# taz.de -- Urteil zur Flüchtlingsverteilung: EU-Recht gebrochen
       
       > Polen, Tschechien und Ungarn hätten 2015 Flüchtlinge aufnehmen müssen.
       > Für ihre Weigerung wurden die Länder nun verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Syrische Flüchtlinge an der serbisch-ungarischen Grenze 2015
       
       Freiburg taz Alle EU-Staaten mussten sich ab 2015 an der Umverteilung von
       Flüchtlingen beteiligen, auch Ungarn, Polen und Tschechien. Das hat jetzt
       der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
       
       Die Umverteilung war auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms im Jahr 2015
       beschlossen worden. Vor allem die Länder an den EU-Außengrenzen waren
       überlastet. Nach den Dublin-Regeln hätten sie den größten Anteil der
       Asylverfahren durchführen müssen. Im September 2015 beschloss daher der
       EU-Ministerrat, Griechenland und Italien zu entlasten. In zwei Beschlüssen
       einigten sich die EU-Staaten auf die Umverteilung von insgesamt 160.000
       Flüchtlingen binnen zwei Jahren.
       
       Im Ergebnis wurde dann aber nur rund 30.000 Flüchtlinge umverteilt.
       Deutschland nahm in diesem Verfahren rund 8000 Menschen auf. Anfangs
       stellten viele Flüchtlinge in Italien und Griechenland gar keine
       Asylanträge, sondern schlugen sich auf eigene Faust Richtung Deutschland
       und Skandinavien durch. Außerdem war das Umverteilungsprogramm auf
       Flüchtlinge begrenzt, die aus Ländern mit Anerkennungsquoten über 75
       Prozent stammen, zum Beispiel Syrien.
       
       Die osteuropäischen EU-Staaten nahmen aber eine generelle
       Verweigerungshaltung ein. Ungarn und Polen akzeptierten im Rahmen des
       Programms keinen einzigen Flüchtling, Tschechien nur 12 Personen.
       
       ## Ungarn und Slowakei klagten gegen EU-Beschlüsse
       
       Ungarn und die Slowakei klagten damals sogar gegen die EU-Beschlüsse und
       wurden dabei von Polen unterstützt. [1][Doch im September 2017 stellte der
       EuGH fest, dass die beiden Umverteilungsbeschlüsse rechtmäßig waren].
       [2][Die Rechtsgrundlagen in den EU-Verträgen seien ausreichend.]
       Finanzielle Hilfen an Italien und Griechenland wären weniger geeignet als
       eine Umverteilung von Flüchtlingen.
       
       Doch Polen, Ungarn und jetzt auch Tschechien weigerten sich weiterhin,
       Flüchtlinge aus Italien und Griechenland aufzunehmen. Deshalb erhob die
       EU-Kommission im Dezember drei Vertragsverletzungsklagen. Dass der EuGH
       erneut gegen die osteuropäischen Staaten entscheiden würde, war nach dem
       Urteil von 2017 allgemein erwartet worden.
       
       Die drei Staaten hatten sich auf ihr Recht berufen, die öffentliche
       Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Dies habe Vorrang vor
       EU-Beschlüssen. Sie befürchteten, dass sich unter den Flüchtlingen auch
       Gewalttäter und Terroristen befinden könnten.
       
       Der EuGH erläuterte nun, dass die Mitgliedstaaten zwar die Aufnahme von
       konkreten Personen verweigern können, wenn sie „objektive und eindeutige“
       Beweise für deren Gefährlichkeit haben. Sie könnten die Aufnahme von
       Flüchtlingen aber nicht generell aufgrund bloßer Befürchtungen ablehnen.
       
       ## Keine Bedeutung für Premier
       
       Das EuGH-Urteil hat vor allem politische Bedeutung. Ob die Pflicht zur
       Aufnahme von Flüchtlingen aus diesen (inzwischen abgelaufenen) Programmen
       noch besteht, musste der EuGH nicht entscheiden.
       
       EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen schaute in einer ersten
       Reaktion mehr Richtung Zukunft. Nach Ostern will die Kommission ihren
       Vorschlag für einen Migrations- und Asylpakt vorlegen. Er soll einen
       Durchbruch bei den jahrelangen Verhandlungen um eine generelle EU-Regelung
       zur Verteilung von Flüchtlingen bringen.
       
       Keines der drei Länder misst dem Urteil irgendeine Bedeutung bei. Der
       tschechische Ministerpräsident Andrej Babis etwa sagte der Agentur CTK:
       „Wir haben diese juristische Auseinandersetzung zwar verloren, aber das ist
       nicht wichtig.“ Entscheidend sei, „dass wir keine Migranten aufnehmen
       werden und dass das Quotenprojekt in der Zwischenzeit beendet wurde – und
       das hauptsächlich dank uns.“ (mit dpa)
       
       2 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Entscheidung-des-EuGH/!5445732&s=Fl%C3%BCchtlinge+Ungarn+Eugh/
 (DIR) [2] /Kommentar-EuGH-zur-Fluechtlingsquote/!5442504&s=Fl%C3%BCchtlinge+Ungarn+Eugh/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) EuGH
 (DIR) Polen
 (DIR) Ungarn
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Geflüchtete
 (DIR) Asylrecht
 (DIR) Asylsuchende
 (DIR) IG
 (DIR) Polen
 (DIR) Ungarn
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Ungarns Transitknäste: Essen als Waffe
       
       Wer Flüchtlingen fundamentale Rechte vorenthält, hat in der EU oft erst
       einmal freie Hand. Das muss sich ändern.
       
 (DIR) Asylrecht in Ungarn: EuGH rügt Budapest
       
       Ungarn darf Flüchtlinge höchstens vier Wochen in Transitzonen festhalten,
       sagt der Europäische Gerichtshof. Danach müsse man sie ins Land lassen.
       
 (DIR) Sanktionierung von Asylbewerbern: Ein großes Fragezeichen
       
       Asylbewerbern, die nicht mit Behörden kooperieren, wird das Geld gekürzt.
       Ein Gutachten zweifelt nun die Rechtmäßigkeit solcher Sanktionen an.
       
 (DIR) Schutz vor Corona für Geflüchtete: Zu sechst ein Zimmer, keine Seife
       
       Räumliche Distanz ist in der Coronakrise das Gebot. In Sammelunterkünften
       für Geflüchtete ist sie unmöglich. Einige Heime stehen unter Quarantäne.
       
 (DIR) Präsidentenwahl in Polen: Ab an die Urne
       
       Trotz Corona will die PiS-Regierung die Abstimmung am 10. Mai durchziehen.
       Immer mehr Kommunalpolitiker widersetzen sich diesem Ansinnen.
       
 (DIR) Ermächtigungsgesetz in Ungarn: Die EU muss endlich handeln
       
       Viktor Orbán tritt die EU-Regeln zur Rechtstaatlichkeit mit Füßen. Jetzt
       muss Europa die Demokratie in Ungarn retten.