# taz.de -- Prozess um Toepffer-Biografie: Opas Briefe dürfen zitiert werden
       
       > Die Enkelin des Hamburger NS-Schulsenators Oscar Toepffer wehrt sich vor
       > Gericht gegen eine Kurzbiografie über ihren verstorbenen Großvater.
       
 (IMG) Bild: Ihm werden persönlich keine Verbrechen vorgeworfen: Oscar Toepffer
       
       Hamburg taz | Die Enkelin von Oscar Toepffer, der in der NS-Zeit Leiter des
       Rechtsamtes und Schulsenator in Hamburg war, klagt gegen eine
       Kurz-Biografie über ihren Großvater. Es geht um die Frage, ob der Autor
       Familienbriefe zitieren darf, aber auch, ob das postmortale
       Persönlichkeitsrecht des NSDAP-Mitglieds durch den Aufsatz verletzt wird.
       Diese Meinung teilte das Gericht nicht. Am Ende könnte ein Vergleich
       stehen.
       
       Zeitweise wurde der Ton ruppig im holzgetäfelten Saal des Hamburger
       Landgerichts. „Haustürgeschäfte“ warf der Anwalt Joachim Sachs dem
       Buchautor, dem ehemaligen Grünen-Bürgerschaftsmitglied und Lehrer
       Hans-Peter de Lorent, vor. Der erwiderte, er habe sich „nicht unter
       falschem Namen eingeschlichen, sondern ich bin von der Familie eingeladen
       worden, in dem Wissen, dass ich Biografien schreibe“.
       
       Der Streit dreht sich um eine Sammlung von Briefen, die de Lorent von
       einigen – inzwischen verstorbenen – Mitgliedern der Familie erhalten und
       für seine Buchreihe unter dem Titel „Täterprofile“ verwendet hat. Doch
       dieses Material sei nie für eine Veröffentlichung gedacht gewesen, glaubt
       die Toepffer-Enkelin und Anwältin Christel Sachs, die sich gemeinsam mit
       ihrem Mann selbst vertrat. Nur zur Ansicht habe de Lorent das Material
       bekommen, „nie und nimmer hat meine Mutter einer Veröffentlichung
       zugestimmt!“ Der Autor widersprach: „Sie wollte aufräumen mit der
       Vergangenheit ihres Vaters.“
       
       Die Briefe zeigen, wie sich die Einstellung Oscar Toepffers und seiner Frau
       Gretchen im Lauf des Krieges von Begeisterung zu Zweifel ändern. So schrieb
       Toepffer im Mai 1940 aus Frankreich: „Das Ganze ist mehr ein
       Pfingstausflug als Krieg. Dazu herrliches Wetter. Und wir leben
       vortrefflich mit erbeutetem Burgunder und Kaffee und guten holländischen
       Zigarren.“
       
       Gretchen Toepffer jubelte 1939 über eine militärische Auszeichnung: „Die
       ganze Familie freut sich über den Vati, der jetzt die Spange trägt.“ Erst
       ab 1941 sinkt die Begeisterung: „Die Tränen können einem kommen, wenn man
       an all die Jungen denkt, die im Osten gefallen sind“, schreibt Gretchen
       Toepffer. 1942 kritisierte Oscar erstmals eine Führerrede: „Was ich gehört
       habe, hat mir nicht recht gefallen.“
       
       Bei seinen Treffen mit den Nachfahren habe er nicht sagen können, wie
       ausführlich er die Texte zitieren wollte – dass er dies vorhatte, sei aber
       klar gewesen, so de Lorent. „Wenn mir zwei erwachsene Personen Material zur
       Verfügung stellen, musste ich meiner Meinung nach nicht nach weiteren
       Familienmitgliedern forschen. In Familien, die vernünftig miteinander
       umgehen, zirkulieren solche Informationen.“
       
       Seit den 1980er-Jahren befasst sich de Lorent mit dem Bildungswesen der
       Hansestadt während der NS-Zeit. Seit seiner Pensionierung hat er drei Bände
       über die Verantwortlichen im Senat, in der Schulverwaltung und in den
       Schulen geschrieben. Die Reihe ist bei der Landeszentrale für politische
       Bildung erschienen, darum saß die Stadt als Mitbeklagte vor Gericht.
       
       Der Aufsatz über Oscar Toepffer findet sich in Band 2, der 2018 erschien.
       Toepffer habe – so fasste de Lorent vor Gericht zusammen – persönlich keine
       Untaten begangen, aber „wer in einer NS-Regierung Verantwortung trägt, hat
       eine Belastung, kann als Täter oder Mittäter gesehen werden“.
       
       Unter anderem habe Toepffer Albert Henze befördert, der die sogenannte
       „Swingjugend“ in Hamburg verfolgte und einige der jungen Frauen und Männer
       ins KZ schickte. Als Senator habe Toepffer „Verantwortung für seine
       Mitarbeiter“, so de Lorent. Dabei sei Toepffer selbst „durchaus nicht
       unsympathisch“ gewesen. Auch sei er erst 1937 auf Druck in die NSDAP
       eingetreten. „Alles, was ihn entlastet, habe ich dargestellt“, sagte der
       Autor auf den Vorwurf von Joachim Sachs, Toepffer solle „an den Pranger
       gestellt“ werden. Christel Sachs störte sich bereits an dem Titel
       „Täterprofile“ – mit diesem Verweis auf strafbare Taten werde das
       postmortale Persönlichkeitsrecht verletzt.
       
       Richter Thorsten Held schloss sich dieser Meinung nicht an. Dafür bräuchte
       es eine „grobe Verzerrung des Lebensbildes“ – die sah das Gericht nicht
       gegeben. Klar sei, dass es um einen „erweiterten Täterbegriff“ gehe.
       
       Dagegen befand Held, dass einige der Briefe urheberrechtlich geschützt sein
       könnten. Nach Beratungen beider Seiten steht nun ein möglicher Vergleich im
       Raum: De Lorent könnte wörtliche Zitate durch Beschreibungen und indirekte
       Rede ersetzen. Den Inhalt würde das nicht schmälern, sagte der Autor.
       
       Ob für die Klägerin der Zweck erreicht sei, den Großvater zu schützen, wage
       er zu bezweifeln: „Durch dieses Verfahren ist Oscar Toepffer viel bekannter
       geworden.“
       
       19 Jun 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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