# taz.de -- Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg: Neue Hallen nur noch mit Solardach
       
       > Ab 2022 ist Photovoltaik für Neubauten in Baden-Württemberg
       > verpflichtend. Zunächst nur für Gewerbe-Immobilien, Wohnhäuser sollen
       > folgen.
       
 (IMG) Bild: Sonnenenergie für ein saniertes Kinder- und Jugendzentrum in Konstanz
       
       Freiburg taz | Als erstes Flächenland in Deutschland will Baden-Württemberg
       Photovoltaikanlagen auf Neubauten verpflichtend vorschreiben. Das hat die
       grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart beschlossen. Im ersten Schritt
       soll die Regelung, die Teil des neuen Klimaschutzgesetzes ist, für
       Nichtwohngebäude ab 2022 gelten.
       
       Das vom [1][grünen Minister Franz Untersteller geführte Umweltressort] will
       eine solche Pflicht später auch für Wohngebäude etablieren und nennt die
       Entscheidung daher einen „Einstieg in die allgemeine PV-Pflicht“. Die
       einstweilige Beschränkung auf Nichtwohngebäude war lediglich ein
       politischer Kompromiss zwischen den Grünen, die gerne sofort alle Gebäude
       aufgenommen hätten, und der CDU, die eine Baupflicht grundsätzlich kritisch
       sieht. Aus sachlichen Gründen gebe es keinen Grund, die Regelung [2][nicht
       auch auf Wohngebäude zu übertragen], heißt es im Umweltministerium.
       
       Auf kommunaler Ebene war Tübingen im Juli 2018 mit der Einführung einer
       Solarpflicht für alle Neubauten bundesweiter Vorreiter. In den
       Nachbarländern ist Wien führend, wo jetzt im Rahmen einer Novelle der
       Bauordnung eine PV-Pflicht für alle neuen Gebäude geschaffen werden soll,
       nachdem es eine solche für Industriebauten schon gibt.
       
       In Baden-Württemberg soll das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Landtag
       beschlossen werden. Das Umweltministerium nennt die entsprechende
       Kabinettsentscheidung „bahnbrechend“, sie sei „innovativ und mutig“. Im
       Nichtwohnbereich, also zum Beispiel auf Lager- und Produktionshallen oder
       Parkhäusern, gebe es „ein enormes Flächenpotenzial“, sagt Minister
       Untersteller. So werde „Bauen modern und Klimaschutz zur
       Selbstverständlichkeit“.
       
       ## Novelliertes Klimaschutzgesetz
       
       Bislang hat unter den Bundesländern allein Hamburg eine solche PV-Pflicht
       beschlossen. Allerdings wird diese in der Hansestadt erst ab 2023 gelten,
       weshalb Baden-Württemberg davon ausgeht, das erste Bundesland zu sein, das
       tatsächlich loslegt.
       
       Nach dem Hamburger Gesetz, das bereits in Kraft ist, haben Eigentümer von
       Gebäuden, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 liegt, „sicherzustellen,
       dass Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf der
       Dachfläche errichtet und betrieben werden“. Ab 2025 gilt die Pflicht dann
       zudem „bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes“. Wer nicht
       selbst in eine Solaranlage investieren möchte, kann das Dach auch einem
       Dritten überlassen.
       
       In Hamburg wie in Baden-Württemberg ist die PV-Pflicht Teil eines
       novellierten Klimaschutzgesetzes. In Baden-Württemberg soll auch das Thema
       Wärmeversorgung darin verstärkt berücksichtigt werden. Die rund 100 großen
       Städte und Kommunen, in denen etwa die Hälfte der Baden-Württemberger
       leben, sollen daher verpflichtet werden, eine umfassende Wärmeplanung
       vorzulegen.
       
       14 May 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gruenen-Parteitag-in-Baden-Wuerttemberg/!5627845
 (DIR) [2] https://www.pv-magazine.de/2020/04/28/wien-will-photovoltaik-pflicht-fuer-neubauten-ausweiten/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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