# taz.de -- Berliner Justiz in Zeiten von Corona: „Durch totale Isolation“
       
       > Auch in der Justiz und den Knästen gibt es einen Shutdown.
       > Strafverteidiger Hannes Honecker beschreibt die Folgen.
       
 (IMG) Bild: U-Haft in Zeiten von Corona: noch mehr allein als ohnehin schon
       
       taz: Herr Honecker, Gründonnerstag haben 70 Strafverteidigerinnen und
       Strafverteidiger bei einer Videotelefonie Bilanz gezogen. Was bedeutet der
       Shutdown bei der Justiz und in den Knästen für die Anwaltsarbeit? 
       
       Hannes Honecker: Homeoffice für die Staatsanwälte heißt, dass sie nicht
       erreichbar sind. Wir rufen an – und niemand nimmt ab. Die Strafjustiz lebt
       in einer analogen Welt, sie kennt keine Rufumleitung. Das alles muss
       dringend digitalisiert werden.
       
       Können Sie Ihre Mandanten überhaupt noch verteidigen? 
       
       Was die Untersuchungsgefangenen betrifft, macht uns das große Sorge. Die
       JVA Moabit schafft es zwar prima, den Virus aus der
       Untersuchungshaftanstalt herauszuhalten …
       
       … wie gelingt das denn? 
       
       Durch totale Isolation. Untersuchungshäftlinge dürfen überhaupt keinen
       Besuch mehr erhalten. Alle Gemeinschaftsveranstaltungen wie Sport, Kirche,
       selbst die Therapie – alles fällt aus. Nur telefonieren können die Insassen
       noch. Aber die Gefangenen wollen mit ihren Angehörigen nicht nur sprechen,
       sie wollen sie auch sehen. Das setzt voraus, dass es Videotelefonie mit
       entsprechenden Geräten und Zugängen gibt. In der Untersuchungshaftanstalt
       steckt das aber noch in den Kinderschuhen.
       
       Ist das in den Strafanstalten denn anders? 
       
       In der JVA Heidering zumindest gibt es mittlerweile Skype und die
       Möglichkeit zur Videotelefonie.
       
       Wie steht mit Anwaltsbesuchen in der U-Haft? 
       
       Anfangs war das sehr schwierig. Gerade werden die Zugänge erleichtert.
       Allerdings müssen wir durch eine Trennscheibe mit unseren Mandaten
       sprechen. Bis Gründonnerstag gab es nur einen Raum mit Trennscheibe. Die
       JVA Moabit hat jetzt das Besucherzentrum geöffnet, wo die
       Untersuchungsgefangenen normalerweise Besuch von ihren Angehörigen bekommen
       können. Dort sind jetzt vier Plätze mit Trennscheiben für Anwaltsbesuche
       geschaffen worden. Die Justizbediensteten haben das in Eigenarbeit gemacht.
       Sie sind selbst in den Baumarkt gefahren, um das Material zu holen.
       
       Wie bitte? 
       
       Es ist verrückt. Die Justiz ist absolut unterausgestattet. Die
       Justizbediensteten machen das, weil sie eine Heidenangst haben, was
       vollkommen berechtigt ist. Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn in
       Moabit das Virus Einzug hält. Viele Leute müssten dann aus der Haft
       entlassen werden. Viele würden dann vermutlich in die Obdachlosigkeit
       gehen.
       
       Auch Gerichtsprozesse finden kaum noch statt. Was sind die Folgen? 
       
       Es entsteht ein Rückstau, die Rede ist von ein bis drei Monaten
       Verfahrensverzögerung. Ich kann nicht beurteilen, ob das stimmt. Aber wir
       haben Sorge, dass diese Verfahren künftig vermehrt im Wege sogenannter
       In-Camera-Verfahren erledigt werden.
       
       Das heißt im Wege von Strafbefehlsverfahren. Was würde das heißen? 
       
       Für den Beschuldigten gäbe es bei Gericht in Moabit keine mündliche
       Anhörung mehr. Stattdessen bekommt er per Post ein Schreiben. Er denkt:
       Halb so schlimm, vielleicht ist das so etwas wie ein Bußgeldbescheid. In
       Wirklichkeit ist es aber ein Strafbefehl. Er ist verurteilt. Das hat
       Konsequenzen und kann mitunter sogar in den Knast führen. Beigefügt ist
       zwar eine Rechtsmittelbelehrung …
       
       … das sogenannte Kleingedruckte. 
       
       Ja. Angenommen, einer wird wegen Ladendiebstahls oder Schwarzfahrens per
       Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Da steht dann drin: Du kannst
       zwar Einspruch einlegen, aber in so einem Fall könnte es auch schlimmer
       werden.
       
       Worauf wollen Sie hinaus? 
       
       Wir befürchten, dass eine Vielzahl von Betroffenen jetzt auf den Einspruch
       verzichten wird, nach dem Motto: Wenn es schlimmer kommen kann, akzeptiere
       ich das lieber.
       
       War das nicht auch schon vor Corona so? 
       
       Die Menschen konnten aber zum Anwalt gehen und sich beraten lassen. Der
       Unterschied ist, dass jetzt viele nicht mehr rausgehen.
       
       Dabei sind Wege zum Anwalt von der Ausgangsbeschränkung explizit
       ausgenommen. 
       
       Dennoch könnte der Shutdown dazu führen, dass sich noch mehr Menschen von
       einem Strafbefehl einschüchtern lassen, als ohnehin schon.
       
       Auch bei den Anwälten laufen die Geschäfte also schlechter? 
       
       Das ist unterschiedlich. Eines ist aber klar: Im Nachgang von Corona wird
       es in allen Rechtsgebieten eine Fülle von Streitigkeiten geben.
       
       11 Apr 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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