokolldaten (Logfiles) von Scheuers Abgeordneten-Mailkonten. Konkret
       geht es um den Mailverkehr des Abgeordneten Scheuer mit zehn namentlich
       benannten Ministeriums-MitarbeiterInnen, zum Beispiel Abteilungsleiter
       Karl-Heinz Görrissen. Doch auch das lehnte die Mehrheit ab. Es sei nicht
       auszuschließen, dass hier auch private oder mandatsbezogene E-Mails erfasst
       würden.
       
       Doch BGH-Ermittlungsrichter Andreas Sturm gab nun den
       Oppositionsabgeordneten recht. Ihr Beweisantrag hätte nicht abgelehnt
       werden dürfen. Der 25-seitige BGH-Beschluss liegt der taz vor. Laut Richter
       Sturm liegt gar kein Grundrechtseingriff vor, wenn ein Minister im
       Untersuchungsausschuss „Amtshandlungen“ offenbaren muss. Die Grundrechte
       schützten nur privates „Bürgerverhalten“. Selbst wenn Scheuer von seinem
       Abgeordneten-Account auch private Mails an die Ministerialen geschickt
       haben sollte, so sei das nicht schützenswert, weil eigentlich nicht
       zulässig. Auch mandatsbezogene E-Mails seien wohl kaum betroffen, so
       Richter Sturm, weil es ja nur um Mail-Verkehr mit Scheuers eigenem
       Ministerium ging.
       
       Der BGH-Ermittlungsrichter stützte sich vor allem auf ein Urteil des
       Verfassungsgerichtshof NRW. Dort war es um E-Mail- und
       Telefonverbindungsdaten von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gegangen.
       
       31 Jan 2021
       
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