# taz.de -- BGH zu richterlicher Unabhängigkeit: Rüge für Richter akzeptiert
       
       > Thomas Schulte-Kellinghaus ist gründlicher und damit langsamer als andere
       > Richter. Er durfte deshalb ermahnt werden, entschied der
       > Bundesgerichtshof.
       
 (IMG) Bild: Macht sich keine Freunde mit seinem Arbeitsstil: Richter Thomas Schulte-Kellinghaus
       
       KARLSRUHE taz | Ein Richter darf gerügt werden, wenn er zu gründlich
       arbeitet und deshalb erheblich weniger Fälle erledigt als seine Kollegen.
       Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall des Richters Thomas
       Schulte-Kellinghaus.
       
       Schulte-Kellinghaus ist Zivilrichter am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
       Er erledigt seit Jahren deutlich weniger Verfahren als andere OLG-Richter,
       weil er sich für den einzelnen Fall besonders viel Zeit nimmt. 2012 erhielt
       er deshalb eine Rüge von der damaligen OLG-Präsidentin Christine Hügel.
       
       Schulte-Kellinghaus sah den Rüffel als Eingriff in seine richterliche
       Unabhängigkeit. Wenn es zu wenig Richter gebe, müsse der Landtag eben mehr
       Geld für Richterstellen bewilligen. Von ihm könne nicht verlangt werden,
       dass er seine Arbeitsweise den vorhandenen Ressourcen anpasse.
       
       Der Richter klagt deshalb nun schon [1][seit acht Jahren] gegen die Rüge
       von 2012. Wie schon in den Vorinstanzen hat Schulte-Kellinghaus nun auch am
       Dienstgericht des Bundes beim BGH verloren. „Ein Dienstvorgesetzter darf
       einem Richter, dessen Arbeitsweise zu Unzuträglichkeiten in der
       Verfahrensabwicklung geführt hat, zu einer ordnungsgemäßen, unverzögerten
       Erledigung der Amtsgeschäfte ermahnen“, sagte die Vorsitzende Richterin
       Barbara Mayen am Dienstagnachmittag. Ein Eingriff in die Unabhängigkeit
       läge erst vor, wenn einem Richter ein Arbeitspensum abverlangt wird, das
       auch von anderen Richtern nicht sachgerecht zu schaffen ist.
       
       ## Nächste Station: Verfassungsgericht
       
       Nach der Niederlage beim BGH will Schulte-Kellinghaus seinen Fall zum
       Bundesverfassungsgericht bringen. Allerdings ist er schon 65 Jahre alt und
       wird im Juni 2022 pensioniert. Es besteht deshalb die Gefahr, dass das
       Bundesverfassungsgericht nicht rechtzeitig entscheidet und dann das
       Rechtsschutzbedürfnis entfällt.
       
       Schulte-Kellinghaus' Anwältin Christina Gröbmayr richtete deshalb schwere
       Vorwürfe an den BGH, der sich 2017 schon einmal mit dem Verfahren
       beschäftigt hatte, dann aber den Fall zur Klärung von Detailfragen an die
       Vorinstanz zurückwies. Diese Zurückweisung sei völlig unnötig gewesen und
       habe drei Jahre Zeit gekostet, kritisierte Gröbmayr. „Es ist eine Ironie
       dieses Verfahrens, dass Herr Schulte-Kellinghaus zu schneller Erledigung
       angehalten wird, während der BGH das Gegenteil praktiziert“, so die
       Anwältin.
       
       Die Klage von Schulte-Kellinghaus wurde in der Justiz mit großem Interesse
       verfolgt. Zwar legen alle Richter großen Wert auf ihre Unabhängigkeit.
       Allerdings enthält seine Argumentation den impliziten Vorwurf, dass
       Richter, die mehr Fälle erledigen als er, nicht gründlich genug arbeiteten.
       Außerdem führte Schulte-Kellingshaus' Arbeitsstil dazu, dass Kollegen einen
       Teil seiner Verfahren miterledigen mussten. Die Zahl seiner Anhänger in der
       Richterschaft ist daher sehr begrenzt.
       
       13 May 2020
       
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