# taz.de -- Gewalt gegen Abschiebungsgegner: Schmerzgriffe nur mit Ansage
       
       > Niedersachsens Oberverwaltungsgericht hat einen Polizeieinsatz gegen
       > Abschiebegegner als rechtswidrig bestätigt. Die Begründung mutet skurril
       > an.
       
 (IMG) Bild: Angekündigtes Reizgas ist okay
       
       Göttingen taz | Ein äußerst ruppiger Einsatz der Göttinger
       Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) im Frühjahr 2014 gegen
       Abschiebungsgegner war rechtswidrig. Das hat das Niedersächsische
       Oberverwaltungsgericht in einem am Donnerstag bekannt gemachten Urteil
       festgestellt. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts
       Göttingen vom Mai 2019 – und wies die Berufung der Polizei ab (Az 11 LA
       359/19).
       
       Am frühen Morgen des 10. April 2014 hatten mehrere Dutzende Menschen gegen
       eine von der Stadt Göttingen angeordnete Abschiebung eines Mannes aus
       Somalia protestiert. Sie hatten dabei zeitweise das Treppenhaus des
       Wohnhauses blockiert, in dem der Flüchtling wohnte. Die Göttinger Polizei
       räumte unter Einsatz erheblicher Gewalt den Treppenbereich.
       
       Mehr als ein Dutzend Menschen seien durch Faustschläge, Schmerzgriffe,
       Hundebisse und den Einsatz von Pfefferspray im geschlossenen Treppenhaus
       verletzt worden, berichteten schon damals Augenzeugen der taz. „Die Polizei
       drang nicht nur durch eine Parterrewohnung in das Haus ein, sondern sie
       schleppte auch Dutzende zum Teil verletzte und bewusstlose Menschen durch
       das Fenster des Kinderzimmers hinaus, indem sich sowohl Mutter als auch
       Kind zu dieser Zeit befanden“, so die Rote Hilfe, ein Verein, der linke
       Aktivisten unterstützt.
       
       Die Grüne Jugend Göttingen beschrieb den Einsatz als „beängstigend und
       vollkommen skrupellos“. Protestierende Menschen, die sich untergehakt
       hatten, seien „geschubst, geschlagen, mit Schmerzgriffen traktiert und in
       mehreren Fällen die Kellertreppe heruntergeworfen“ worden. Mehrere
       Demonstranten hätten Beulen, Prellungen und Blutergüsse davongetragen. Die
       Abschiebung wurde unmittelbar nach dem Einsatz abgebrochen.
       
       ## Reizgas und Schläge
       
       Die zunächst vom Göttinger Verwaltungsgericht verhandelte Klage eines heute
       28-jährigen Mannes richtete sich gegen den unmittelbaren und
       unangekündigten Einsatz von Reizgas im Treppenhaus sowie den Einsatz
       unverhältnismäßiger Gewalt in Form von Schmerzgriffen und Faustschlägen
       gegen seinen Kopf. Durch den Reizgaseinsatz und die Schläge hatte der junge
       Mann zwischenzeitlich das Bewusstsein verloren und musste von Sanitätern
       behandelt werden.
       
       Dem Verwaltungsgericht zufolge muss die Polizei die bewusste und gewollte
       Zufügung erheblicher Schmerzen im Rahmen der Anwendung unmittelbaren
       Zwanges gesondert und konkret vorher androhen. Dies war nicht erfolgt, so
       dass der Einsatz bereits aus formalen Gründen rechtswidrig war.
       
       Diese rechtliche Einordnung hat das Oberverwaltungsgericht nun ausdrücklich
       bestätigt und die Polizeidirektion in seinem Beschluss rechtlich belehrt.
       Die Polizei hatte in ihrer Berufung gegen den Beschluss des
       Verwaltungsgerichts noch von Formalismus gesprochen.
       
       ## Kein Urteil zur Verhältnismäßigkeit des Einsatzes
       
       Zu der eigentlichen Frage der Verhältnismäßigkeit der Anwendung von Reizgas
       in geschlossenen Räumen gegen eine größere Gruppe von Menschen und die
       Anwendung von Schmerzgriffen sowie Faustschlägen, um die Blockade eines
       Treppenhauses zu lösen, hatte sich schon das Verwaltungsgericht nicht mehr
       äußern müssen. Für das Oberverwaltungsgericht war dies daher auch nicht
       mehr entscheidungsrelevant.
       
       „Wir hätten uns gefreut, wenn auch über die Frage der Verhältnismäßigkeit
       der Gewalt der Göttinger BFE an diesem Tag hätte entschieden werden
       können“, sagte Sven Adam, der Anwalt des 28-Jährigen. Dies werde nun
       allerdings voraussichtlich das Landgericht Göttingen in der geplanten
       Schmerzensgeldklage würdigen müssen.
       
       20 Aug 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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