# taz.de -- Juristin Maria Wersig über Parität: „Wir lernen in jeder Runde dazu“
       
       > Brandenburg und Thüringen haben die Paritätsgesetze gekippt. Die
       > Präsidentin des Juristinnenbunds will Geschlechtergerechtigkeit weiterhin
       > im Wahlrecht.
       
 (IMG) Bild: Demonstrantinnen des Frauenpolitischen Rats Brandenburg zeigen, was sie wollen
       
       taz: Frau Wersig, [1][das Brandenburger Paritätsgesetz ist gekippt], das
       Thüringer ebenso. Im Bundestag wurde das Vorhaben vertagt, eine Kommission
       für Parität einzusetzen. Ist die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen
       in der Politik gescheitert? 
       
       Maria Wersig: Nein. Die Entscheidungen sind bedauerlich, aber das Problem,
       dass Frauen auf dem Weg in die Parlamente strukturell benachteiligt werden,
       bleibt ja bestehen. In Deutschland gab es noch nie ein paritätisch
       besetztes Parlament. Es besteht Handlungsbedarf.
       
       Trotzdem: Sind die Wege jetzt erst mal dicht? 
       
       Es gibt viele Stimmen in der Staatsrechtslehre, die andere Auffassungen
       vertreten, als sie in den Entscheidungen deutlich wurden. Das haben die
       Thüringer Minderheitenvoten gezeigt. Aber es ist natürlich erst mal
       enttäuschend, dass das Brandenburger Gericht der Meinung war, dass sich der
       Gleichstellungsauftrag von Artikel 3 nicht im Wahlrecht widerspiegeln darf.
       
       Das Paritätsgesetz laufe der demokratischen Willensbildung zuwider, heißt
       es in der Begründung. Den Parteien selbst stünde aber frei, sich dem Ziel
       der Gleichberechtigkeit zu verschreiben. Widerspricht sich das nicht sogar? 
       
       Das finde ich schon. Wenn es der Auftrag des Grundgesetzes ist, Maßnahmen
       zu ergreifen, um strukturelle Benachteiligung abzubauen, kann man das
       Wahlrecht davon nicht ausnehmen. Das Gericht stellt in seinem Urteil nur
       auf formale Gleichbehandlung ab – aber gar nicht auf die Tatsache, dass
       Frauen in unserem System nicht dieselben Chancen haben.
       
       Sind das politische Urteile patriarchaler Gerichte? 
       
       Über Parität in den Parlamenten hat sich jahrzehntelang niemand Gedanken
       gemacht. Der Gleichstellungsgrundsatz in Artikel 3 wird deshalb nicht
       ausreichend stark gewichtet. Bis das der Fall ist, wird es ein langer Weg.
       
       Vor dem Bundesverfassungsgericht sind schon Klagen eingereicht, die die
       Entscheidung etwa des Thüringer Gerichts kippen wollen. Befürworten Sie
       das? 
       
       Vom Bundesverfassungsgericht gibt es die klare Aussage, dass es nicht nur
       um formal gleiche Rechte geht, sondern dass es auch einen Auftrag gibt, die
       Lebenswirklichkeit entsprechend zu gestalten. Trotzdem ist nicht gesagt,
       dass man in Karlsruhe gewinnt. Die begonnene Diskussion im Verfassungsrecht
       muss weitergehen. Es wäre deshalb absolut falsch, das Ziel Parität jetzt ad
       acta zu legen. Wir müssen den Weg weitergehen.
       
       Auf diesem Weg sind auch andere Bundesländer wie Berlin. Was empfehlen Sie
       denen jetzt? 
       
       Sich über die Argumente und konkrete Ausgestaltung der Gesetze intensiv
       Gedanken zu machen.
       
       Um die Urteile der Landesverfassungsgerichte zu umgehen? 
       
       Man muss sie berücksichtigen und versuchen, gute Ausgestaltungen zu finden.
       Konkrete Vorschläge gibt es noch nicht, aber die müssen die Gesetzgeber der
       Länder wie Berlin jetzt entwickeln. AfD und NPD werden weiter gegen alle
       Gesetze klagen. Darauf gilt es, vorbereitet zu sein. Wir lernen in jeder
       Runde dazu.
       
       Gibt es noch andere Möglichkeiten als die gesetzgeberische? 
       
       Die öffentliche Debatte muss weitergeführt werden. Es ist ein Erfolg, dass
       es die endlich gibt und dass die Probleme auf dem Tisch liegen. Das hat
       Einfluss, zum Beispiel auf die Bundestagswahl: Da bleibt es allen Parteien
       überlassen, wie sie in den eigenen Reihen mit Parität umgehen. Auch die
       Unionsfrauen sagen: Uns reicht es jetzt. All das wird langfristig Folgen
       haben.
       
       Wenn es im Parlament eine entsprechende Mehrheit gäbe – zum Beispiel in
       Thüringen nach der nächsten Landtagswahl –, könnte das Land selbst die
       Verfassung ändern. Muss man darauf hoffen? 
       
       Auch das wäre eine Möglichkeit. Der Blick ins Ausland zeigt: Frankreich hat
       die Verfassung geändert, bevor es sein Paritätsgesetz auf den Weg gebracht
       hat. Aber ich bin auch überzeugt, dass wir es schaffen können, unsere
       bestehende Verfassung so anzuwenden, dass die im Grundgesetz
       festgeschriebene Anforderung an die Umsetzung der Gleichberechtigung
       entsprechend gewürdigt wird.
       
       Was wäre Ihr Tipp: Wie lange wird es dauern, bis die Gleichstellung der
       Geschlechter auch im Wahlrecht verankert ist? 
       
       Die Kämpfe der Frauenbewegung, auf die wir zurückblicken, führen uns vor
       Augen, dass wir dicke Bretter bohren. Ich hoffe, dass es Parteien bald zum
       Nachteil gereichen wird, wenn sie sich an dieser Stelle nicht bewegen. Das
       müssen sie merken. Dann kommen wir auch zu Veränderungen.
       
       25 Oct 2020
       
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