# taz.de -- Gesetzesverschärfung bei Kindesmissbrauch: Kein Vergehen, ein Verbrechen
       
       > Die Justizministerin will Gesetze gegen Kindesmissbrauch verschärfen. Wer
       > in sexueller Absicht berührt, soll mindestens ein Jahr ins Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Christine Lambrecht (SPD) hat mehrere umstrittene Verschärfungen im Sexualstrafrecht durchgesetzt
       
       Karlsruhe taz | Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) gibt dem Druck
       nach. Künftig sollen auch einfache Berührungen von Kindern als Verbrechen
       bestraft werden, wenn diese Berührungen in sexueller Absicht erfolgten. Die
       CDU/CSU und die Bild-Zeitung hatten schon seit Tagen gefordert, dass
       sexueller Missbrauch generell als Verbrechen eingestuft werden müsse.
       
       Seit rund zwanzig Jahren kommt die Forderung immer wieder auf, den
       Missbrauch von Kindern nicht mehr als „Vergehen“ zu behandeln, sondern als
       „Verbrechen“ zu bestrafen. Mindesthaftstrafe wäre dann ein Jahr, eine
       Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre nicht
       möglich. Derzeit ist im Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von sechs
       Monaten Gefängnis vorgesehen.
       
       NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ist in der Diskussion besonders laut,
       denn er steht [1][seit dem mehrjährigen Missbrauch auf dem Campingplatz von
       Lügde (NRW)] besonders unter Druck. Beim Versuch der Aufklärung
       verschwanden immer wieder Beweise in der NRW-Polizei. Dem Täter war vom
       örtlichen Jugendamt sogar ein Pflegekind überlassen worden. Auch beim jetzt
       aufgedeckten Missbrauchsnetzwerk von Münster stand wieder NRW im Fokus.
       
       Kurz vor Lambrechts Umfaller erklärte Reul: „Für mich ist sexueller
       Missbrauch wie Mord, damit wird das Leben von Kindern beendet – nicht
       physisch, aber psychisch.“ Die CDU verwies auf einen Beschluss der
       Innenministerkonferenz (IMK) aus dem Frühjahr 2019. Auf Betreiben von Reul
       war damals empfohlen worden, dass sowohl der sexuelle Missbrauch von
       Kindern als auch der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie zum
       Verbrechen hochgestuft werden soll. Justizministerin Lambrecht lehnte das
       bisher (wie ihre Vorgängerinnen) ab. Die Strafvorschriften erfassten ein
       sehr breites Spektrum an Taten, auch Handlungen, die eindeutig kein
       Verbrechen seien. Als Beispiel nannte das Ministerium, dass ein Sportlehrer
       einmal seine Hand auf die Brust einer Schülerin legt. Nun will Lambrecht
       darin auch ein Verbrechen sehen.
       
       ## Mehrere umstrittene Verschärfungen
       
       Die IMK hatte 2019 vorgeschlagen, solche Fälle „zur Vermeidung unbilliger
       Härten“ als „minder schwere Fälle“ zu werten. Allerdings war 2004 der
       „minder schwere Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ abgeschafft
       worden. Den Opfern sollte nicht mehr zugemutet werden, dass die Tat von der
       Rechtsordnung nur als „minder schwer“ gewertet wird.
       
       Die SPD-Fraktion wird die von Lambrecht angekündigte Verschärfung
       vermutlich mitmachen. Ihr rechtspolitischer Sprecher Johannes Fechner hatte
       zuvor der Bild-Zeitung erklärt: „Wir sind offen, die Erhöhung des
       Strafrahmens des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu prüfen.“
       
       Bisher verwies das Justizministerium noch darauf, dass das Strafgesetzbuch
       für schwere Fälle schon heute schwere Strafen vorsehe. So beträgt die
       Mindesthaftstrafe zwei Jahre, wenn das Kind penetriert wird oder eine
       erhebliche Schädigung der Entwicklung droht. Wenn das Kind in Lebensgefahr
       gerät, beträgt die Mindesthaftstrafe sogar fünf Jahre. Der Haupttäter von
       Lügde wurde im September 2019 zu immerhin 13 Jahren Gefängnisstrafe mit
       anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
       
       Lambrecht, die erst seit Juni 2019 Justizministerin ist, hat in diesem Jahr
       schon mehrere umstrittene Verschärfungen im Sexualstrafrecht auf den Weg
       gebracht. So ist der Polizei etwa die Herstellung von
       [2][computergenerierter Kinderpornografie] erlaubt, damit sich Beamte
       Zugang zu Tauschbörsen im Darknet verschaffen können. Außerdem wurde
       bereits der Versuch des Cybergrooming unter Strafe gestellt. Damit können
       nun auch Täter bestraft werden, die sich im Internet an vermeintliche
       Kinder heranmachen, die aber von Polizisten gespielt werden.
       
       11 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
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