# taz.de -- Angst und Unsicherheit trotz Kirchenasyl: Gott hilft den Geduldigen
       
       > Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat wegen der
       > innereuropäischen Grenzschließungen den Zeitraum für Abschiebungen
       > einfach verlängert.
       
 (IMG) Bild: Eine Aktion pro Kirchenasyl (in Regensburg)
       
       Berlin taz | In der Coronakrise müssen Flüchtlinge, die sich im Kirchenasyl
       befinden, dort länger ausharren als sonst. Dabei sind Abschiebungen, vor
       denen das Kirchenasyl schützen soll, derzeit fast unmöglich, da die meisten
       Staaten der Welt momentan niemanden aus der Coronahochburg Deutschland
       aufnehmen wollen. Und auch das Dublin-Abkommen, dem zufolge Flüchtlinge für
       ihr Asylverfahren in den europäischen Staat zurückgeschickt werden, den sie
       als ersten betreten haben, wurde während der Coronakrise ausgesetzt.
       
       Doch laut Gottfried Martens, Pastor der Evangelisch-Lutherischen
       Dreieinigkeitsgemeinde in Steglitz, in der mehrere Afghanen und Iraner
       Schutz vor Rückführungen in andere EU-Staaten suchen, haben seine
       Schützlinge in den vergangenen Tagen Post vom Bundesamt für Migration und
       Flüchtlinge (BAMF) bekommen. Darin erkläre das Amt, die Frist für die
       Überstellung in andere EU-Staaten werde einfach um die Monate der
       Coronakrise verlängert. Martens: „Dieser Brief war für die Flüchtlinge sehr
       bitter. Die rechtliche Begründung war so hanebüchen, dass ich mich frage,
       ob das ein Praktikant im Bundesamt geschrieben hat.“
       
       Das zuerst 1990 in Dublin beschlossene Abkommen gibt den beigetreten
       EU-Staaten eigentlich 6, in Ausnahmefällen 18 Monate Zeit, Geflüchtete in
       den Staat zurückzuschicken, der als Erstaufnahmeland für ihr Asylverfahren
       zuständig ist. Das Kirchenasyl bietet während dieser Wartezeit Schutz vor
       Abschiebung. Denn aus Kirchen holt die Polizei niemanden zur Abschiebung
       ab. Nach Ablauf von 6 oder 18 Monaten können diese Menschen ihr Kirchenasyl
       verlassen und in Deutschland Asyl beantragen. Normalerweise. Aber eben
       nicht in Zeiten der Coronakrise.
       
       In Berlin gibt es derzeit 29 Fälle von Kirchenasyl, die insgesamt 61
       Personen betreffen. In 24 dieser Fälle geht es um Abschiebeschutz auf Zeit
       nach dem Dublin-Abkommen: also um Menschen, die nach Griechenland, Italien
       oder Bulgarien zurückgeschickt werden sollen, weil sie dort bereits
       registriert waren, bevor sie nach Deutschland kamen. Viele hatten in diesen
       Ländern allerdings traumatische Erlebnisse, weil sie dort inhaftiert waren,
       nicht versorgt wurden oder in Massenlagern vegetieren mussten. Oder aber
       ihr Asylantrag wurde in einem anderen EU-Staat bereits abgelehnt, und sie
       suchen in Deutschland eine zweite Chance. Die meisten dieser sogenannten
       Dublin-Fälle im Kirchenasyl sind laut „Asyl in der Kirche“ zudem kranke
       Menschen, die auf die Hilfe ihrer hier lebenden Angehörigen angewiesen
       sind.
       
       ## „Viele der Flüchtlinge im Kirchenasyl sind krank“
       
       Die Arbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ hat den Kirchengemeinden
       empfohlen, die Kirchenasyle weiterzuführen und nicht zu unterbrechen. Das
       sagt deren Sprecher Bernhard Fricke der taz. Im März, wenige Tage nach den
       ersten Coronamaßnahmen in Deutschland, sei sogar eine Person neu in das
       Kirchenasyl aufgenommen worden. Grund ist die Gefahr, dass bald wieder
       Abschiebungen zurück in andere EU-Staaten möglich sein könnten.
       
       Aber es gibt weitere Gründe: Die Rückkehr der Flüchtlinge in das normale
       Asylsystem sei – ebenfalls coronabedingt – schwierig. Die Behörden, die die
       Geflüchteten dann unterbringen oder aus dem Dublin-Verteilsystem
       herausnehmen müssten, seien aktuell nur schwer zu erreichen. Eine spätere
       erneute Aufnahme in das Kirchenasyl müsste gegenüber den Behörden erneut
       durchgesetzt werden. Eine weitere Schwierigkeit.
       
       Und, so Cecilia Juretzka von „Asyl in der Kirche“: „Viele der Flüchtlinge
       im Kirchenasyl sind krank. Da sind sie in kircheneigenen Wohnungen besser
       vor einer Infektion geschützt als in einer Gemeinschaftsunterkunft.“
       
       Der Nachteil für die Kirchengemeinden: Sie müssen weiter für ihre
       Schützlinge den Lebensunterhalt bezahlen. Während des Kirchenasyls
       übernimmt der Staat nicht einmal die Kosten für medizinische Behandlungen.
       Für Arztbesuche und Medikamente zahlen die Kirchengemeinden, bei
       Krankenhausaufenthalten behandeln konfessionelle Krankenhäuser oft
       kostenlos. Für die Kirchengemeinden, denen wegen Corona die
       Kollekteneinnahmen fehlen, ist die finanzielle Belastung enorm.
       
       Und Pastor Martens erwartet weitere Belastungen: Zwar hat die EU-Kommission
       letzte Woche das Vorgehen des BAMF als nicht europarechtskonform erklärt.
       Es sei aber nicht zu erwarten, dass das BAMF seine Rechtsauffassung einfach
       ändere: „Wir werden in jedem Einzelfall vor Gericht klagen müssen.“
       
       23 Apr 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marina Mai
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
 (DIR) Kirchenasyl
 (DIR) Abschiebung
 (DIR) Asyl
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Kirchenasyl
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Blinder Syrer im bayerischen Kirchenasyl: Abschiebung ist vom Tisch
       
       Mheddin Saho erhält nach sechs Monaten im Kirchenasyl ein reguläres
       Asylverfahren. Sonst wäre er nach Spanien abgeschoben worden.
       
 (DIR) Religiöse Identität und Asyl: Ist der Glaube auch stark genug?
       
       Verwaltungsgerichte dürfen prüfen, ob der Glaube von Asylbewerbern an das
       Christentum „identitätsprägend“ ist, entschieden die Verfassungsrichter.
       
 (DIR) Bürger*innenasyl für Flüchtlinge: Untergetaucht im WG-Zimmer
       
       Aktivist*innen verstecken Mai Théo in einer Berliner Wohnung, um seine
       Abschiebung zu verhindern. So wird vielen Geflüchteten geholfen.
       
 (DIR) Geflüchtete in Europa: Corona stoppt Abschiebungen
       
       Italien setzt wegen der Epidemie das Dublin-Abkommen außer Kraft.
       Asylbewerber dürfen nun auf ein Verfahren in Deutschland hoffen.
       
 (DIR) Prozess wegen Kirchenasyl: Schuldig ohne Strafe
       
       In Sonthofen muss ein Pfarrer Bußgeld bezahlen, weil er einen Afghanen vor
       der Abschiebung bewahrte. Eine grundsätzliche Entscheidung blieb aus.