# taz.de -- Verhandlung über Paritätsgesetz: Feuerprobe für Gleichbehandlung
       
       > Die Anhörung der Potsdamer Verfassungsrichter zur Frauenquote offenbart:
       > Das Gesetz dürfte es auch in Brandenburg schwer haben.
       
 (IMG) Bild: Der Frauenpolitische Rat hat eine eindeutige Meinung zu dem umstrittenen Gesetz
       
       Potsdam taz | Scheitert nach Thüringen nun auch in Brandenburg das
       Paritätsgesetz? Um diese große Frage drehte sich die Anhörung am
       Brandenburger Landesverfassungsgericht am Donnerstag. Gegen das Anfang 2019
       von der damaligen rot-roten Landesregierung beschlossene Gesetz haben die
       rechtsextreme NPD und AfD Organklage eingereicht.
       
       Das [1][Brandenburger Paritégesetz ist bundesweit einmalig]. Anders als
       etwa in Frankreich gibt es in Deutschland nirgends sonst ein solches
       Gesetz. Seit Ende Juni formal in Kraft, verpflichtet es die Parteien ab der
       Landtagswahl 2024 dazu, gleich viele Männer und Frauen für ihre Wahllisten
       im Reißverschlussverfahren aufzustellen. Für Direktkandidaturen gilt sie
       zwar nicht, gleichwohl gilt das Potsdamer Gesetz als Leuchtturmprojekt der
       Gleichstellung.
       
       Zumal Mitte Juli erst ein ähnliches Gleichstellungsgesetz in Thüringen vom
       dortigen Landesverfassungsgericht [2][nach einer Klage der AfD gekippt
       worden war]. Allerdings fiel die Entscheidung mit sechs zu drei Stimmen
       nicht einstimmig, weshalb die Befürworter des Gesetzes eine realistische
       Chance sehen, dass das Votum der Brandenburger Richter anders ausfallen
       könnte – und sie das Paritätsgesetz mehrheitlich für verfassungsgemäß
       erklären.
       
       Sie argumentierten auch damit, dass sich die Verfassungen von Thüringen und
       Brandenburg unterscheiden. Während in der Thüringer Landesverfassung in
       Artikel 2, Absatz 2 lediglich von „geeigneten Maßnahmen“ zur Förderung und
       Sicherung der Gleichstellung die Rede ist, wird der Brandenburger
       Gleichheits-Artikel 12 konkreter: Er verlangt „wirksame Maßnahmen“.
       
       ## Gesetzgeber mit Gestaltungsaufgabe
       
       In der mündlichen Verhandlung am Donnerstag befassten sich die
       Verfassungsrichter mit den Klagen von NPD und AfD sowie den
       Verfassungsbeschwerden einiger AfD-Abgeordneter, darunter der inzwischen
       aus seiner Partei geworfene Andreas Kalbitz. „Das Gesetz legt die Axt an
       zentrale Wahlgrundsätze“, sagte etwa der Prozessbevollmächtigte der NPD.
       
       Die Gegner sehen in der Quote vor allem die Parteienfreiheit beschränkt
       sowie, dass es gegen das Verbot der Ungleichbehandlung verstoße. „Es spielt
       überhaupt keine Rolle, ob ein Mann oder eine Frau antritt“, sagte der
       AfD-Vertreter. Geschlechterparität könne nicht von oben herab verordnet
       werden
       
       Die Paritätsgesetz-Befürworter hingegen betonten, dass der Gesetzgeber sehr
       wohl Gestaltungsaufgabe habe, das Wahlgesetz so gestalten, um Grundsätze
       wie Gleichheit zu erreichen. „Parteien sind keine Privatvereine“, sagte
       Jelena von Achenbach, die Bevollmächtigte der Parité-Verteidiger. Sei seien
       qua Verfassung zur Gleichberechtigung verpflichtet. Daher diene das Gesetz
       der „tatsächlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau“. Auch
       Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke verteidigte die Quote als
       „demokratisches Gebot“.
       
       Die Richter ließen in der Anhörung bis zum Mittag zunächst keine klare
       Tendenz erkennen, wie ihre Entscheidung ausfallen könnte. Allerdings wies
       der Vorsitzende Richter Markus Möller Teile der Verfassungsbeschwerde aus
       formalen Gründen zurück. Auch zum Gegenstand des AfD-Antrags, die mit einer
       möglichen Kompetenzüberschreitung des Landtags gegenüber den Parteien
       argumentiert, äußerte Möller „Bedenken“.
       
       ## Wahlrecht veränderbar
       
       Im Laufe des Nachmittags wurde dann mehr spürbar, dass die
       Pari-Pari-Regelung im Wahlgesetz es auch im Brandenburg schwer haben
       dürfte, vor dem Gericht Bestand zu haben. An manchen Stellen hakten die
       Richter sehr stark nach, bei den Befürwortern um von Achenbach.
       
       Knackpunkt war dabei die Frage, ob der Gleichstellungsauftrag in Artikel 12
       tatsächlich so weit auszulegen ist, dass er eine derart einschneidende
       Wahlrechtsänderung durch den Gesetzgeber erlaubt. „Wir hegen da Zweifel“,
       sagte Richter Möller – wohingegen das Parité-Lager dies bejahte. Von
       Achenbach erwiderte dazu, dass das Wahlrecht ebenso änderbar sei wie auch
       das Steuerrecht.
       
       Vor Beginn der Verhandlung hielt der Frauenpolitische Rat eine kleine Demo
       vor dem Gerichtsgebäude ab. Auch ein Bündnis verschiedener
       Landespolitikerinnen von CDU, Linken, Grünen, SPD und Freien Wählern
       trommelte zuletzt für das Gesetz: „Wir brauchen mehr Frauen, die in
       Parlamenten mitentscheiden“, erklärten sie. Sie setzten auf ein
       „progressives Urteil des Gerichts“ und hofften auf eine „ernsthafte
       Abwägung von Wahlrechtsgrundsätzen und Gleichstellungsauftrag“. Die frühere
       Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) äußerte ebenfalls ihre Hoffnung,
       dass das Gesetz Bestand haben wird.
       
       Als das Gesetz vor anderthalb Jahren verabschiedet wurde, lag der Anteil
       der weiblichen Abgeordneten im Potsdamer Landtag bei knapp 39 Prozent. In
       der seit November 2019 laufenden Legislaturperiode ist dieser Wert nochmal
       gesunken: Seither sind nur 30 der 88 Abgeordneten Frauen – 34 Prozent.
       Hätte die Regelung schon damals gegolten, läge der Anteil bei über 40
       Prozent.
       
       Am Ende der Anhörung erklärten die Potsdamer Richter, ihr Urteil am 23.
       Oktober verkünden zu wollen. Sollte auch in Brandenburg das Paritätsgesetz
       scheitern, will die Gleichstellungsbeauftragte des Landes das nicht so
       hinnehmen. Dann „werden wir uns weitere Schritte überlegen“, sagte Manuela
       Dörnenburg. Denkbar sei, dass die aktuelle Landesregierung aus SPD, CDU und
       Grünen dann vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird. So wie in
       Thüringen, wo laut MDR mehrere Bürger, darunter der
       SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider, jüngst Beschwerde gegen das
       Weimarer Urteil eingelegt haben.
       
       20 Aug 2020
       
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