# taz.de -- Gesetzliche Impfpflicht: Keine Macht den Masern
       
       > Ab dem 1. März gilt bundesweit die Masernimpfpflicht. Ausdisktutiert ist
       > das Thema noch nicht – an Schulen und Kitas gibt es viele Fragen.
       
 (IMG) Bild: Bis Juli 2021 müssen viele Kreuze gemacht werden
       
       Berlin taz | Ab dem 1. März gilt für Kinder in Kitas und Schulen die
       Impfpflicht gegen Masern. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dieses
       Gesetz Ende Dezember 2019 bundesweit durchbringen können. Jetzt muss es
       durchgesetzt werden – aber wie?
       
       Vorerst gilt die Masernimpfpflicht für alle Kinder, die neu in die Kita
       oder Schule kommen. Für alle anderen kann der Nachweis bis Juli 2021
       erbracht werden. Betroffen sind auch erwachsene Personen, die nach 1970
       geboren sind und in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken arbeiten.
       
       Ebenso gilt das für ErzieherInnen, Tagesmütter- oder -väter und
       LehrerInnen. AsylbewerberInnen und Flüchtlinge müssen laut
       Bundesgesundheitsministerium ebenfalls einen Nachweis für die Masernimpfung
       erbringen, vier Wochen nachdem sie in eine Gemeinschaftsunterkunft
       aufgenommen wurden.
       
       Masern seien keine harmlose Kinderkrankheit, betonte Spahn. Die Impfpflicht
       greife zwar in die Freiheit des Einzelnen ein, aber zum Freiheitsbegriff
       gehöre auch, andere nicht durch Ansteckung zu gefährden. In Berlin wurden
       im vergangenen Jahr 22 Fälle von Masern gemeldet. Der Wert sei niedrig, die
       Krankheit aber hochansteckend und die Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr.
       
       ## Bußgeld bis zu 2.500 Euro
       
       Eltern müssen deshalb künftig nachweisen, dass ihre Kinder geimpft worden
       sind, etwa durch den Impfpass oder eine Bescheinigung vom Arzt. Die Schulen
       und Kitas vermerken das. Bei nicht geimpften Kindern wird das
       Gesundheitsamt benachrichtigt. Dies kann für den Ausschluss aus der Kita
       sorgen oder Bußgelder bis zu 2.500 Euro verhängen.
       
       Bei den Berliner Schulen und Kitas stößt die gesetzliche Impfpflicht auf
       verschiedene Reaktionen. Das Thema ist nicht nur medizinischer, sondern
       auch emotionaler Natur. „Wir begrüßen die Impfpflicht nicht, da die
       Verlagerung in den Kita- und Schulbereich ein Unding ist“, sagt etwa
       Babette Sperle, Sprecherin des Dachverbands Berliner Kinder- und
       Schülerläden (DaKS), auf taz-Nachfrage. Denn: Wie bei der Impfpflicht
       agiert werden müsse, sei „schwierig und übergriffig“.
       
       Sperle kritisiert, dass die ErzieherInnen zu einer „Verwaltungsassistenz“
       gemacht würden. Zudem würde ein falscher Eindruck von den Eltern entstehen.
       Denn 97 Prozent der Kinder haben, auch laut Bundesgesundheitsministerium,
       die Masern-Erstimpfung. „Die tatsächlichen Zahlen bestätigen das Feindbild
       der Impfgegner-Eltern nicht“, so Sperle. Die Impfbereitschaft läge weit
       über der Empfehlung des Weltgesundheitsverbands, sie sei nicht das Problem.
       
       Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) begrüßt die Impfpflicht. Den
       bürokratischen Mehraufwand, der bei den Schulen liegt, kritisiert auch
       VBE-Landesvorsitzende Heidrun Quandt gegenüber der taz. Die Impfpflicht sei
       nicht von der Theorie bis zur Praxis durchdacht. Zudem erschwere der
       Datenschutz die Arbeit. „Impfpässe dürfen nicht einfach kopiert werden, wir
       müssen einen extra Vermerk anfertigen“, so Quandt.
       
       Generell gäbe es bei medizinischen Angelegenheiten viele Fragezeichen an
       den Schulen, etwa auch bei Kindern mit Diabetes oder Asthma. „Wir brauchen
       endlich medizinisches Personal an den Schulen“, fordert deshalb Quandt, die
       dann auch die Masernimpfungen checken könnten.
       
       ## „Handlungssicherheit für Schulen und Kitas“
       
       Vonseiten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) klingt es
       ähnlich. „Die Impfpflicht ist richtig und wichtig“, sagt Sprecher Markus
       Hanisch. Trotzdem sorge das Gesetz für Unsicherheit. Schulen und Kitas
       bräuchten aber „Handlungssicherheit, um den dauerhaften Mehraufwand zu
       bewältigen“.
       
       Gegenüber der taz kritisiert Hanisch, dass erst kurz vor Inkrafttreten des
       Gesetzes, seit weniger als zehn Tagen, die offiziellen Handlungsanweisungen
       des Senats vorliegen. „Das kann man nicht nur dem Senat ankreiden“, so der
       GEW-Sprecher. „Das ganze System platzt aus allen Nähten.“
       
       Bei der Sinnhaftigkeit der Impfung ist man sich einig, aber es tun sich
       weitere Fragen auf: Wer haftet bei einem falschen Vermerk? Was passiert mit
       den Betreuungsverträgen, wenn ein nicht geimpftes Kind von der Kita
       ausgeschlossen wird? Überwiegt die Schulpflicht die Impfpflicht? Bekommen
       ErzieherInnen und LehrerInnen ohne Masernimpfung Berufsverbot?
       
       ## Ohne Impfung drohen Bußgelder
       
       Laut Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) steht die
       Schulpflicht über der Impfpflicht. Auf Eltern von Kindern ohne
       Masernimpfung kommen aber Bußgelder zu, das Gesundheitsamt müsste dann eine
       Lösung finden.
       
       „Warum kann der Schularzt die Kinder nicht impfen?“, fragt VBE-Vorsitzende
       Quandt. Beim DaKS trifft das auf Ablehnung: „Man sollte die Kinder nicht
       zum Spritzen aufreihen“, so Sperle. Bei der Einschulungsuntersuchung soll
       künftig erfasst werden, ob Kinder gegen Masern geimpft sind, teilt
       SenBJF-Sprecher Martin Klesmann auf Anfrage mit. Zu einem Berufsverbot für
       ungeimpfte LehrerInnen nach Juli 2021 kann er nichts sagen.
       
       Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung kämpft
       aktuell eher mit Fragen zum Coronavirus. „Nur die Einrichtungen
       (Schulen/Kitas) haben den Überblick“, schreibt Sprecher Oliver Fey auf
       taz-Nachfrage. Darauf seien die Gesundheitsämter angewiesen. Impfungen
       würden „in erster Linie“ von niedergelassenen Ärzten durchgeführt, nicht
       vom Schularzt. Für Fragen wolle man allen Einrichtungen
       AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stellen.
       
       27 Feb 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Laura Binder
       
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