# taz.de -- Versammlungsfreiheit in Hamburg: Demonstrieren im Einzelfall okay
       
       > Versammlungen sind während der Corona-Pandemie in Hamburg nicht mehr
       > pauschal verboten. Aber erlaubt werden sie auch nicht so oft.
       
 (IMG) Bild: Fahrraddemo verboten – ein Polizist fotografiert das Corpus Delicti
       
       Hamburg taz | Es sollen Einzelfälle sein, in denen das Grundrecht auf
       Versammlung weiter gilt. So steht es in dem entsprechenden Absatz der
       [1][Verordnung zur Eindämmung der Corona-Epidemie] in Hamburg. „Für
       Versammlungen unter freiem Himmel kann die Versammlungsbehörde in besonders
       gelagerten Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot zulassen.“ Seit Freitag gilt
       diese Regel, mit der die Stadt vom rigorosen Versammlungsverbot während der
       Corona-Pandemie abrückt.
       
       Praktisch ist von der neuen Linie auf Hamburgs Straßen aber nichts zu
       spüren. Die Versammlungsbehörde hatte eine Demonstration der Seebrücke am
       Sonntag verboten und Bürger*innen mit Platzverweisen und
       Personalienkontrollen drangsaliert. Auch am Dienstag versuchte die Polizei,
       Proteste auf St. Pauli zu verhindern. Das Bündnis „Leave no one behind“
       hatte dazu aufgerufen, mit Boomboxen und Plakaten auf Fahrrädern durch die
       Straßen zu fahren, um gegen das [2][Elend der Geflüchteten in griechischen
       Lagern] zu demonstrieren.
       
       Rund 200 Personen waren dem Aufruf gefolgt. Immer in Bewegung bleiben, dann
       könne die Polizei den Protest nicht unterbinden, so war der Plan der
       Demonstrant*innen. Die Polizei verfolgte einen anderen Plan und erteilte 21
       Bußgeldforderungen in Höhe von jeweils 150 Euro. Außerdem nahm sie
       Personalien auf, erteilte Ordnungswidrigkeiten und Platzverweise. Im
       Gegensatz zu vielen Fahrradfahrer*innen trugen die Polizist*innen keinen
       Mundschutz und hielten den Mindestabstand oft nicht ein.
       
       Gegen 20 Uhr kam es nach Schilderungen von mehreren Personen zu einem
       Übergriff auf eine Demonstrantin durch einen Polizisten. Die Zeug*innen
       schilderten, wie ein Beamter eine Radfahrerin vom Fahrrad stieß. Ein
       Sprecher der Polizei sagte auf Anfrage, ein Kollege habe die Frau stoppen
       wollen – dabei sei sie gestürzt. Als die Frau am Boden saß und weinte,
       schirmte ein Dutzend Beamt*innen sie ab und ließ niemanden zu ihr. Später
       durfte eine Freundin ihr Beistand leisten, bis ein Rettungswagen kam. Sie
       war leicht verletzt und musste nicht ins Krankenhaus.
       
       Auf die Frage, warum weder die Kundgebung der Seebrücke, noch die
       Fahrraddemo als Ausnahme im Sinne der neuen Verordnung genehmigt wurden,
       sagte die Polizei, die Fahrraddemo habe niemand versucht anzumelden.
       Außerdem müssten solche Ausnahmen immer in Abwägung zum überragenden
       Schutzgut der menschlichen Gesundheit und des Lebens betrachtet werden.
       
       8 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.hamburg.de/verordnung/
 (DIR) [2] /Fluechtlingslager-Moria-auf-Lesbos/!5664220/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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