# taz.de -- EuGH stützt Genehmigungspflicht: Gegen den Airbnb-Boom
       
       > Der EuGH erklärt die Genehmigungspflicht zur Umwandlung von Mietwohnungen
       > für rechtens – vor allem in Metropolen mit Wohnungsmangel.
       
 (IMG) Bild: Paris: In vielen europäischen Metropolen sind Mietwohnungen knapp und werden deshalb immer teurer
       
       Freiburg taz | Die Umwandlung von Mietwohnungen in Airbnb-Appartements
       darf gesetzlich beschränkt werden. [1][Dies entschied der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) in zwei Fällen aus Frankreich.] Die Einführung einer
       Genehmigungspflicht für die Umwandlung verstoße nicht gegen die
       EU-Dienstleistungsrichtlinie.
       
       In vielen europäischen Metropolen sind Mietwohnungen knapp und werden
       deshalb immer teurer. Hierzu trägt bei, dass Vermieter in großer Zahl
       normale Mietwohnungen in Airbnb- oder Ferienwohnungen umwandeln, [2][weil
       die kurzfristige Vermietung lukrativer ist]. In Frankreich wurde deshalb
       eine Genehmigungspflicht für derartige Umwandlungen eingeführt. Die
       Genehmigungspflicht gilt im Großraum Paris und allen Städten mit mehr als
       200.000 Einwohnern. Vor allem in Paris ist eine Genehmigung fast nur zu
       erhalten, wenn man zum Ausgleich neue Mietwohnungen schafft, etwa indem
       bisherige Gewerbeimmobilien umgewandelt werden. Deshalb verstoßen Vermieter
       immer wieder gegen die Genehmigungspflicht.
       
       Im konkreten Fall verhängten die Behörden gegen zwei ertappte Pariser
       Vermieter Geldbußen in Höhe von 15.000 Euro. Außerdem wurden sie
       verpflichtet, die Airbnb-Wohnungen wieder zu normalen Mietwohnungen zu
       machen. Dagegen klagten die Vermieter; die Genehmigungspflicht verletze
       ihre Dienstleistungsfreiheit. Der Pariser Kassationsgerichtshof legte den
       Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.
       
       Der EuGH entschied nun, dass die gesetzliche Einführung und Ausgestaltung
       der Genehmigungspflicht nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie von
       2006 verstößt. Die französische Regelung, die der Bekämpfung des Mangels an
       Mietwohnungen diene, sei „durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls“
       gerechtfertigt.
       
       Die Genehmigungspflicht sei auch verhältnismäßig, so der EuGH, weil sie
       nicht flächendeckend, sondern nur in größeren Städten gelte. Außerdem
       erfasse sie nur die völlige Umwandlung von Mietwohnungen in
       Airbnb-Appartements und nicht die klassische Airbnb-Idee, dass der
       Vermieter während seiner eigenen Abwesenheit die Wohnung kurzzeitig anderen
       überlässt ([3][Az.: C-724/18] u.a.).
       
       22 Sep 2020
       
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 (DIR) [1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-09/cp200111de.pdf
 (DIR) [2] /Studie-zum-Wohnungsmarkt/!5702945&s=airbnb/
 (DIR) [3] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-09/cp200111de.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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