# taz.de -- Jahrestag des Bergen-Belsen-Prozesses: Ein rechtsstaatliches Lehrstück
       
       > Am 17. November vor 75 Jahren endete der erste Bergen-Belsen-Prozess. Mit
       > dem Verfahren wollten die Briten auch zeigen, wie Rechtsstaat geht.
       
 (IMG) Bild: Verteidiger auch für die Faschisten: der erste Bergen-Belsen-Prozess im Jahr 1945 in Lüneburg
       
       Göttingen taz | Es war der erste Kriegsverbrecher-Prozess gegen Nazis. Vor
       einem britischen Militärgericht standen in Lüneburg Kommandanten und
       Aufseherinnen und Aufseher des KZ Bergen-Belsen. Insgesamt 45 Männer und
       Frauen mussten sich für kaum fassbare Verbrechen und den Tod Zehntausender
       Häftlinge verantworten. Bei der Urteilssprechung am 17. November 1945 gab
       es neben Todes- und Haftstrafen auch Freisprüche. Die Grünen in
       Niedersachsen fordern nun in einem Entschließungsantrag, dass das Land die
       Erinnerung an dieses Verfahren dauerhaft wachhält.
       
       „In Bergen-Belsen gibt es keinen Kamin, das heißt, das Elend wird nicht
       verbrannt, so wie es in Auschwitz war. Hier haben die Leute gehungert, hier
       war Typhus, hier war Schmutz, Läuse, keine Hygiene, keine Ambulanz, keine
       Medikamente. 14 Tage blieben wir ohne Brot. Verpflegung war Rüben mit
       Wasser, ohne Salz.“ So beschreibt es die damals 19-jährige Anita Lasker,
       später Lasker-Wallfisch, in einem BBC-Interview am 16. April 1945, nur
       einen Tag nach der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen durch
       britische Truppen.
       
       Lasker war mit vielen weiteren Häftlingen nach der Auflösung des
       Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau nach Bergen-Belsen verschleppt
       worden. Auch Anne Frank und ihre Schwester Margot gehörten zu ihnen. Sie
       starben vermutlich schon im Februar 1945 an Fleck- und Hungertyphus.
       
       Über die Befreiung des Lagers berichtete später der englische Militärarzt
       Glyn Hughes: „Die Gräben der Kanalisation waren mit Leichen gefüllt, und in
       den Baracken selbst lagen zahllose Tote, manche sogar zusammen mit den
       Lebenden auf einer einzigen Bettstelle.“
       
       Bereits am 17. September 1945 begann in einer alten Turnhalle in Lüneburg
       der Prozess. Anita Lasker war gerade 20, als sie als Zeugin vom Gericht
       vernommen wurde. „Niemand kann fassen, was sich da getan hat, der nicht
       dabei gewesen ist“, sagte die 91-Jährige vor wenigen Wochen.
       
       Als bizarr habe sie es wahrgenommen, wie über eine völlig gesetzlose Zeit
       auf einmal vor Gericht verhandelt worden sei: „Die Verbrechen lagen ja vor
       den Augen.“ Und geleugnet werden konnten sie nicht: Mehr als 50.000
       Menschen wurden in dem KZ ermordet, mehr als 60.000 mehr tot als lebendig
       gerettet. Noch bis Juni 1945 starben weitere 13.000 an den Folgen von
       Hunger, Durst, Folter und Krankheiten.
       
       Zwölf Beschuldigte wurden auch wegen Verbrechen im KZ Auschwitz angeklagt.
       Der KZ-Kommandant Josef Kramer war zuvor Kommandant von Auschwitz-Birkenau.
       Sein Vertreter Franz Hößler und der Arzt Fritz Klein verantworteten dort
       den Tod zahlreicher Menschen in den Gaskammern. Bei den Todesmärschen aus
       Auschwitz wurden Gefangene auch nach Bergen-Belsen getrieben. So saßen im
       Prozess den Tätern Menschen gegenüber, die Verbrechen in beiden Lagern
       bezeugen konnten – unter ihnen Anita Lasker-Wallfisch.
       
       Mit dem Verfahren wollten die Briten den Deutschen auch ein Lehrstück in
       Sachen Demokratie und Rechtsstaat vorführen. Rechte der Angeklagten sollten
       demonstrativ gewahrt bleiben. Die britischen Truppen hätten „im Angesicht
       der Gräueltaten des NS-Regimes ein Zeichen für eine rechtsstaatliche
       Aufarbeitung der furchtbaren Verbrechen gesetzt und damit eine bedeutende
       Rolle bei der Entwicklung des internationalen Strafrechts gespielt“, heißt
       es im Entschließungsantrag der Grünen.
       
       Den Beschuldigten wurden britische Offiziere und Juristen als Verteidiger
       zugewiesen, von denen einige als Sympathisanten der faschistischen British
       Union galten. „Bedenken Sie“, soll sich einer der Verteidiger an den
       Richter gewandt haben, „dass diese Menschen es mit dem Abschaum der Ghettos
       von Ost-Europa zu tun hatten“. Verteidiger nahmen die Zeugen ins
       Kreuzfeuer. Wann genau sie denn gesehen habe, dass einer der Angeklagten
       jemanden ermordete, wurde Anita Lasker etwa gefragt. „Niemand hatte eine
       Uhr“, sagte sie.
       
       Elf Angeklagte wurden am 17. November 1945 zum Tode verurteilt und später
       in Hameln hingerichtet, 19 wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, 15 wurden
       freigesprochen. Davongekommen sind aber viele mehr.
       
       Obwohl Medien weltweit über das Verfahren berichteten, bezweifelt der
       Historiker John Cramer, der im Göttinger Wallstein-Verlag ein Buch über den
       Prozess veröffentlicht hat, einen Lerneffekt für die Mehrheit der
       Deutschen. Auch weil insbesondere britische Boulevardzeitungen die Täter
       als „Bestien“ beschrieben hätten, sei es für die Masse der Bevölkerung
       leicht gewesen, sich von der eigenen Verantwortung für die NS-Verbrechen zu
       distanzieren.
       
       „Was haben wir gelernt? Nicht viel“, sagt auch Anita Lasker-Wallfisch.
       Aber: „Es war der erste Versuch, mit dem Thema umzugehen.“ Öffentlich kaum
       beachtet, folgten 1946 und 1948 noch zwei weitere Bergen-Belsen-Prozesse.
       Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher begann am 20.
       November 1945 und dauerte fast ein Jahr.
       
       Die Grünen wollen nun die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen
       „in angemessener Weise“ in der juristischen Ausbildung verankern. Die
       Zentralstelle in Ludwigsburg zur Aufklärung nationalsozialistischer
       Verbrechen soll so lange unterstützt werden, wie noch eine Chance besteht,
       NS-Verbrecher zu überführen. Und die Strafverfolgung von noch lebenden
       NS-Verbrechern soll in Niedersachsen konsequent vorangetrieben werden.
       
       17 Nov 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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