# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu AfD-Klage: Seehofer verliert in Karlsruhe
       
       > In einem Interview, das zeitweise auf der Website des Innenministeriums
       > stand, übte Seehofer 2018 harsche Kritik an der AfD. Das gehe zu weit,
       > urteilen nun die Richter.
       
 (IMG) Bild: Die Verfassungsrichter*innen geben der „AfD“ Recht – direkte Konsequenzen hat das Urteil aber nicht
       
       Karlsruhe taz | Die AfD hatte mit einer Klage gegen Bundesinnenminister
       Horst Seehofer (CSU) Erfolg beim Bundesverfassungsgericht. Seehofer habe
       seine Neutralitätspflicht verletzt, als er ein AfD-kritisches Interview auf
       die Homepage seines Ministeriums stellen ließ.
       
       [1][Seehofer hatte sich im September 2018 in einem Interview] klar zur AfD
       geäußert: „Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem
       Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“ Die
       AfD hatte zuvor Steinmeiers Haushaltsmittel in Frage gestellt, weil er für
       ein Antifa-Konzert in Chemnitz geworben hatte. Die Pressestelle des
       Innenministeriums stellte das Interview danach auf die Homepage des
       Ministeriums.
       
       Dagegen erhob die AfD Organklage. Seehofer habe ihr Recht auf
       Chancengleichheit verletzt. Das Ministerium nahm gleich nach der Klage das
       Interview wieder von der Webseite, wollte das aber nicht als
       Schuldeingeständnis gewertet sehen. Deshalb gab es im Februar dieses Jahres
       eine mündliche Verhandlung, bei der sich der Erfolg der AfD bereits
       abzeichnete.
       
       Tatsächlich stellte das Bundesverfassungsgericht nun fest, dass Seehofer
       das Recht der AfD auf „Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“
       verletzt habe. Indem Seehofers AfD-Kritik auf der Webseite des Ministeriums
       veröffentlicht wurde, habe der CSU-Mann staatliche Ressourcen für den
       „politischen Meinungskampf“ benutzt und damit die staatliche
       Neutralitätspflicht verletzt. Die Einschätzung der AfD als
       „staatszersetzend“ wurde von den Richtern aber nicht beanstandet.
       
       ## Auf der Homepage immer sachlich bleiben
       
       Das Gericht hält damit an seiner seit 2014 vertretenen Linie fest. Danach
       können sich Minister im Meinungskampf genauso deutlich äußern wie
       Oppositionspolitiker. Sie dürfen dabei nur nicht die Ressourcen des Amtes
       einsetzen, insbesondere die Webseite des Ministeriums. Regierungsmitglieder
       dürfen auf ihrer Ministeriums-Homepage zwar über die Politik ihres Hauses
       informieren und sich gegen Vorwürfe verteidigen. Dabei müssen sie aber
       immer sachlich bleiben.
       
       In der aktuellen Entscheidung wurden nun nur einige Randfragen neu
       entschieden. So ist es noch keine Nutzung von amtlichen Ressourcen, wenn
       Seehofer in einem Interview als „Bundesminister des Inneren“ vorgestellt
       wird. Er darf diesen Titel auch bei parteipolitischen Aktivitäten tragen.
       Ein Minister darf auch gemischte Interviews geben, in denen er sowohl über
       die Arbeit des Ministeriums spricht als auch parteipolitische
       Einschätzungen abgibt.
       
       Es sei aber keine Aufgabe eines Ministeriums, den Minister „als Person“ zu
       präsentieren, so die Richter. Es gebe deshalb keinen Grund, alle
       politischen Interviews des Ministers auf die Ministeriums-Webseite zu
       stellen.
       
       Während AfD-Parteichef Jörg Meuthen in Karlsruhe von einem „guten Tag für
       die Demokratie“ sprach, forderte die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel
       aus der Ferne den Rücktritt Seehofers. Für die Bundesregierung begrüßte
       Innen-Staatssekretär Günter Krings (CDU) das Urteil. Das Gericht habe
       klargestellt, dass sich auch ein Minister in der öffentlichen Debatte
       scharf äußern darf und „nicht nur mit angezogener Handbremse“.
       
       9 Jun 2020
       
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