# taz.de -- Prozess zum Lübcke-Mord: „Ich tat es aus eigenem Antrieb“
       
       > Im Lübcke-Prozess wurde das Geständnis-Video des Angeklagten gezeigt. Er
       > räumte die Tat dort ein – widerrief die Aussage später aber.
       
 (IMG) Bild: Stephan Ernst nimmt sich im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt den Mund-Nasen-Schutz ab
       
       Frankfurt taz | Zwei Stunden dauert das [1][juristische Geplänkel] am
       Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, dann kann Richter Thomas
       Sagebiel am zweiten Prozesstag zum [2][Lübcke-Mord] den Startschuss für das
       wohl entscheidende Beweismittel geben: der Videovorführung vom Geständnis
       des Angeklagten Stephan Ernst.
       
       Die Polizei hatte den Rechtsextremisten zwei Wochen nach dem Mord an dem
       Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke aufgrund einer DNA-Spur am
       Tatort festgenommen. Dann bot der 46-Jährige den Ermittlern überraschend
       ein Geständnis an, auf eigenen Wunsch ohne anwaltliche Begleitung. Die
       Vernehmung wurde auf Video festgehalten.
       
       Im Gerichtssaal ist die Spannung greifbar, als dieses Video nun über die
       Leinwand flimmert. Ernst sitzt darin im roten T-Shirt an einem weißen
       Bürotisch und erläutert zunächst seine Abwege in die rechtsextreme
       gewaltbereite Szene, über die NPD, die Kampftruppe Combat 18, die
       Kameradschaft Kassel. Er berichtet über seine wiederholten Verurteilungen
       wegen gewaltsamer Übergriffe. Nach einer zweiten Haftstrafe habe er sich
       aus der rechten Szene gelöst, sagt er. Ernst formuliert klar, erinnert sich
       an viele Details und Daten, Kontakte und Aktionen.
       
       Im Gerichtssaal verfolgt der Angeklagte seine eigene Lebensbeichte
       mürrisch, ohne erkennbare Rührung. Eigentlich habe er nach der letzten
       Haftentlassung neu anfangen wollen, mit „Zweifeln an der rassischen
       Überlegenheit“, hört er sich im Video sagen. „Ich habe mich von diesen
       Leuten losgesagt, ich wollte ein normales Leben führen, meine Energie in
       meine berufliche Laufbahn stecken“.
       
       ## Welche Version stimmt?
       
       Die Kinder von Ernst sind zu diesem Zeitpunkt 15 und 16 Jahre alt. Er habe
       ihnen gesagt: „Hört auf eure Lehrer, das, was ich euch nicht vermitteln
       kann, können die vielleicht.“ Er sei überzeugt gewesen, „dass diese
       Gesellschaft der richtige Weg ist“. Als Ernst diese seine Worte nochmal
       hört, bricht er im Gerichtssaal in Tränen aus. Ein Vertreter der
       Bundesanwaltschaft hilft ihm mit Taschentüchern aus. Doch eine
       Verhandlungspause will der Angeklagte nicht. Er will es hinter sich
       bringen.
       
       In der Vernehmung schildert er auch, wie der Ausstieg aus der rechten Szene
       misslang. Der wegen Beihilfe mitangeklagte Markus H., ein „Kamerad“ von
       früher, fing zufällig als Leiharbeiter in derselben Firma an, in der Ernst
       arbeitet. Die beiden schließen sich einem Schützenverein an, üben erst
       Bogenschießen, dann mit scharfen Waffen. Sie und zwei weitere Kollegen
       tauschen sich politisch aus. „Überfremdung“, „Ausländerkriminalität“ sind
       die Themen. „Das hat die Tür wieder geöffnet,“ sagt Ernst. Man wollte
       „etwas“ machen. „Das Mindeste ist, dass wir uns bewaffnen.“ Als
       Vorbereitung für den „bevorstehenden Bürgerkrieg“.
       
       Die Einreisen Tausender Flüchtlinge im Jahr 2015 öffnet bei Ernst die
       Schleusen. „Merkel will das Land zerstören, Merkel hat das Recht
       gebrochen!“, das sei seine Überzeugung gewesen, sagt er den Ermittlern. Die
       Versammlung in Lohfelden, auf der im Herbst 2015 Walter Lübcke die
       Flüchtlingsaufnahmen verteidigt habe, sei zum Schlüsselerlebnis geworden.
       Sein Hass auf den CDU-Politiker sei stetig gewachsen. Zunächst
       recherchierte Ernst die Adresse, schließlich spähte er den späteren Tatort
       aus. In der Nacht des 2. Juni streckte er Walter Lübcke mit einem
       Kopfschuss nieder.
       
       Ernsts Verteidiger Frank Hannig legt Wert darauf, dass Ernst sein
       Geständnis später widerrief – und im Januar ein neues vorlegte. Darin
       [3][beschuldigte er Markus H. als wahren Mörder], man sei gemeinsam am
       Tatort gewesen. Die Bundesanwaltschaft glaubt dieser Version jedoch nicht.
       Und auch im Video des ersten aufgezeichneten Geständnisses wirkt Ernst
       präzise und klar. Er versucht auch nicht, die Verantwortung auf seinen
       früheren Kameraden abzuwälzen: „Das was ich weiter tat, habe ich in eigenem
       Antrieb getan,“ bekannte der Angeklagte dort vor den Ermittlern.
       
       18 Jun 2020
       
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