# taz.de -- Umgang mit Presse beim Lübcke-Prozess: Degradierte Öffentlichkeit
       
       > Das Interesse am Lübcke-Prozess ist groß, doch wegen Corona wurden nur 19
       > JournalistInnen in den Verhandlungssaal gelassen. Das ist keine Lappalie.
       
 (IMG) Bild: Kleiner Verhandlungssaal statt einer Halle: Nur 19 JournalistInnen wurden zum Prozess zugelassen
       
       Seit Wochen wurde darauf gewartet: [1][Die Verhandlung über den Mord an
       Walter Lübcke], dem Kasseler Regierungspräsidenten. Die offenbar erste
       [2][Ermordung eines Berufspolitikers] durch einen Rechtsextremisten im
       Nachkriegsdeutschland. 200 JournalistInnen hatten sich akkreditiert. Doch
       wegen Corona wurden nur 19 JournalistInnen (und 18 BesucherInnen) in den
       Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt am Main
       gelassen.
       
       Die Vorgabe: Wer zuerst kommt, bekommt den Platz. Schon ab dem Vorabend
       kampierten JournalistInnen vor dem Gericht im Nieselregen, Stunden über
       Stunden. Manche ließen sich ablösen, andere machten durch. Wer es in den
       Saal schaffte, war hundemüde und wurde drinnen weiter gegängelt. Laptops
       waren verboten, nur Block und Stift erlaubt. Verhandelt wurde bis in den
       Nachmittag, für einige bis ran an den Redaktionsschluss. Am Ende blieben
       übernächtigte, runtergehastete Texte. Und am Donnerstag, dem zweiten
       Verhandlungstag, wiederholten sich die Szenen.
       
       Die Karikatur eines grundlegenden Prinzips der Justiz in diesem Land: des
       Öffentlichkeitsgrundsatzes. Gerichtsverhandlungen sollen nicht hinter
       verschlossenen Türen, sondern unter den Augen und der Kontrolle der
       Öffentlichkeit stattfinden. Es ist also keine Lappalie, die sich das OLG da
       erlaubt hat. Es ist die Geringschätzung eines Rechtsstaatsprinzips.
       
       Ausgerechnet in diesem Prozess. Hat das Gericht die Dimension des
       Verfahrens nicht erfasst? Seine politische Tragweite, trotz eines getöteten
       Politikers in Zeiten von entfesseltem Rechtsterrorismus? Es ist die Aufgabe
       der Öffentlichkeit, gerade in diesem Fall genau hinzuschauen, um die
       Radikalisierung des Täters nachzuvollziehen, die Arbeit der Ermittler und
       Verfassungsschützer – und deren Leerstellen. Berichterstattung ist nötig,
       um eine öffentliche Debatte zu ermöglichen.
       
       Dass die [3][Corona-Pandemie] Beschränkungen nötig macht, ist unbestritten.
       Dass das Gericht aber keine andere Wahl hatte, diese umzusetzen, ist
       abwegig. Andere Prozesse wurden zuletzt in Messehallen oder Theatersäle
       verlegt – aber gerade im Lübcke-Prozess ging das nicht? Die angeführten
       Sicherheitsbedenken hätten, mit entsprechenden Konzepten, auch dort
       ausgeräumt werden können.
       
       Dass dies nicht geschah, verstärkt den Eindruck, dass das Gericht die
       Öffentlichkeit herzlich wenig interessiert. Dass es unter sich bleiben
       will. Und damit ist es nicht allein. [4][Auch in Hamburg wurden Prozesse
       zuletzt] mit nicht mal einer Handvoll JournalistInnen durchgeführt. Das ist
       eine selbstgefällige Degradierung der Öffentlichkeit – und ihrer
       Kontrollfunktion. Eine nicht zu duldende Entwicklung.
       
       19 Jun 2020
       
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 (DIR) Konrad Litschko
       
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