# taz.de -- Berlins neues Versammlungsgesetz: Mehr Protest wagen
       
       > Das von Rot-Rot-Grün entworfene Berliner Versammlungsgesetz kann und
       > sollte noch verbessert werden.
       
 (IMG) Bild: Vermummungsverbot soll nur gelockert werden: Demo für den Erhalt des Karnevals der Kulturen
       
       Auf den ersten Blick sieht der [1][Entwurf für das neue
       Versammlungsgesetz], das die Fraktionen von Rot-Rot-Grün am Mittwoch im
       Abgeordnetenhaus vorgestellt haben, sehr gut aus: Anstatt zu verschärfen
       nämlich setzt die Koalition auf Liberalisierung. Festmachen lässt sich das
       an vielen Punkten: Das Deeskalationsgebot ist erstmals für Berlin
       festgeschrieben. Gegendemos in Hör- und Sichtweite sollen grundsätzlich
       erlaubt sein. Streckenverläufe von Demos sollen auf einem Open-Data-Portal
       des Landes veröffentlicht werden. Die Bannmeile um das Abgeordnetenhaus
       soll verkleinert werden und nur nach Anordnung des Parlamentspräsidenten
       gelten.
       
       Proteste sollen zudem künftig auch auf Privatgelände stattfinden können,
       wenn dieses öffentlich zugänglich ist und das Anliegen mit dem Ort zu tun
       hat. [2][Demos auf Flughäfen] gegen die klimatischen Auswirkungen von
       Flugverkehr wären damit also möglich – ebenso in [3][Shoppingmalls gegen
       sklavenähnliche Arbeitsbedingungen].
       
       Viel davon war allerdings gemäß mehrerer Grundsatzurteile des
       Bundesverfassungsgerichts längst Praxis. Dem [4][Brokdorf-Urteil von 1985]
       etwa ist es zu verdanken, dass Kooperations-, Deeskalations- und
       Differenzierungsgebot schon seit 1985 in Deutschland zur Anwendung kommen
       sollen – auch wenn danach nicht überall gehandelt wird ([5][Hamburg, wink
       doch mal!]).
       
       Insofern ist es natürlich gut, dass dies nun für Berlin ausformuliert ist
       und altbackene Begriffe wie die „öffentliche Ordnung“ als Beschränkungen
       für Demos ausgedient haben.
       
       Aber es ginge eben auch mehr – etwa bei den umfangreichen Eingriffsrechten
       der Polizei: Denn noch immer ist die Versammlungsbehörde bei der Polizei
       angesiedelt. Das sei deswegen problematisch, weil die Exekutive
       Versammlungen grundsätzlich als Gefahr ansehe und entsprechend handle, wie
       [6][der Republikanische Anwält:innenverein (RAV) in der taz kritisierte].
       Zudem könnten Einsatzkräfte einzelne Protestteilnehmer:innen ausschließen
       oder Versammlungen schon dann auflösen, wenn diese nur bedrohlich
       erscheinen.
       
       Auch das umstrittene Vermummungsverbot soll nicht abgeschafft, sondern nur
       gelockert werden: Die Polizei soll es erst nach einer Anordnung durchsetzen
       können. Diese kann bereits im Vorfeld oder auch während einer Demo ergehen,
       wenn es zu Straftaten kam oder damit zu rechnen ist. Das Mitführen von
       geeigneten Materialien zur Vermummung wie Schals und Sonnenbrillen soll
       hingegen nicht mehr strafbar sein.
       
       Wirklich neu sind allerdings Verbotsmöglichkeiten für Versammlungen mit
       volksverhetzendem Charakter. Die sollen untersagt werden können, wenn dort
       gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Aufstachelung zu Hass und Gewalt
       oder NS-Verherrlichung stattfindet. Dies gilt insbesondere für 23
       historisch besonders schutzwürdige Gedenkorte Berlins sowie bestimmte
       Gedenktage (27. Januar, 8. und 9. Mai, 9. November).
       
       Dass beim Versammlungsgesetz durchaus noch mehr geht, zeigt sich wohl auch
       daran, dass die Gewerkschaft der Polizei den Entwurf gut findet und sich
       über mehr Rechtssicherheit freut.
       
       Immerhin sind bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Herbst noch Änderungen
       möglich: Der Entwurf dreht zunächst ein paar Runden durch Fachausschüsse
       und Anhörungen. Dort sollten die Einwände etwa des RAV aufgegriffen werden.
       
       6 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-2764.pdf
 (DIR) [2] /Klima-Protest-am-Berliner-Flughafen-Tegel/!5639938
 (DIR) [3] /Mall-of-Berlin-vor-Bundesarbeitsgericht/!5629531
 (DIR) [4] https://de.wikipedia.org/wiki/Brokdorf-Beschluss
 (DIR) [5] /Schwerpunkt-G20-in-Hamburg/!t5417647
 (DIR) [6] /Neues-Versammlungsgesetz-in-Berlin/!5686407
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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