# taz.de -- Geplatzter Vergleich im Diesel-Verfahren: Unmut über Vorgehen von VW
       
       > Verbraucherschützer werfen Volkswagen einen weiteren Betrug der Kunden
       > vor. Der Autobauer soll allen Geschädigten ein Angebot machen.
       
 (IMG) Bild: Welche Kunden bekommen eine Entschädigung? Mechaniker in einer VW-Werkstatt
       
       Berlin taz | Alle im Zuge des Abgasbetrugs Geschädigten sollen die
       Vergleichssumme angeboten bekommen, die der Autobauer Volkswagen den
       Teilnehmern des Diesel-Musterprozesses anbietet. Das fordert der Chef des
       Verbraucherzentrale Bundesverbands (VzBv) Klaus Müller. „Statt einige
       Hunderttausend könnten so Millionen betrogene Verbraucher in den Genuss von
       Entschädigungszahlungen kommen“, sagte er.
       
       Am Freitag hatte [1][VW überraschend die Vergleichsverhandlungen über die
       Musterfeststellungsklage beendet], die der VzBv beim Oberlandesgericht
       Braunschweig eingereicht hat. „Dass Volkswagen die Vergleichsverhandlungen
       über die Medien platzen lassen hat, war nicht nur schlechter Stil, sondern
       ein zweiter Betrug an den Betroffenen“, sagte Müller. Der [2][Klage des
       VzBv] haben sich rund 470.000 VW-Kunden angeschlossen. Von dem Betrug
       betroffen sind in Deutschland mehr als 2 Millionen Autohalter.
       
       Lange hat sich VW gegen außergerichtliche Vergleichsverhandlungen
       gesträubt, weil der Konzern generell einen Entschädigungsanspruch für
       Käufer manipulierter Dieselfahrzeuge hierzulande abstritt. Im Dezember
       änderte sich diese Haltung, im Januar gab es erste Gespräche. Jetzt
       begründet der Konzern den Abbruch mit einer überhöhten und intransparenten
       Zusammensetzung der Anwaltskosten in Höhe von 50 Millionen Euro. Diesen
       Vorwurf weist der VzBv zurück. „Es ging nicht um ein pauschales Honorar von
       50 Millionen Euro, sondern um eine Gebühr in Höhe von 120 Euro netto auf
       der Basis eines detaillierten Leistungskatalogs“, sagte Müller.
       
       Der VzBv habe sich – anders als von VW behauptet – einer Prüfung der
       erbrachten Leistungen der Anwälte nie verweigert. Der Autokonzern
       argumentiert, er könne keine Pauschalbeträge für die Abwicklung überweisen
       und habe keine ausreichenden konkreten Nachweise bekommen, wofür das Geld
       eingesetzt werden solle.
       
       Müller bestreitet auch die Behauptung von VW, dass sich beide Seiten
       bereits auf einen Vergleich geeinigt hätten. „Volkswagen kann nicht so tun,
       als hätte der Vergleich, den sie jetzt anbieten wollen, unser Gütesiegel“,
       betonte er. Im Januar sei über eine Entschädigung von mindestens rund 15
       Prozent des Kaufpreises – insgesamt rund 830 Millionen Euro – sowie eine
       Korrekturklausel gesprochen worden. „Dahinter sollte Volkswagen nun nicht
       zurückfallen“, sagte Müller. Die Entschädigung in Höhe von 15 Prozent sei
       nicht „übermäßig großzügig“, sagte Müller. In den USA zahlte VW rund 25
       Milliarden Euro an Entschädigung und Strafen. Im Schnitt erhielten Kunden
       10.000 Dollar (etwa 9.230 Euro).
       
       ## VW hat schon einen Abwickler-Dienstleister angeheuert
       
       Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, will der
       Autobauer ohne Beteiligung des VzBv eine Entschädigung zwischen 1.350 und
       6.257 Euro je nach Fahrzeugpreis und Alter zahlen. Das gilt aber nur für
       Kläger im Musterfeststellungsverfahren. Die Forderung von Müller wies VW
       zurück. Neben der Musterklage laufen in Deutschland rund 72.000 Verfahren
       wegen des Dieselbetrugs.
       
       Für die Abwicklung der Ansprüche hatte VW am Freitag eine [3][Seite im
       Internet] eingerichtet, auf der sich interessierte Geschädigte in einen
       Newsletter eintragen können. Ab Ende März sollen sie ein Angebot erhalten.
       Mit der Abwicklung hat VW bereits einen Dienstleister beauftragt, der dafür
       17 Millionen Euro bekommen soll.
       
       Der VzBv wird unabhängig von dem Vergleichsangebot von VW an Geschädigte
       das Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig fortsetzen. „Die
       Verbraucher sind gezwungen, darauf zu vertrauen, dass der Konzern, der sie
       bereits einmal betrogen hat, jetzt plötzlich korrekt handelt – ohne
       Möglichkeit einer objektiven Überprüfung“, sagte Müller.
       
       ## Deutsche Umwelthilfe rät von Annahme ab
       
       Der ADAC, der den VzBv bei der Musterfeststellungsklage unterstützt hat,
       hält es für zu früh für eine Empfehlung. „Dazu ist vieles noch zu unklar –
       etwa, wie genau die von VW genannte Summe unter den Betroffenen verteilt
       werden soll“, sagte eine Sprecherin. „Auf der anderen Seite steht im
       Zweifel eine sehr lange Verfahrensdauer mit anschließender Einzelklage.“
       
       Dagegen [4][rät die Deutsche Umwelthilfe Klägern klar von dem Vergleich]
       ab. „Nach dem Betrug von über 10 Millionen Dieselkunden europaweit könnte
       VW nun die in der Musterfeststellungsklage versammelten VW-Besitzer ein
       weiteres Mal über den Tisch ziehen“, warnte DUH-Geschäftsführer Jürgen
       Resch.
       
       17 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Entschaedigung-fuer-Dieselskandal/!5663771
 (DIR) [2] /Dieselmassenklage-gegen-VW/!5623000
 (DIR) [3] https://vergleich.volkswagen.de/de.html
 (DIR) [4] https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-warnt-diesel-klaeger-vor-annahme-des-vergleichsangebots-der-volkswagen-ag/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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