# taz.de -- Berliner Coronahilfen für Selbstständige: Neue Regeln nach Windhundprinzip
       
       > Die Soforthilfe des Senats war nach wenigen Tagen vergriffen. Jetzt
       > gelten für Hilfen strengere Kriterien für die Selbstständigen.
       
 (IMG) Bild: Schnelle Hilfen für die, die schnell am Rechner waren, wenn man durchkam...
       
       Morgens den Antrag ausgefüllt, nachmittags schon 5.000 Euro auf dem Konto:
       [1][Die Verteilung der Corona-Soforthilfen,] mit denen der Senat Ende März
       gezielt Soloselbstständige und Freiberufler unterstützen wollte, verlief
       unerwartet unbürokratisch und schnell. Entgegen den Beteuerungen der
       Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) aber waren die Mittel schon nach
       fünf Tagen erschöpft. Das Nachfolgeprogramm des Bundes hat hingegen einen
       deutlich strengeren Kriterienkatalog, für den sich ein großer Teil von
       Berlins Kreativen und Freiberuflern nicht qualifiziert. Wer zu spät kam,
       dem bleibt jetzt Hartz IV.
       
       Wie viele andere von der Coronakrise betroffene Freischaffende stand die
       Künstlerin Miriam Z. plötzlich vor der Frage, womit sie ihren
       Lebensunterhalt bestreiten soll. Dementsprechend erfreut war sie über die
       Ankündigung des Senats Ende März, Freiberufler*innen und
       Soloselbstständigen mit dem Soforthilfe II genannten Förderpaket unter die
       Arme greifen zu wollen.
       
       Bis zu 5.000 Euro gab es vom Land, das Geld durfte im Gegensatz zu der
       Bundesförderung auch für Lebensunterhaltskosten wie Wohnmiete, Krankenkasse
       und Essen verwendet werden.
       
       Die Künstlerin versuchte zunächst gleich am ersten Tag die Förderung zu
       beantragen, beschloss aber durch die langen Wartezeiten und Serverabstürze,
       es einfach später zu versuchen: „Auf der Website wurde immer wieder
       kommuniziert, dass Geld für alle da ist.“ Auch Wirtschaftssenatorin Ramona
       Pop twitterte noch am 28. März beschwichtigend: „Es sind genug Mittel da,
       es gilt NICHT das Windhundprinzip.“
       
       ## Die Server abgeschaltet
       
       Als Miriam Z. am ersten 1. April einen weiteren Versuch startete den Antrag
       zu stellen, blieb sie wieder mehrere Stunden in der Warteschlange. Als die
       Künstlerin kurz vor 12 Uhr fast an der Reihe war, wurden die Server
       abgeschaltet. Als am 6. April wieder Anträge auf der IBB-Website angenommen
       worden sind, fanden Selbstständige einen deutlich strengeren
       Kriterienkatalog vor: Ab jetzt dürfen die Mittel nur noch genutzt werden,
       um laufende Betriebskosten zu decken, wie etwa Gewerbemieten,
       Leasingaufwendungen und Personalkosten.
       
       „Bei den Kreativschaffenden in Berlin ist diese Regelung nicht wirklich
       hilfreich“, sagt Veronika Mirschel, Leiterin des Referats für
       Selbstständige bei der Gewerkschaft Ver.di. Lebenunterhalts- und
       Betriebskosten seien gerade bei Solo-Selbstständigen schwer
       auseinanderzuhalten.
       
       Informationen darüber, wer antragsberechtigt ist, waren anfangs nur
       spärlich auf der Website der IBB vorhanden. Für den Antrag selbst reichten
       die Angabe der Steuernummer und die Abgabe einer eidesstattlichen
       Erklärung. Nicht wenige wurden durch die Unklarheit abgehalten, das Geld zu
       beantragen – andere griffen wiederum zu, obwohl sie nicht sicher waren, ob
       sie antragsberechtigt sind.
       
       ## Hilfe schnell verfügbar machen
       
       Auch dass manche in betrügerischer Absicht gehandelt haben, ist nicht
       auszuschließen, auch wenn es in Berlin bisher keine Anhaltspunkte für
       systematischen Betrug gibt. Zunächst ging es vor allem darum, Hilfen
       schnell verfügbar zu machen, erklärt Eva Henkel, Sprecherin der
       Senatsverwaltung für Finanzen. „Es wird aber Kontrollen geben“, versichert
       sie. Diese sollen vor allem über die Finanzämter erfolgen – denn die Hilfen
       müssen wie alle anderen Einkünfte versteuert werden und tauchen in der
       Steuererklärung auf. Wer versehentlich zu viel bekommen habe, könne das
       Geld einfach zurücküberweisen, sagt IBB-Sprecher Christian Hartwich.
       
       Aus einer nicht repräsentativen Umfrage des Berufverbands bildender
       Künstler (bbk) vom 7. April gaben rund 13 Prozent der 1.744 Teilnehmenden
       an, die Förderung nicht erhalten zu haben, weil sie technische Probleme
       hatten, in der Warteschleife feststeckten oder nicht ausreichend informiert
       waren. Lediglich 5 Prozent gaben an, dass eine Förderung, die die
       Betriebskosten deckt, ausreichend sei.
       
       „Es ist gut, dass es diese Mittel gibt, aber sie müssen auch für die
       Existenzsicherung freigegeben werden“, fordert daher Ute Weiss Leder,
       Sprecherin des bbk.
       
       Wird es also eine Neuauflage der Soforthilfe II geben? Laut Henkel ist das
       eher unwahrscheinlich. „Es wird mit dem Bund gesprochen, aber derzeit gibt
       es wenig Spielraum.“ Der Großteil der Personen, die wirklich dringend auf
       diese Hilfe angewiesen waren, hätten diese auch schon bekommen, mutmaßt die
       Sprecherin. Der Rest wird auf das erweiterte Hartz IV verwiesen.
       
       Miriam Z. sagt, sie verstehe, dass die Mittel begrenzt seien, ärgert sich
       aber über die unklare Kommunikation des Senats: „Man hat das Gefühl, dass
       Bonbons in die Menge geworfen worden sind und die Tüte jetzt einfach leer
       ist.“
       
       17 Apr 2020
       
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