# taz.de -- Prozess zum Nazi-Anschlag von Halle: In Todesangst geflohen
       
       > Im Prozess zum Anschlag von Halle ging es am Mittwoch um das Geschehen im
       > „Kiez-Döner“. Hier erschoss der Angeklagte eines seiner Opfer.
       
 (IMG) Bild: Kerzen am Tatort vor dem Kiez Döner in Halle am 11.10.2019
       
       Magdeburg taz | In dem Prozess wegen des rechtsterroristischen Anschlags
       von Halle ging es am Mittwoch zum ersten Mal um das Geschehen rund um den
       Imbiss Kiez-Döner. Es war das zweite Ziel des Attentäters, [1][nach der
       Synagoge], vor der er eine Passantin getötet hatte und ein geplanter
       Anschlag gescheitert war. Voller Wut fuhr er zum nahe gelegenen Imbiss, wo
       er Kevin S. erschoss und weitere Personen verletzte.
       
       Fünf Zeug:innen waren für den Mittwoch geladen, drei von ihnen erscheinen
       schließlich, dazu ein spontan einberufener Zeuge – ein LKA-Kommissar, der
       den Tatort sicherte. Eigentlich sollten auch Ismet und Rifat Tekin, die
       neuen Besitzer des Kiez-Döner, aussagen. Das Gericht konnte ihnen jedoch
       keine:n Übersetzer:in stellen, sie konnten daher nicht aussagen.
       
       Am elften Verhandlungstag geht es vor allem darum, wie Menschen die Tat
       erlebt haben, die dem Attentäter am Kiez-Döner knapp entkommen sind. Den
       Auftakt macht eine 78-jährige Rentnerin aus Halle, die nur wenige Meter vom
       Täter entfernt stand, als dieser einen selbstgebauten Sprengsatz auf den
       Imbiss warf. Ein etwa 4 Zentimeter langer Nagel traf sie am Fuß, ein
       weiterer blieb im Schuh stecken.
       
       „Ich dachte: Warum ruft denn da niemand die Polizei?“, sagt die Zeugin. Sie
       habe sich am Tattag gewundert, warum das so lange dauere. Unbemerkt konnte
       sie vor dem Attentäter fliehen: „Er hat nichts gesagt, ich habe auch nichts
       gesagt. Das war sicherlich mein großes Glück, sonst wäre es mir gegangen
       wie der Frau an der Synagoge.“
       
       ## Zeugen-Daten an die Presse weitergegeben?
       
       Der zweite Zeuge ist ein Professor aus Göttingen, der sich während des
       Anschlags ebenfalls im Kiez-Döner befunden hatte. Er tritt als Nebenkläger
       auf, spricht vom Rechtsstaat und moralischen Grundsätzen der Gesellschaft.
       Der Täter hört ihm aufmerksam zu. Der Zeuge spricht langsam, detailliert,
       beschreibt den Ablauf minutiös – und lässt damit kaum Zweifel an der
       Echtheit seiner Schilderung.
       
       Er schildert den Angriff auf den Imbiss, wie er durch ein Fenster in einem
       Lagerraum fliehen konnte. Wie viele Zeug:innen zuvor – insbesondere die
       Überlebenden – berichtet auch er von psychischen Problemen nach der Tat.
       Und von einem Besuch der Presse, nur drei Tage nach dem Anschlag. Die
       Richterin Ursula Mertens wundert sich, woher die Presse seine Adresse
       gekannt habe. „Es gibt nur einen Weg. Jemand muss über die Ermittlungsakte
       oder die polizeiliche Aussage Zugang gehabt haben“, sagt der Zeuge und
       Richterin Mertens bestätigt: „Jemand muss die Adresse weitergegeben haben.“
       Wer das war, wissen beide nicht.
       
       Als letzter Zeuge ist ein Überlebender geladen, der auf dem Weg zur Uni
       war. Er ist der einzige migrantische Zeuge des Tages und sagt, der Täter
       habe auf ihn geschossen. „Als ich die Schüsse hörte, dachte ich nur: Weg,
       weg“, sagt der Zeuge. Er sei in Todesangst geflohen, genau wisse er aber
       nicht mehr, was passiert ist.
       
       Neben den Zeugenaussagen wird erneut ein Video der Tat gezeigt – diesmal
       jedoch nicht von der Helmkamera gefilmt, sondern aus der Perspektive der
       Kamera, die der Täter an seinem Körper befestigt hatte. Als Fotos des
       Tatorts gezeigt werden, schaltet das Gericht die öffentlichen Bildschirme
       aus. Die Fotos zeigen unter anderem den Leichnam von Kevin S. Nicht erneut,
       sagt eine Rechtsanwältin, sollen die Überlebenden und Angehörigen mit
       diesen Bildern konfrontiert werden.
       
       In dem Prozess treten 43 Personen als Nebenkläger:innen auf, darunter
       Angehörige der Getöteten, aus der Synagoge, dem Umfeld des Döner-Imbisses,
       Zeug:innen und Polizist:innen. Die [2][Anklage in dem Prozess] wegen des
       rassistischen und antisemitischen Anschlags lautet: zweifacher Mord und
       versuchter Mord in 68 Fällen.
       
       9 Sep 2020
       
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 (DIR) Sarah Ulrich
       
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