# taz.de -- Krawalle in Stuttgart und Frankfurt: „Deutsch“ in Gänsefüßchen
       
       > Die Stuttgarter Polizei erforschte den Migrationshintergrund von
       > Tatverdächtigen. Präventions- und Integrationsarbeit sieht anders aus.
       
 (IMG) Bild: Polizisten patrouillieren über den Schlossplatz nach den Krawallen in Stuttgart
       
       Im Nachgang der sogenannten [1][Stuttgarter Krawallnacht] vom 20. auf den
       21. Juni, bei der nach Drogenkontrollen durch die Polizei Hunderte Menschen
       in der Stuttgarter Innenstadt randalierten, wurde neben der
       Staatsangehörigkeit auch der Migrationshintergrund der momentan 44
       Tatverdächtigen ermittelt. Dieser liegt laut deutschem Statistischem
       Bundesamt dann vor, wenn die Person selbst oder mindestens ein Elternteil
       nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
       
       Die Stadt Stuttgart hat einen Migrationsanteil von 45 Prozent –
       deutschlandweit hat jede vierte Person Migrationshintergrund. Wie könnte
       bei diesen Zahlen der Migrationshintergrund überhaupt relevant sein? Zwei
       Drittel der Tatverdächtigen sind Jugendliche und Heranwachsende.
       
       Bei ihnen greift bezüglich des Umfangs polizeilicher Ermittlungen Paragraf
       43 des Jugendgerichtsgesetzes, demnach „die Lebens- und
       Familienverhältnisse“ sowie das bisherige Verhalten des Beschuldigten und
       alle Umstände, „die zur Beurteilung seiner seelischen, geistigen und
       charakterlichen Eigenart dienen können“. Dazu gehört auch der
       Migrationshintergrund. Der Stuttgarter Polizeipräsident Franz Lutz will
       sich jedoch den Versuch einer „soziologischen Zuordnung“ der
       Tatverdächtigen ersparen.
       
       Welches Interesse hat die Polizei dann an der Herkunft der Eltern? Lutz
       kommentiert die Video- und Tonaufnahmen der Nacht so: „[S]chwäbisch hören
       Sie da wenig, um es mal einfach so zu formulieren.“ Wenn Dialektkompetenz
       aber nicht soziologisch als Marker des sozialen Milieus einer Person
       verstanden wird, dann muss angenommen werden, dass Lutz „Schwäbisch-Reden“
       mit „deutsch sein“ oder zumindest mit „erfolgreich integriert sein“
       gleichsetzt.
       
       Sein Kommentar sagt vor allem etwas über ihn selbst aus, als jemand, der
       von „den unterschiedlichen Personengruppen“, die in seiner Stadt und den
       umliegenden Landkreisen leben, überfordert ist. Lutz berichtet, dass
       landesweit Anfragen laufen, da bei einigen der Tatverdächtigen der
       Migrationshintergrund „noch nicht gesichert“ sei. Es stellt sich die Frage,
       ob eine derartige Ermittlung verhältnismäßig ist.
       
       Wenn der Eindruck entsteht, dass dem Migrationshintergrund ein besonderes
       oder isoliertes Interesse entgegengebracht wird, so ist nachvollziehbar,
       warum in den Medien seither über [2][„Stammbaumforschung“] debattiert und
       der Polizei struktureller Rassismus vorgeworfen wird, auch wenn die
       Ermittlung ja erst im Nachgang der Tat erfolgte.
       
       ## JedeR vierte Deutsche hat einen Migrationshintergrund
       
       Das prinzipiell zulässige Abfragen der elterlichen Herkunft wird so in
       einen Zusammenhang mit straffälligem Verhalten gestellt und spielt in
       erster Linie populistischen Parteien in die Hände. Die Nationalität der
       Eltern werde „auch bei ‚deutschen‘ jugendlichen Tatverdächtigen geprüft“
       heißt es in einer Twitter-Nachricht der Polizei Stuttgart vom 12. Juli. Die
       Anführungszeichen des Tweets sind irritierend, denn wenn es deutsche
       Tatverdächtige mit Anführungszeichen gibt, dann muss es auch solche ohne
       geben.
       
       Politiker, deren Eltern selbst nach Deutschland migrierten, wie der
       Stuttgarter Stadtrat und Konstanzer Bürgermeisterkandidat, Luigi Pantisano,
       zeigen sich entsetzt darüber, dass sie trotz ihres deutschen Passes
       weiterhin nur „‚Deutsche‘ in Anführungszeichen“ sein sollen. Polizei und
       Regierung rechtfertigen das Abfragen der „Hintergründe“ der „jungen Männer“
       im Hinblick auf notwendige Präventions- und Integrationsmaßnahmen:
       
       „Straftaten verhindern, bevor sie entstehen“ sei das Ziel, so
       Ministerpräsident Kretschmann in einer Rede am 14. Juli. Allerdings soll
       dies „ohne Ansehen der Person“ geschehen. Doch was für ein Verständnis von
       Prävention steht hinter einer rein statistischen Erhebung, die gar nicht
       auf den einzelnen Jugendlichen abzielt? Welche Präventionsmaßnahmen folgen
       hieraus? Polizeipräsident Lutz bringt die Installation von Videokameras
       sowie ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum ins Spiel.
       
       Die gleichen Maßnahmen werden in Frankfurt diskutiert, nachdem es am
       vergangenen Sonntag dort zu Ausschreitungen gekommen war. Wenn der
       Präventionsgedanke sich allerdings in zunehmender Überwachung und der
       Einschränkung von Rechten erschöpft, dann ist es um ihn nicht besser
       bestellt als um den Integrationsgedanken, bei dem bisher auch davon
       ausgegangen wird, dass es die „Anderen“ sind, die sich anzupassen haben.
       
       Solange die Unterscheidung zwischen Deutschen mit und Deutschen ohne
       Anführungszeichen fortbesteht, kann Integration gar nicht gelingen.
       Präventions- und Integrationsarbeit muss auch in den politischen
       Institutionen selbst stattfinden. Das Gewaltmonopol eines demokratischen
       Staates kann nur dann nachhaltig von allen respektiert werden, wenn
       Prävention und Integration mehr sind als Kontrollinstrumente des Staates.
       
       ## Integration statt Überwachung und Verbote
       
       In Stuttgart wie in Frankfurt wurde die „Event- und Partyszene“
       verantwortlich gemacht, deren Anhänger sich gegen die Polizei
       „solidarisiert“ hätten. Sich solidarisieren ist auch unter dem Eindruck
       globaler Verschiebungen jedoch eine politische Handlung par excellence,
       auch wenn sie nicht friedlich, sondern mit Gewalt einhergeht.
       
       Damit Städte öffentliche Räume bleiben, in denen letztendlich ohne
       Anwendung von Gewalt und Zwang „die Freiheit in Erscheinung treten kann“,
       wie Hannah Arendt es formulierte, bedarf es mehr als staatlicher
       Überwachung und [3][Verbote].
       
       Körperverletzung und Sachbeschädigung gehören sanktioniert, aber staatliche
       Institutionen täten gut daran, Präventivmaßnahmen und Integrationsarbeit
       auch im Hinblick auf ihre eigenen Klassifikationen und Praktiken zu
       etablieren; angefangen bei der Verwendung von Anführungszeichen über einen
       selbstkritischen Blick, warum sich das Bild der Polizei in Deutschland in
       den letzten Jahren gewandelt hat, bis hin zur Anerkennung, dass Politik
       gerade im öffentlichen Raum der Straße gemacht wird.
       
       23 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
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