# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Sterbehilfe-Verbot ist nichtig
       
       > Der Bundestag hat 2015 die geschäftsmäßige Assistenz zur Selbsttötung
       > verboten. Für das Verfassungsgericht ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
       
 (IMG) Bild: Er möchte sich mit seinen 83 Jahren die Option zum Suizid offenhalten
       
       Karlsruhe dpa | Das 2015 eingeführte [1][Verbot der geschäftsmäßigen
       Sterbehilfe] verstößt gegen das Grundgesetz. Es gebe ein [2][Recht auf
       selbstbestimmtes Sterben], sagte der Präsident des
       Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle am Mittwoch bei der
       Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das
       Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der
       neue Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Die Richter
       erklärten das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für
       nichtig. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)
       
       Paragraf 217 stellt die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter
       Strafe. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
       Nur Angehörige und „Nahestehende“, die beim Suizid unterstützen, bleiben
       straffrei. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass
       Suizidhilfe-Vereine wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der
       Schweiz ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten und
       gesellschaftsfähig werden. Niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen,
       seinem Leben ein Ende zu setzen.
       
       Professionelle Sterbehelfer hatten ihre Aktivitäten in Deutschland seither
       weitgehend eingestellt, aber in Karlsruhe gegen das Verbot geklagt –
       genauso wie mehrere schwerkranke Menschen, die ihre Dienste in Anspruch
       nehmen möchten. Hinter anderen Verfassungsbeschwerden stehen Ärzte, die
       befürchten, sich bei der palliativmedizinischen Behandlung todkranker
       Menschen strafbar zu machen. Manche von ihnen wünschen sich auch die
       Freiheit, Patienten in bestimmten Fällen ein tödliches Medikament zur
       Verfügung stellen zu dürfen.
       
       Sterbehilfe-Vereine lassen sich ihre Dienste meist bezahlen.
       „Geschäftsmäßig“ im juristischen Sinne bedeutet aber nicht gewerblich,
       sondern so viel wie „auf Wiederholung angelegt“. Aktive Sterbehilfe – also
       die Tötung auf Verlangen, zum Beispiel durch eine Spritze – ist und bleibt
       in Deutschland verboten. Bei der assistierten Sterbehilfe wird das tödliche
       Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es aber selbst
       ein.
       
       26 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verfassungsgericht-entscheidet/!5666727
 (DIR) [2] /Diskussion-um-Sterbehilfe/!5644966
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Sterbehilfe
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Urteil
 (DIR) Selbsttötung
 (DIR) Sterbehilfe Deutschland
 (DIR) Ärztlich assistierter Suizid
 (DIR) Ärztlich assistierter Suizid
 (DIR) Sterbehilfe
 (DIR) Alzheimer
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Grundsatzurteil zu Sterbehilfe: „Akt autonomer Selbstbestimmung“
       
       Das Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot der „geschäftsmäßigen Hilfe
       zur Selbsttötung“. Suizidhilfe-Vereine können wieder legal arbeiten.
       
 (DIR) Karlsruhe urteilt zur Suizidhilfe: Viel radikaler als erwartet
       
       Das Urteil schafft ein Recht auf einen milden Suizid mit Begleitung. Für
       die braucht es jetzt Mindeststandards.
       
 (DIR) Verfassungsgericht entscheidet: Hilfe beim Suizid – ja oder nein?
       
       Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch über die Strafbarkeit
       von Sterbehilfe. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
       
 (DIR) Diskussion um Sterbehilfe: Das Recht auf einen Notausgang
       
       Im Februar entscheidet das Verfassungsgericht über eine Beschwerde zur
       Sterbehilfe. Sollen Schwerkranke ein Recht auf professionelle Hilfe haben?
       
 (DIR) Buch über Alzheimer Erkrankung: Mit kleinen Hilfen durch den Alltag
       
       Wendy Mitchell ist mit 58 Jahren an Alzheimer erkrankt. Das Buch über ihr
       Leben mit der Krankheit, hilft Gesunden Demenz zu verstehen.