# taz.de -- Gerichtsurteil gegen Klima-Aktivistin: Polizei-Fehler unerheblich
       
       > Eine Kieler Klima-Aktivistin soll 400 Euro zahlen, weil sie sich bei
       > einer Straßenblockade gegen ihre Festnahme gewehrt hat.
       
 (IMG) Bild: Wurde von der Polizei später fehlerhaft aufgelöst: Demo im April 2019 in Kiel
       
       Kiel taz | Mit einer „Straßenparty“ [1][sperrte die
       Turbo-Klima-Kampf-Gruppe Kiel (TKKG) im April 2019 den Theodor-Heuss-Ring].
       Nun stand eine Aktivistin vor Gericht. Der Vorwurf: Widerstand gegen
       Polizist*innen. Gegenanträge von TKKG zum Fehlverhalten der Polizei
       spielten für das Urteil keine Rolle.
       
       „Ich habe Angst vor einer Welt, der die Lebensgrundlagen verloren gehen“,
       begründete die Angeklagte im Kieler Amtsgericht ihre Teilnahme an der
       Aktion. Sie sei enttäuscht, wie wenig Staat und Stadt gegen den Klimawandel
       unternähmen. Der Heuss-Ring bietet sich für symbolische Aktionen an: Die
       Luftqualität ist dort seit Jahren schlecht.
       
       Die angeklagte Aktivistin ließ sich bei der Demo von der Polizei wegtragen,
       später versuchte sie wegzulaufen. Drei Beamte rannten ihr nach und
       überwältigten sie. Dabei soll sie um sich getreten haben, so der
       Staatsanwalt, der eine Strafe von 400 Euro forderte. Die Angeklagte und
       ihre Verteidigerin Irene Thering sprachen von „Schmerzgriffen“ der Polizei,
       die Muskelreflexe ausgelöst hätten: „Wer auf dem Bauch liegt, kann gar
       nicht gezielt treten“, sagte die betroffene Aktivistin. Drei
       Verhandlungstage hatte das Gericht angesetzt, die Aussagen von Zeug*innen
       gehört, darunter die Polizisten. Vor Beginn der dritten Sitzung ahnte
       Thering bereits, wie es weitergehen könnte: „Ich stelle Anträge, die
       als,zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich’ abgelehnt werden“,
       sagte sie. So kam es.
       
       Bei den Anträgen ging es um Fehler der Polizei bei der Auflösung der Demo.
       Ein Teil dieser Vorwürfe stimmt, wie das Verwaltungsgericht in Schleswig
       feststellte. Die nun angeklagte Aktivistin hatte dort geklagt und Recht
       bekommen. Unter anderem ging es um ihre Behandlung nach der Festnahme: Sie
       wirkt von Körperbau und Kleidung wie ein Mann, ist aber im
       Selbstverständnis und laut ihrem Pass eine Frau. „Ich wollte von Frauen
       durchsucht werden, aber darüber wurde sich lustig gemacht“, berichtete sie
       der taz.
       
       Auch in anderem Punkten habe es Fehler gegeben, die Aktionen der Polizei
       seien damit rechtswidrig gewesen – und Widerstand gegen rechtswidrige Taten
       sei legal. Richter Schwarz ließ das nicht gelten. Es sei okay, wenn es
       Demonstrierende bei einer Sitzblockade der Polizei „nicht leicht machen“,
       treten aber sei nicht legal. Auch wenn die „Lage teilweise unübersichtlich“
       gewesen sei, spielten etwaige Fehler der Polizei keine Rolle für das
       Urteil. Er verhängte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 20 Euro. Für die
       Klima-Aktivistin und Thering bleibt es eine politische Entscheidung. Sie
       überlegen, in Berufung zu gehen.
       
       17 Nov 2020
       
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 (DIR) Esther Geißlinger
       
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