# taz.de -- Wahl in Berlin unter Coronabedingungen: Notfalls nur per Brief
       
       > Die Pandemie behindert die Vorbereitungen der Parteien auf die Wahl.
       > Rot-Rot-Grün will das Wahlgesetz ändern und Hürden für kleine Parteien
       > senken.
       
 (IMG) Bild: Die größte Wahlurne der Welt
       
       Berlin taz | Wütet Corona auch noch im September so stark, dass die
       ordnungsgemäße Durchführen der Abgeordnetenhauswahl infrage steht?
       Vorstellen mag sich das derzeit niemand, aber die rot-rot-grüne Koalition
       will auf den Fall der Fälle vorbereitet sein: Die Wahl, [1][voraussichtlich
       am 26. September,] könnte als reine Briefwahl stattfinden. Dies sieht nach
       taz-Informationen eine geplante Änderung des Landeswahlgesetzes
       ausdrücklich vor, die am kommenden Donnerstag ins Parlament eingebracht
       werden soll.
       
       Die Möglichkeit der Briefwahl an sich ist ja nichts Neues. Die Zahl derer,
       die sie nutzen, steigt von Wahl zu Wahl, was allerdings nicht nur in den
       USA Debatten über die Folgen für das Ergebnis auslöst. Wer etwa zwei Wochen
       früher abstimmt, bekommt die heiße Phase des Wahlkampfs nicht mit und
       entscheidet eventuell auf Grundlage anderer Fakten anders.
       
       Und da Wahlen das Herz der Demokratie sind, gilt: Möglichst alles sollte
       klar geregelt sein. „Das Verfahren muss rechtlich sauber und über jeden
       Verdacht erhaben sein“, erklärt SPD-Rechtsexperte Sven Kohlmeier, der am
       Entwurf mitgearbeitet hat. „Wir müssen verhindern, dass Wahlen desavouiert
       werden.“ Michael Efler, demokratiepolitischer Sprecher der Linken, ergänzt:
       „Wir wollen das Wahlrecht pandemiefest machen.“
       
       Die Auswirkungen der Pandemie beeinflussen das Wahlprozedere schon Monate
       vorher. Denn die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien müssen ihre
       Bezirks- oder Landeslisten aufstellen, während die nicht vertretenen
       Parteien Unterstützungsunterschriften sammeln müssen, um überhaupt zur Wahl
       zugelassen zu werden.
       
       ## Abstand halten, aber Stimmen sammeln
       
       Letzteres ist schwierig in Zeiten, in denen man Abstand halten muss und
       Straßensammlungen schon mangels Masse kaum Ertrag bringen. Die FDP etwa hat
       die Sammlung für ihr erneutes Tempelhof-Volksbegehren daher unterbrochen.
       Parteitage finden aktuell, wenn überhaupt, nicht in der üblichen Form
       statt. Auch für diese Herausforderungen soll das überarbeitete Wahlgesetz
       Lösungen bieten.
       
       „Die Lage ist für die kleinen Parteien besonders prekär“, sagt Daniel
       Wesener, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion. „Wir werden
       deshalb die Zahl der benötigten Unterstützerunterschriften senken.“
       Angepeilt ist die Halbierung der derzeit vorgeschriebenen 2.200
       Unterschriften für eine Landesliste und 185 Unterschriften für eine
       Bezirksliste.
       
       ## ÖDP klagt gegen das Parlament
       
       Das Parlament steht dabei unter Druck auch von außen. Der Landesverband der
       Ökologisch-Demokratischen Partei Deutschlands (ÖDP) hat vor wenigen Tagen
       beim Berliner Verfassungsgericht Klage gegen das Abgeordnetenhaus
       eingereicht. Dieses habe es unterlassen, „das Wahlrecht an die Coronalage
       anzupassen und die Hürden für eine Wahlteilnahme zu senken“, begründet dies
       die Partei.
       
       Schließlich seien die BürgerInnen wegen der Pandemie aufgefordert, Kontakte
       dramatisch zu reduzieren und die Wohnung nur aus „triftigen Gründen“ zu
       verlassen. Die von der ÖDP geforderte Absenkung der Unterschriftenquoren
       sei jedoch nicht nur aus Gründen eines konsequenten Infektionsschutzes
       erforderlich, sondern auch unter dem Aspekt der Chancengleichheit der
       Parteien. In Baden-Württemberg hatte eine ähnliche Klage Erfolg.
       
       Die geplante Änderung des Wahlgesetzes legt auch fest, dass die Parteien
       bei der KandidatInnenwahl für die Listen hybride Formate nutzen können,
       etwa eine Versammlung auf einem digitalen Kanal mit anschließender
       Briefwahl. Bisher sind Präsenzveranstaltungen vorgeschrieben. Die wären
       theoretisch sogar möglich, weil die Coronaverordnung Ausnahmen für Parteien
       vorsieht. Aber politisch und angesichts der Notwendigkeit großer Räume auch
       finanziell sind solche Treffen derzeit nahezu ausgeschlossen.
       
       Das duale System aus virtuellen Treffen und realen Wahlgängen hatten SPD
       und Linke bereits praktiziert, die Grünen haben ihre Spitzenkandidatin
       Bettina Jarasch sogar rein digital gewählt. Aber das waren parteiinterne
       Entscheidungen. „Da wird vorher viel dafür getan, dass solche
       Entscheidungen parteiintern akzeptiert werden“, sagt SPD-Mann Kohlmeier.
       Wesener formuliert es so: „Als Partei kannst du alles Mögliche machen, das
       unterliegt nicht dem deutschen Wahlgesetz.“
       
       ## Rein digital geht nicht, sagen die Grünen
       
       Eine rein digitale Kür von KandidatInnen sieht der Gesetzentwurf hingegen
       nicht vor. „Wahlen müssen geheim, aber auch überprüfbar sein“, erläutert
       Daniel Wesener seine Bedenken. In Urnen geworfene Zettel könne man
       nachzählen. Müssten das im digitalen Zweifelsfall Computerfachmenschen,
       also etwa Systemadministratoren, übernehmen, wäre der Grundsatz der
       geheimen Wahl nicht mehr gegeben. Nach Einschätzung von Kohlmeier wäre in
       dieser Hinsicht rechtlich mehr möglich gewesen.
       
       ## Bei Volksbegehren tut sich was
       
       Immerhin in einem Bereich soll digitales Neuland betreten werden: Die für
       den [2][ersten Schritt eines Volksbegehrens] nötigen 20.000 Unterschriften
       könnten laut dem Entwurf künftig online gesammelt werden, wenn die
       Senatsinnenverwaltung dem zustimmt. Allerdings braucht es dafür eine
       entsprechende Plattform, die die (Datenschutz-)rechtlichen Anforderungen
       erfüllt.
       
       Die Innenverwaltung von SPD-Senator Andreas Geisel hat dafür vom
       Abgeordnetenhaus Gelder bekommen. Und Sebastian Schlüsselburg, der den
       Entwurf federführend für die Linke betreut hat, sagt: „Ich gehe schon davon
       aus, dass eine solche Sammlung dieses Jahr möglich sein wird.“ Denn das
       Gesetz soll – erst einmal – auf dieses Jahr befristet sein.
       
       In der Innenverwaltung bremst man so viel Euphorie. Zwar sei eine
       Voruntersuchung zur technischen und rechtlichen Machbarkeit von
       elektronischen Unterstützungsunterschriften bei Volksbegehren und
       -initiativen durchgeführt, sagt Sprecher Martin Pallgen. Doch: „Deren
       Ergebnisse müssen noch abschließend bewertet werden.“ Die rechtlichen
       Anforderungen daran seien hoch, „sodass jedenfalls eine Umsetzung noch in
       dieser Legislaturperiode ausgeschlossen ist“.
       
       Einige Details des Entwurfs waren vor allem zwischen Grünen und SPD heftig
       umstritten; nach taz-Informationen hat sich die Koalition aber inzwischen
       geeinigt. Am Wochenende sollen sich nun auch FDP und CDU dazu äußern.
       „Angesichts der Bedeutung des Wahlrechts ist ein breitestmöglicher Konsens
       unter demokratischen Parteien sinnvoll“, sagt Wesener. Kommende Woche soll
       er im Plenum des Abgeordnetenhauses eingebracht und, so hofft Wesener, bis
       Ende Februar verabschiedet werden.
       
       22 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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