# taz.de -- Masern-Impfpflicht an Schulen und Kitas: Stöhnen über Mehrarbeit
       
       > Seit dieser Woche müssen Schul- und Kitakinder eine Masernimpfung
       > nachweisen. Bei der Umsetzung gibt es aber viele offene Fragen – und
       > Unmut.
       
 (IMG) Bild: Einmal Impfpass zeigen, bitte: Seit 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft
       
       Berlin taz | Eigentlich hat Reinhard Braun wenig Grund zum Klagen. Erst vor
       Kurzem hat seine Schule einen lange überfälligen Anbau abgesegnet. Bald
       sollen die rund 430 Schüler:innen der Waldorfschule Berlin-Mitte statt in
       dem engen DDR-Bau aus den 50er Jahren Musik und Naturwissenschaften in
       neuen Fachräumen entdecken dürfen.
       
       Fast noch mehr freut sich Geschäftsführer Braun die Tage aber über etwas
       anderes: „Beim Thema Masernimpfung zeigen sich unsere Eltern sehr
       unaufgeregt.“ Braun weiß: Das ist keine Selbstverständlichkeit.
       
       Seit vergangenen Sonntag besteht in Deutschland eine Masernimpfpflicht für
       Kinder an Schulen und Kitas. Und wie immer, wenn der Staat seine
       Bürger:innen zu etwas verpflichten will, [1][regt sich Widerstand]. Bei
       Ärzt:innen, die die Maßnahme als unverhältnismäßig bezeichnen. Bei Eltern,
       die in dem Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen
       unerlaubten Zwang erkennen und deshalb vor dem Verfassungsgericht klagen.
       Und bei Erzieher:innen und Lehrer:innen, die den zusätzlichen
       Arbeitsaufwand beklagen.
       
       Die Aufgabe, den Impfstatus von Kindern und Schüler:innen zu kontrollieren,
       werde den Kita- und Schulleitungen unnötigerweise aufgebürdet. Diese
       Beschwerde fällt häufig, wenn man die Tage mit Schulen und Kitas
       telefoniert. Die Aufgabe könnten doch genauso gut die Gesundheitsämter
       übernehmen.
       
       ## Empfohlene Impfquote? Fehlanzeige!
       
       Tatsächlich müssen laut dem Gesetz sämtliche Einrichtungen, die „regelmäßig
       überwiegend minderjährige Personen“ betreuen, ab sofort sicherstellen, dass
       Kinder, Jugendliche, aber auch die Mitarbeiter:innen gegen Masern geimpft
       sind. Das gilt auch für Praktikant:innen und ehrenamtliche
       Mitarbeiter:innen.
       
       Das Gesundheitsministerium [2][begründet die Maßnahme damit], dass trotz
       430 Masernausbrüchen zwischen 2014 und 2018 die empfohlene Impfquote bei
       Zweijährigen immer noch weit verfehlt werde. Nicht mal drei von vier
       Kindern in dem Alter haben die notwendigen beiden Masern-Impfungen
       erhalten. Eine Ausrottung der hochansteckenden Krankheit ist laut der
       Ständigen Impfkommission STIKO aber erst bei mindestens 95 Prozent möglich.
       
       Nur: Selbst bei Erstklässler:innen erreichen die Bundesländer im Schnitt
       nur gut 93 Prozent. So kommt es – wie im vergangenen Jahr in Hildesheim,
       Hannover oder Freiburg – immer wieder zu Masernausbrüchen an Schulen.
       
       Viele Lehrer:innen begrüßen deshalb die nun geltende Impfpflicht. Die
       Umsetzung hingegen stößt auf massive Kritik. So warnte der Lehrerverband
       VBE, dass die Schulleitungen „bereits über Gebühr belastet“ seien und
       verwies auf eine aktuelle Studie, nach der 91 Prozent der Schulleiter:innen
       in dem stetig wachsenden Aufgabenspektrum den größten Belastungsfaktor
       sehen.
       
       ## Unmut über Mehrarbeit an Schulen
       
       Auch Ursula Kruse, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW Sachsen,
       hält die bevorstehende Zusatzaufgabe für „ein Riesenproblem“. Bei 400.000
       Schülerinnen und Schüler im Freistaat falle eine deutliche Mehrarbeit an,
       sagt sie der taz: „Und ich habe noch nicht gehört, dass die Schulleitungen
       dafür mehr Ressourcen bekommen sollen.“
       
       Tatsächlich ist davon weder in dem Gesetzestext noch auf den Infoseiten der
       jeweiligen Kultusministerien die Rede. In Zeiten von eklatantem
       [3][Personalmangel an Schulen] ein falsches Signal, findet Kruse. „Wir
       müssen uns ernsthaft fragen, welche Aufgaben Lehrerinnen und Lehrer heute
       übernehmen sollen“. Immerhin habe die [4][neue schwarz-rot-grüne Regierung
       in Sachsen] das Thema Lehrerarbeitszeit mit in den Koalitionsvertrag
       geschrieben. Vor 2023 wird es aber keine Entlastungen geben – und dann auch
       nur, wenn genügend Personal vorhanden sei.
       
       Wie viel Arbeit beim Nachweis der Impfpflicht ansteht, ist nicht die
       einzige Unsicherheit, die das Spahn-Gesetz an Schulen und Kitas ausgelöst
       hat. Völlig unklar ist auch, wie die Einrichtungen die Daten an das
       Gesundheitsamt weiterleiten oder die Impfdaten von Kindern und Jugendlichen
       in digitalen Schülerakten speichern können, ohne gegen Datenschutzregeln zu
       verstoßen.
       
       Ebenso unklar: Wann genau die „angemessene Frist“ für Eltern endet, die
       Impfung nachzuweisen, bevor das Bußgeld von bis zu 2500 Euro fällig wird.
       Oder ob Bußgelder auch gegen Schulleiter:innen verhängt werden, wenn zum
       Beispiel die Schule wegen eines Masernfalls geschlossen werden muss.
       
       ## Viele offene Fragen
       
       Ebenso ist ungeklärt, wer den Impfnachweis von
       Schulsozialarbeiter:innen, Putzkräften oder Ganztagsbetreuer:innen,
       die nicht an der Schule angestellt sind, weiterleitet: Träger oder Schule?
       Und speziell für Kitaleitungen stellt sich die Frage, ob sie ihre heiß
       begehrten Plätze für Kinder freihalten müssen, die zum Stichtag noch nicht
       geimpft sind.
       
       Zu dieser Unsicherheit kommt, dass manche Bundesländer ihre
       Informationsschreiben an Schul- und Kitaleitungen erst eine oder zwei
       Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes verschickt haben. „Wie in Sachsen so
       spät zu informieren und dann zu sagen, nun macht mal, das geht nicht“, sagt
       Gewerkschafterin Kruse.
       
       Klar hingegen ist: Ein Verstoß gegen die Impflicht hat – je nach
       Einrichtung – unterschiedliche Folgen: Während Kitas Kinder ohne
       Masernimpfung ausschließen müssen, können Schulen sie wegen der
       Schulpflicht gar nicht vor die Tür setzen. Was auch klar ist: Die intensive
       Beschäftigung rund um das Thema Impfnachweis steht den Kitas und den
       Schulen erst noch bevor.
       
       Nur Kinder, die neu an die Schule kommen, müssen jetzt schon den Impfpass
       oder ein ärztliches Attest vorlegen. Für alle anderen Schüler:innen gilt
       noch die Übergangsfrist bis Ende Juli 2021. Die meisten Familien können
       sich mit dem Impfnachweis für ihre Kinder also noch gehörig Zeit lassen.
       
       ## 430 Schüler:innen = 14 Tage Mehrarbeit
       
       Die Erfahrung hat auch Reinhard Braun von der Waldorfschule Berlin-Mitte
       gemacht. Vor vier Wochen hat Braun alle Eltern angeschrieben. Die wenigsten
       haben auf den Brief geantwortet. In nur einem Fall habe die Familie
       grundsätzliche Bedenken gegen die hierzulande übliche Mehrfach-Impfung
       geäußert. In drei anderen Fällen gab es Nachfragen zum ärztlichen Attest.
       
       Am Montag, Tag eins nach Inkrafttreten des Impfschutzgesetzes, sei an
       seiner Schule alles ganz ruhig gewesen, erzählt Braun. Dennoch hat er
       schonmal grob überschlagen, wie viel Arbeit auf ihn zukommt: „Wenn ich nur
       zehn Minuten für jeden Nachweis rechne, komme ich bei unserer Schülerzahl
       bereits auf zwei Wochen Mehrarbeit“. Gar nicht mitgerechnet ist da die
       Zeit, die für Rundschreiben, Infoveranstaltungen, Telefonate oder
       Fortbildungen draufgeht. Vielleicht spielt sich das dieses Jahr alles ein“,
       hofft Braun.
       
       Lars Békési sieht das nicht so entspannt. Békési ist Geschäftsführer des
       Berliner Kitaträgerverbands VKMK. Die Kitas, die bei ihm Mitglied sind,
       stellen rund 9.000 der berlinweiten 73.000 Plätze zur Verfügung. Was Békési
       am Meisten stört: wie spät der Senat die Träger informiert habe. Erst am
       26. Februar – vier Tage vor in Krafttreten der Impfpflicht – habe er ein
       „flapsiges Rundschreiben“ erhalten. Wie er aber die Daten an das
       Gesundheitsamt übermittle, ohne gegen Datenschutzregeln zu verstoßen, das
       ist ihm unklar. Auch bei dem anfallenden Mehraufwand sieht sich Békési
       alleingelassen. „In unseren Kitas müssen nun rund 20.000 Mitarbeiter:innen
       überprüft werden. Da können Sie sich vorstellen, was das heißt.“
       
       Auch Békési versteht nicht, warum nicht die Gesundheitsämter die Arbeit
       übernehmen. Ein Blick auf die Zahlen spricht jedoch nicht gerade dafür.
       Bundesweit gibt es rund 32.000 Schulen und 56.000 Kitas. Gesundheitsämter
       gibt es knapp 400. Und die haben schon vor dem Masernschutzgesetz von Jens
       Spahn klargestellt, dass ihnen das Personal fehlt, um das Vorhaben
       umzusetzen.
       
       6 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Impfpflicht-gegen-Masern/!5638414
 (DIR) [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html
 (DIR) [3] /Prognose-der-Kultusminister/!5540038
 (DIR) [4] /Kenia-Koalition-in-Sachsen/!5651894
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Pauli
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schule
 (DIR) Kitas
 (DIR) Masern
 (DIR) Impfung
 (DIR) Frühkindliche Bildung
 (DIR) Jens Spahn
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Verschwörungsmythen und Corona
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Schule
 (DIR) Bremen
 (DIR) Masern
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Impfpflicht gegen Masern bleibt
       
       Die Karlsruher Richter:innen bestätigen die Regelung für Kita-Kinder.
       Geklagt hatten vier impfskeptische Elternpaare. ​
       
 (DIR) Waldorfschulen und Corona: Gefährliche Freiräume
       
       Die Waldorfpädagogik baut auf „Erziehung zur Freiheit“. In der Pandemie ist
       an Waldorfschulen nicht klar, wo Freiheit aufhört und Diktatur beginnt.
       
 (DIR) Maserngesetz vor Verfassungsgericht: Dämpfer für Impfgegner
       
       Die Verfassungsrichter verweigern eine einstweilige Anordnung gegen die
       indirekte Masern-Impfpflicht. Das Verfahren könnte richtungsweisend sein.
       
 (DIR) Gesetzliche Impfpflicht: Keine Macht den Masern
       
       Ab dem 1. März gilt bundesweit die Masernimpfpflicht. Ausdisktutiert ist
       das Thema noch nicht – an Schulen und Kitas gibt es viele Fragen.
       
 (DIR) Umsetzung der Impfpflicht: Nicht zu Ende gedacht
       
       Erst jetzt dämmert vielen Befürworter*innen der Impflicht, dass es keine
       gute Idee ist, die Kindergärten zur Kontrollinstanz zu machen.
       
 (DIR) Impfpflicht gegen Masern: Zwang zur Vernunft
       
       Ab März 2020 wird die Masernimpfung für Kita, Schule und Tagespflege
       verpflichtend. Gut so! Anders geht's ja offenbar nicht.