# taz.de -- Berliner Verwaltungsgericht entscheidet: Sohn nicht wegen Vater bestrafen
       
       > Der 15-Jährige glänzt in der Schule, sein Vater terrorisiert sie. Den
       > Jungen deswegen in eine andere Schule zu versetzen, geht aber nicht.
       
 (IMG) Bild: Bloß weil der Vater Stress macht, fliegt man noch lange nicht von der Schule
       
       Berlin taz | „Kinder haften nicht für ihre Eltern“, mit dieser Umkehrung
       des alten Baustellen-Spruchs betitelte das Berliner Verwaltungsgericht am
       Freitag eine Pressemitteilung. Das Gericht hatte im Eilverfahren
       entschieden, dass der Beschluss der Senatsschulverwaltung, einen Schüler
       von seiner Schule in Tempelhof an eine andere Einrichtung zu überweisen,
       nicht rechtens ist.
       
       Die Maßnahme war keineswegs dem Verhalten des 15-Jährigen geschuldet. Dem
       hat die Schule nicht nur sehr gute Noten erteilt, sondern im Zeugnis auch
       ein gutes Verhalten bescheinigt: „Lern- und Leistungsbereitschaft,
       Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit,
       Verantwortungsbereitschaft, Teamfähigkeit“, alles „sehr ausgeprägt“, wie
       Gerichtssprecher Stephan Groscurth zitiert.
       
       Ein Problem hat die Schule hingegen mit dem Vater des Jungen: Zwischen ihm
       und der Schule soll es seit über zwei Jahren „erhebliche
       Auseinandersetzungen“ geben. Er hat laut Gericht nicht nur „zahlreiche
       Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen, Befangenheitsanträge und
       Strafanzeigen“ gestellt, sondern erscheine auch vor der Schule, spreche
       Schüler und Lehrkräfte an und mache Videos, die er auf Facebook
       veröffentliche. „Ein Großteil der Lehrkräfte der Schule fühlt sich von dem
       Vater des Antragstellers bedroht; die beiden Klassenlehrerinnen und die
       Schulleiterin waren zwischenzeitlich dienstunfähig erkrankt“, so Groscurth.
       
       Die von der Senatsverwaltung beschlossene Versetzung an eine andere Schule
       hat das Gericht trotzdem aufgehoben, denn: „Ein Schüler kann nicht allein
       wegen des Verhaltens seines Vaters gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft
       an eine andere Schule überwiesen werden.“
       
       Es fehle dafür schlicht an einer geeigneten Rechtsgrundlage. Mögliche
       Voraussetzung für einen Ausschluss sei allein eine „Beeinträchtigung der
       ordnungsgemäßen Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder eine Gefährdung
       anderer am Schulleben Beteiligter“ durch den Schüler selbst. Das sei aber
       nicht der Fall.
       
       ## Es geht auch anders herum
       
       Manchmal haften Kinder dann allerdings doch für ihre Eltern – zumindest an
       Privatschulen: Um die Jahreswende 2018/19 war der Fall einer künftigen
       Erstklässlerin bekannt geworden, die [1][eine Waldorfschule in
       Treptow-Köpenick nicht aufnehmen wollte], obwohl sie bereits die
       dazugehörige Kita besucht hatte. Grund: Der Vater ist AfD-Abgeordneter.
       
       Damals entschied die Senatsverwaltung nach juristischer Prüfung des Falls,
       das Landesschulgesetz garantierte zwar jedem jungen Menschen das Recht auf
       „diskriminierungsfreie schulische Bildung“, ungeachtet der „religiösen oder
       politischen Anschauungen“. Für sogenannte Ersatzschulen gelte das Gesetz
       aber nicht.
       
       27 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
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