# taz.de -- Spielbank-Konzession in Hamburg: Lizenz zum Gelddrucken
       
       > Verfassungsbeschwerde gegen die Innenbehörde: Die Lizenz für den Betrieb
       > des Kasinos am Stephansplatz sei rechtswidrig erteilt worden.
       
 (IMG) Bild: Es geht um viel Geld – für SpielerInnen, vor allem aber für Kasinobetreiber
       
       Hamburg taz | Wer darf die Goldgrube am Stephansplatz betreiben? Der
       Streit über die [1][Konzession für den Betrieb der Hamburger Spielbank] war
       eigentlich schon entschieden. Nun aber will die unterlegene Bewerberin die
       Niederlage nicht hinnehmen und legt Verfassungsbeschwerde ein.
       
       Ende 2019 hatte die Vergabestelle der Innenbehörde die Betriebslizenz für
       das prunkvolle Kasino in der Innenstadt erneut an die „Spielbank Hamburg
       Jahr + Achterfeld“ vergeben. Die gilt 15 Jahre lang. Nun legt die
       [2][Gauselmann-Gruppe] aus Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde gegen
       die Vergabe ein.
       
       Die Stadt hatte die Gauselmann-Gruppe im März 2019 aus dem
       Konzessionsverfahren ausgeschlossen, weil diese ihre Firmenverflechtungen
       nicht offengelegt hätte. Gegen diese Entscheidung hatte Gauselmann bei der
       Vergabekammer der Finanzbehörde ein Nachprüfungsverfahren beantragt. Die
       Vergabekammer konnte allerdings keine eigenen Fehler im Verfahren
       feststellen.
       
       Auch eine Beschwerde der Gauselmann-Gruppe beim Hanseatischen
       Oberlandesgericht brachte keinen Erfolg. Die Richter bestätigten die
       Entscheidung im Kern und erklärten kurz vor Weihnachten, es sei ein
       legitimes Interesse der Stadt, zu erfahren, wer genau das Casino betreibt.
       
       Diese Ansicht teilt der Hamburger Anwalt [3][Gerhard Strate], der
       Gauselmann vertritt, durchaus. Doch für ihn ist in dem Konzessionsverfahren
       der „Eindruck entstanden, dass die Vergabestelle mit zweierlei Maß misst.
       Denn noch weniger als sein Mandant habe die konkurrierende Jahr-Gruppe der
       Konzessionsbehörde ausreichende Unterlagen über ihre Firmenverflechtungen
       vorgelegt. Einer der Gesellschafter der Jahrschen Spielbank KG ist die
       „Spielbank Hamburg Verwaltungs GmbH“ – doch welche natürliche Person hinter
       dieser Gesellschaft stehe, so Strate, gehe aus den Unterlagen nicht hervor.
       
       ## Voreingenommene Prüfung?
       
       Das aber ist Voraussetzung für jede Konzessionsvergabe und war für die
       Behörde der zentrale Grund, Gauselmann aus dem Rennen zu nehmen. „Die
       Familie Jahr hätte die Konzession nie bekommen dürfen, wenn die
       Vergabebehörde ihre eigenen Vorgaben ernst genommen hätte“, klagt der
       Anwalt. Einen entsprechenden Widerspruch hat die Vergabebehörde, die sich
       wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern mag, bis heute, trotz längst
       verstrichener Fristsetzung, unbeantwortet gelassen.
       
       In der Verfassungsbeschwerde werfen Strate und eine Düsseldorfer
       Anwaltskanzlei nun Hamburg eine „voreingenommene Prüfung der Bewerbung“ mit
       dem klaren Ziel vor, die Jahr-Gruppe, die die Konzession bereits seit 1977
       inne hat, erneut zum Spielbank-Betreiber zu machen. Denn die Verbindung
       zwischen dem Hamburger Senat und der Familie Jahr, die auch Mitbegründerin
       des „Gruner & Jahr“-Verlags ist, gilt seit Jahrzehnten als innig.
       
       Zuletzt geriet dieses enge Verhältnis vor zehn Jahren in die Schlagzeilen,
       als der damalige Innensenator und spätere Bürgermeister Christoph Ahlhaus
       (CDU) im Alleingang versuchte, die Spielbankabgabe für Jahr & Co zu senken.
       Ahlhaus wurde von seiner Partei zurückgepfiffen. Am Ende ermittelte die
       Staatsanwaltschaft wegen Vorteilsnahme gegen Ahlhaus, weil einer der
       Spielbankchefs gleichzeitig Mitbegründer des Immobilienunternehmens war,
       bei dem Ahlhaus' Frau arbeitete und über das der spätere Bürgermeister
       sein Haus zu Vorteilskonditionen bezogen haben soll. Die Ermittlungen
       verliefen im Sande, doch Anfang 2010 beschloss der schwarz-grüne Senat, die
       Spielbankabgabe zu reduzieren, indem die Mehrwertsteuer auf sie angerechnet
       wird. Die Jahr-Gruppe sparte so Millionen. Und könnte nun erneut Millionen
       scheffeln.
       
       Auf „rund zehn Millionen Euro Reinertrag pro Jahr“ beziffert Strate den
       Gewinn des Lizenznehmers aus der „eindeutig rechtswidrig erteilten
       Konzession“. Und: „Bei der Rolling-Stones-Kartenaffäre ging es um einen
       Vorteil von höchstens 300 Euro, hier geht es um ganz andere Beträge. Wer
       steckt dahinter, und was sind die Motive?“, fragt der Jurist und hält die
       Beantwortung dieser Fragen „für einen Fall für die Staatsanwaltschaft“.
       
       5 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Spielbank-Hamburg-Streit-ueber-Konzession-entschieden,spielbank138.html
 (DIR) [2] /Deutscher-in-den-Paradise-Papers/!5457877&s=gauselmann/
 (DIR) [3] https://www.lto.de/recht/podcasts/p/lto-podcast-gerhard-strate-wiederaufnahme-strafverfahren-justiz-kritik/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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