# taz.de -- Notorischer Holocaustleugner: Horst Mahler kommt frei
       
       > Zehn Jahre saß der Rechtsextreme im Gefängnis, nun wird er aus der Haft
       > entlassen. Die Behörden aber wollen dem 84-Jährigen strenge Auflagen
       > erteilen.
       
 (IMG) Bild: Rechtsextremer und notorischer Holocaustleugner: Horst Mahler 2017 im Knast
       
       Berlin taz | Gut zehn Jahre hat es gedauert, nun wird Horst Mahler wieder
       in Freiheit kommen. Dann wird der einstige RAF-Kämpfer und heutige
       Holocaustleugner mit 84 Jahren die Mauern der JVA Brandenburg an der Havel
       hinter sich lassen. In vier Wochen, am 27. Oktober.
       
       Den Termin teilte Mahler seinen Unterstützer*innen in einem aktuellen
       Schreiben mit. „So nah ist also der Tag, an dem ich meinen Haftraum hier
       verlassen werde“, schreibt er. Die JVA Brandenburg bestätigte der taz den
       Termin. Gestritten wird indes noch über Führungsauflagen, die Mahler
       erhalten soll, wenn er wieder in Freiheit ist – denn der Rechtsextremist
       ließ in der Haft [1][keinen Verdacht aufkommen, geläutert zu sein].
       
       Noch in den Siebzigern ging der Anwalt mit der RAF in den Untergrund, wurde
       festgenommen und zu einer 14-jährigen Haftstrafe wegen Bildung einer
       kriminellen Vereinigung und Bankraubs verurteilt. Nach seiner Entlassung
       begann Mahlers Weg in den Rechtsextremismus, der ihm eine ganze Reihe an
       Verurteilungen einbrachte: Immer wieder leugnete er den Holocaust, zeigte
       einen Hitlergruß oder begrüßte den Journalisten und ehemaligen
       Vize-Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Michel Friedman mit „Heil
       Hitler“. Am Ende summierte sich eine Haftstrafe von zehn Jahren und zwei
       Monaten, die Mahler seit 2009 in der JVA Brandenburg absitzt. Zuvor wohnte
       er nicht weit entfernt, in Kleinmachnow bei Berlin.
       
       Aber auch in Haft veröffentlichte Mahler antisemitische Traktate, die ihm
       neue Anklagen einhandelten. Eine vorzeitige Haftentlassung schied deshalb
       aus. 2015 aber erhielt Mahler einen Strafausstand wegen Haftunfähigkeit:
       Aufgrund einer Diabetes-Erkrankung und Wundentzündung musste ihm ein
       Unterschenkel amputiert werden. Als Mahler seine Tiraden fortsetzte, sollte
       er 2017 wieder in Haft, [2][setzte sich aber nach Ungarn ab] – um dort 27
       Tage später festgenommen und wieder inhaftiert zu werden.
       
       ## Das LKA will mitlesen
       
       Nun hat Mahler seine Strafe komplett abgesessen. Die Justiz aber vertraut
       dem 84-Jährigen weiter nicht. So pocht die wegen der letzten Verurteilung
       zuständige Staatsanwaltschaft München auf eine fünfjährige Führungsaufsicht
       für Mahler. Die Behörde äußert sich dazu nicht, aber dies geht aus einer
       Verfügung hervor, die der taz vorliegt. Mahler müsse sich demnach
       spätestens drei Tage nach Haftentlassung bei einem Bewährungshelfer melden,
       diesen mindestens einmal im Quartal treffen.
       
       Einschneidender noch: Ihm sei „die Veröffentlichung von Text- und
       Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien verboten“ – es sei
       denn, er lege seine Beiträge eine Woche vor Erscheinen dem Staatsschutz
       beim LKA Brandenburg vor, unter Nennung des Erscheinungsortes. Auf seiner
       bis heute bestehenden Website seien ihm Veröffentlichungen dagegen gänzlich
       zu verbieten.
       
       Für die Staatsanwaltschaft ist das Ziel, „den Verurteilten an der
       Verbreitung von Texten zu hindern, die den Tatbestand strafbarer
       Äußerungsdelikte erfüllen“. Denn, so die Verfügung: „Der Verurteilte hat
       sich durch die verhängten Strafen nicht beeindrucken lassen.“ Es bestehe
       „die konkrete Gefahr“, dass Mahler weiter „antisemitisches Gedankengut
       verbreiten wird“. „Zahlreiche“ seiner jüngsten Texte erfüllen den
       Tatbestand der Volksverhetzung.
       
       Mahler weist dies in seinem Schreiben als „verleumderische
       Falschbehauptung“ zurück – und reagiert erneut mit antisemitischen
       Ausfällen. Es bestehe eine „jüdische Fremdherrschaft über das deutsche
       Volk“, ätzt er. „Deutschwillige Deutsche“ wie er seien „im jüdischen
       Machtbereich vogelfrei“.
       
       ## Null Kooperationsbereitschaft
       
       Die Staatsanwaltschaft hält die Weisungen dagegen für „verfassungsgemäß“:
       Es bestehe ja „kein allgemeines Publikationsverbot“, die Meinungsfreiheit
       sei weiter gewahrt. Und die Textvorlagen beim LKA seien eine „reine
       Anzeigepflicht“, um Straftaten zu verhindern, keine inhaltliche staatliche
       Kontrolle.
       
       Nun muss das Landgericht Potsdam über die Auflagen entscheiden. Laut einer
       Sprecherin wurde dazu ein nichtöffentlicher Anhörungstermin am 8. Oktober
       anberaumt. Auch der steht allerdings auf der Kippe – weil sich Mahler
       bisher weigert, daran teilzunehmen. Bereits in der Haft war er laut
       Justizunterlagen ein Einzelgänger, verweigerte eine „Mitarbeit am
       Vollzugsziel“. Eine Zusammenarbeit mit Sozialarbeiter*innen lehnte er
       gänzlich ab.
       
       In seiner Szene dürfte Mahler jedoch wieder Anschluss finden.
       Unterstützer*innen hielten seine Webseite aufrecht und schickten ihm Briefe
       in die JVA, es gab Kundgebungen für seine Freilassung. Auch wenn es zuletzt
       stiller um ihn geworden war, behalten die Sicherheitsbehörden Mahlers
       Haftentlassung im Blick. Die JVA Brandenburg teilte indes mit, Erkenntnisse
       „über etwaige Aktionen“ anlässlich der Entlassung lägen derzeit nicht vor.
       
       29 Sep 2020
       
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       Haftbesuch.