# taz.de -- Verbot der Coronaleugner-Demo: Einspruch eingegangen
       
       > Berlins Innensenator verteidigt das Verbot. Derweil hat die juristische
       > Auseinandersetzung begonnen. Eine erste Entscheidung soll Freitag kommen.
       
 (IMG) Bild: Die Demo der Coronaleugner am 1. August in Berlin
       
       Berlin dpa/epd/taz | Gegen das Verbot einer Demonstration gegen
       Corona-Schutzmaßnahmen am Samstag in Berlin ist ein Eilantrag beim Berliner
       Verwaltungsgericht eingegangen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am
       Donnerstag auf Anfrage. Mit einer Entscheidung sei am Freitag im Laufe des
       Vormittags zu rechnen.
       
       Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat [1][das Verbot der Demonstration
       gegen die Corona-Politik] verteidigt. Im RBB-Inforadio sprach er am
       Donnerstag von einer schweren Entscheidung. Es sei Ziel der Demonstration,
       gegen den Infektionsschutz zu verstoßen. Deswegen hätten sie das Grundrecht
       auf Unversehrtheit des Lebens höher gewertet als das auf
       Versammlungsfreiheit, sagte Geisel.
       
       Man müsse abwägen, welches Gefahrenpotenzial für die Gesundheit der
       Teilnehmer, aber auch für andere Berliner und vor allem für die Polizisten
       bestehe. „Deswegen haben wir klar gemacht, dass wir uns nicht wieder auf
       der Nase herumtanzen lassen“, sagte Geisel.
       
       Am 1. August waren Tausende Menschen in Berlin auf die Straße gegangen.
       Weil viele keine Masken trugen und den Mindestabstand nicht einhielten,
       löste die Polizei eine Kundgebung auf. Nun untersagte die
       Versammlungsbehörde der Polizei mehrere fürs Wochenende geplante Proteste.
       
       Die Veranstalter-Initiative aus Stuttgart geht nun vor dem
       Verwaltungsgericht gegen das Verbot vor und will, wenn nötig, auch das
       Oberverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht anrufen.
       
       Geisel hatte am Mittwoch auch erklärt: „Ich bin nicht bereit, ein zweites
       Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und
       Rechtsextremisten missbraucht wird.“ Auf die Frage, ob er damit nicht den
       Verdacht nähre, dass es ihm am Ende weniger um den Infektionsschutz gehe,
       sondern vor allem darum, Reichsbürger und Rechtsextremisten fernzuhalten,
       sagte er im Inforadio: „Nein. Das ist eine schwierige Abwägung, die wir
       dort getroffen haben. Die steht in der Verbotsverfügung, da geht es um
       Infektionsschutz.“ Aber er habe auch das Recht, eine politische Meinung zu
       haben.
       
       ## Geisel: Demokratie muss wehrhaft sein
       
       Auf die Nachfrage, ob es politisch klug sei, diese beiden Dinge so nah
       aneinander in einer Mitteilung zu formulieren, sagte er: „Vor Gericht zählt
       nur die Verbotsverfügung, nicht meine politische Haltung.“ Aber dass der
       Staat, die Demokratie wehrhaft sein müsse, und auch eine politische Haltung
       einnehme, sei seine Überzeugung.
       
       In einem [2][taz-Interview hatte Geisel vor zwei Wochen noch explizit ein
       Verbot ausgeschlossen]. „Das Grundgesetz gilt für alle, egal ob mir die
       Thematik gefällt oder nicht“, hatte er der taz gesagt. Das Tragen eines
       Mund-Nasen-Schutzes sei eine Auflage der Polizei; sie nicht zu tragen werde
       als Ordnungswidrigkeit gewertet. „Man muss also eine Ordnungswidrigkeit und
       das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit abwägen. Das geht
       immer zugunsten der Grundrechte aus.“
       
       Die Initiative Querdenken 711 und die AfD warfen dem Senator vor, die
       Demonstration aus politischen Gründen verbieten zu wollen. Der Initiator
       der Demonstration, Michael Ballweg, schrieb, es gehe „nicht um
       infektionsschutzrechtliche Befürchtungen, (...) sondern ausschließlich um
       die Gesinnung der Teilnehmer“.
       
       Zur größten Kundgebung am Wochenende hatte die Initiative für
       Samstagnachmittag 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem
       Brandenburger Tor angemeldet. Im Internet erschienen Aufrufe, trotz Verbot
       in die Hauptstadt zu reisen und zu protestieren. Teilweise wurden dabei
       Gewalt und politischer Umsturz gefordert.
       
       ## Sorge vor Gewalt bei der Demo
       
       Geisel zeigte sich laut einem „Tagesspiegel“-Bericht besorgt, dass es zu
       Gewalt kommen könnte. Es habe erhebliche Drohungen gegen seine Behörde und
       die Polizei gegeben. Im Inforadio sagte er, dort versammle sich ein sehr
       heterogenes Spektrum. Am 1. August hätten sich zwischen 20.000 und 30.000
       Menschen zusammengefunden, darunter 3.000 bis 4.000 Neonazis. „Wir erwarten
       am Wochenende einige Tausend Neonazis mehr, auch einige Tausend
       Demonstranten mehr.“ Die Polizei sei am Wochenende mit mehreren Tausend
       Beamten präsent, um entweder das Demonstrationsverbot oder aber harte
       Auflagen durchzusetzen.
       
       Der Staatsrechtler Ulrich Battis verteidigte die Berliner Entscheidung.
       „Die Versammlungsfreiheit ist nicht schrankenlos“, sagte Battis der
       „Rhein-Neckar-Zeitung“. Bei Demonstrationen gehe es auch um die Erfüllung
       von Kooperationspflichten. „Wer geltende Vorschriften wie Abstand und
       Hygieneregeln bewusst nicht einhält und auch gegen Demonstrationsauflagen
       verstößt, der ist nicht friedlich.“
       
       27 Aug 2020
       
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