# taz.de -- Verabredung zu Brandanschlägen wegen G20: Dem Parkbank-Trio drohen drei Jahre
       
       > Der Generalstaatsanwalt fordert drei bis dreieinhalb Jahre Haft für „Die
       > Drei von der Parkbank“. Für ihn sind sie linksextremistische
       > Terrorist*innen.
       
 (IMG) Bild: Wasser bis zum Hals: bei der Parkbank und dem angeklagten „Parkbank-Trio“
       
       Hamburg taz | Die Hälfte der Anwesenden verlässt demonstrativ den
       Zuschauerraum, als der Generalstaatsanwalt sein Plädoyer beginnt.
       „Unmöglich!“, schimpft ein Zuschauer im Rausgehen.
       
       Es ist der 49. Verhandlungstag im Prozess gegen die „[1][Drei von der
       Parkbank]“ und der Oberstaatsanwalt Ralf Schakau hat schon lange deutlich
       gemacht, wie er die Angeklagten sieht: Als „menschenverachtende
       Terroristen, denen jedes Mittel recht ist und die den moralischen Kompass
       verloren haben.“ Schakau fordert dreieinhalb Jahre Haft für Felix R. und
       drei Jahre für Ingmar S. und eine junge Frau.
       
       R., S. und die Frau waren am zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in einem
       Park in Eppendorf festgenommen worden. Bei ihnen fanden die Ermittler*innen
       Brandsätze, Feuerzeuge und Wechselkleidung, dazu einen Zettel mit vier
       Adressen, die in Zusammenhang mit der [2][Hamburger Immobilienbranche]
       stehen. Besonders eine der Adressen, die die Ermittler*innen als Ziele für
       Brandanschläge werten, wog in der Anklage schwer: Das Wohnhaus der
       Stadtentwicklungs-Senatorin Dorothee Stapelfeld (SPD).
       
       ## Keine schwere Brandstiftung
       
       Ein Anschlag auf ein Wohnhaus gilt als „schwere Brandstiftung“, wohingegen
       andere Ziele wie Autos lediglich als Brandstiftung gelten. Für das Strafmaß
       ist der Unterschied entscheidend. Da es in diesem Fall aber nicht zur
       Aktion kam, wirft die Staatsanwaltschaft dem Trio lediglich die Verabredung
       zu Brandanschlägen vor, sowie Verstöße gegen das Waffengesetz.
       
       Die Kammer hatte sich allerdings in den vergangenen Wochen vom Vorwurf der
       schweren Brandstiftung verabschiedet, weil sie keine Hinweise darauf sah,
       dass die mit Benzin gefüllten Flaschen wirklich das Wohnhaus treffen
       sollten. Der Oberstaatsanwalt hingegen hält daran fest. Für ihn ist klar,
       dass die drei zusammen mit einer unbekannten vierten Person ein Auto, zwei
       [3][Geschäftsräume von Vonovia] und der Immobilienfirma Grossmann + Berger
       sowie Stapelfelds Wohnhaus in Brand setzen wollten.
       
       „Angriffe auf Leib und Leben von Personen sind in der linksextremistischen
       Szene nichts Ungewöhnliches“, behauptet er und führt den Angriff auf den
       Dienstwagen von Innensenator Andy Grote (SPD) im vergangenen Dezember an.
       
       ## Seit 16 Monaten in U-Haft
       
       Drei bis dreieinhalb Jahre Haft für die Verabredung zu einer Straftat, zu
       der es nie kam – das scheint viel. Weniger konnte der Oberstaatsanwalt
       allerdings kaum fordern, ohne die 16 Monate, die S. und R. mittlerweile in
       Untersuchungshaft sitzen, maßlos überzogen aussehen zu lassen. Ab
       Donnerstag folgen die Plädoyers der Verteidiger*innen, das Urteil soll am
       5. November ergehen. Die Richterin Sandra Paust-Schlote hält an der U-Haft
       fest, weil sie noch immer davon ausgeht, dass Fluchtgefahr besteht.
       
       20 Oct 2020
       
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