# taz.de -- Beschäftigte im Supermarkt und Corona: Relevante, sehr riskante Arbeit
       
       > Der Bußgeldkatalog sieht Geldstrafen vor, wenn nicht genug Abstand
       > gehalten wird. Aber wie ist das in den Supermärkten? Ein Wochenkommentar.
       
 (IMG) Bild: Ausnahmsweise mal sehr vorbildlich
       
       Berlin taz | Gründonnerstag, im Supermarkt, früher Abend, Stoßzeit für
       Vorfeiertagseinkäufe nach Feierabend. Kein Gedrängel vor den Kassen: Die
       Menschen halten die Abstandsregeln ein, die auf dem Fußboden markiert sind.
       An den Kassen sind – noch nicht sehr lange – Plexiglasscheiben angebracht,
       die die Kassierer*innen (systemrelevanter Beruf!) vor den Kund*innen und
       diese vor jenen schützen sollen: Schutz vor dem Coronavirus, das sich vor
       allem über Atemfeuchtigkeit, Husten, Niesen verbreitet.
       
       Das klappt in die eine Richtung ganz gut: Denn die Person an der Kasse
       sitzt. Selbst mit sehr feuchter Aussprache würde sie von innen gegen die
       Scheibe spucken. Ihre Kund*innen dürfen, damit auch sie vor ihnen geschützt
       ist, nicht größer als 1 Meter 50 sein – ihre Köpfe überragen die
       Schutzeinrichtung.
       
       Wie viele Menschen ziehen täglich an einer Kasse, einer Kassiererin vorbei?
       Wer schützt Arbeitnehmer*innen, wenn Betriebe dafür keine ausreichenden
       Maßnahmen treffen?
       
       Mitte März hat der [1][Senat die erste Verordnung zur Eindämmung des
       Coronavirus] erlassen, am 23. März wurde sie verschärft. Und seit zehn
       Tagen gibt es einen Bußgeldkatalog, der Geldstrafen vorsieht, wenn etwa die
       vorgeschriebenen 1,50-Meter-Abstand zwischen Menschen nicht eingehalten
       oder andere Schutzmaßnahmen nicht beachtet werden. Dazu gehören etwa
       Besuchsverbote in Altenheimen und Krankenhäusern, die Schließung von
       Gastronomiebetrieben oder Wettbüros, aber auch Hygienevorschriften für den
       Einzelhandel, der weiter geöffnet bleiben darf – wie Supermärkte oder
       Baumärkte.
       
       ## Fällt Ihnen etwas auf?
       
       Seit Mitte März habe die Polizei, berichtete die Deutsche Presseagentur am
       Donnerstag, 1.003 Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung festgestellt.
       855-mal wurde die Schließung von Lokalen, Imbissen oder Wettbüros
       angeordnet. 4.661 Überprüfungen habe es im Freien gegeben. Seit dem 23.
       März wurden 1.061 Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen das
       Infektionsschutzgesetz festgestellt.
       
       Und fällt Ihnen etwas auf? Von Verstößen gegen Hygienevorschriften im
       Einzelhandel ist nicht die Rede. Ob auch solche bereits festgestellt und
       geahndet wurden, kann eine Polizeisprecherin auf taz-Anfrage nicht
       beantworten – die Polizei werte die aufgenommenen Ordnungswidrigkeiten
       dafür nicht detailliert genug aus.
       
       Aber auch das muss hier erzählt werden: Zwei Tage lang hat die freundliche
       Polizistin sich um die angefragte Information bemüht. Vielleicht aus
       Solidarität? Denn: Auch Polizist*innen, die bei manchen Einsätzen Menschen
       nahe kommen müssen, sind dabei (noch?) nicht ausreichend vor dem Virus
       geschützt.
       
       11 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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