# taz.de -- Opfer des Nationalsozialismus: Nicht länger „asozial“
       
       > Der Bundestag will die Anerkennung der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“
       > als NS-Opfer beschließen. 75 Jahre nach der Befreiung.
       
 (IMG) Bild: US-Soldaten verteilen Zigaretten an Gefangene des KZ Dachau bei der Befreiung
       
       Berlin taz | Der Bundestag wird am Donnerstag, 75 Jahre nach der Befreiung
       von Auschwitz, endlich auch jene als Opfer anerkennen, die im
       Nationalsozialismus als sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ in den
       Konzentrationslagern zu Arbeit gezwungen, gequält, gedemütigt und
       vernichtet wurden.
       
       „Vor zwei Jahren, als ich den Appell dem Bundestagspräsidenten übergab,
       hätte ich das nicht für möglich gehalten“, sagt Frank Nonnenmacher, der
       sich seit Jahren für die Anerkennung dieses kaum beachteten
       nationalsozialistischen Unrechts einsetzt. In einer Petition forderten über
       21.000 Menschen die Anerkennung der beiden Opfergruppen, Frank Nonnenmacher
       initiierte sie Anfang 2018 mit vier weiteren Wissenschaftler*innen.
       
       Unterstützung erfuhr der Aufruf zu einer „gemeinsamen Entschließung“ auch
       aus der Politik, Bundestagsabgeordnete von Linkspartei bis CDU
       unterzeichneten. Dementsprechend liegen dem Bundestag am Donnerstag vier
       ähnlich lautende Anträge der Großen Koalition, sowie der Grünen, der Linken
       und der FDP vor.
       
       Mit einem grünen Stoffwinkel – Homosexuelle etwa trugen einen rosafarbenen,
       politische Gefangene einen roten und jüdische Häftlinge zumeist zwei gelbe
       – markierten die Nazis jene Häftlinge, die sie als „Berufs-“ oder
       „Gelegenheitsverbrecher“ internierten. Ihnen wurde ein kriminelles Gen
       unterstellt, von dem das deutsche Volk „gesäubert“ werden sollte. Sie
       wurden als nicht resozialisierbar behauptet und verfolgt.
       
       Unter ihnen waren auch Kinder 
       
       Als „Asoziale“ und damit als „Ballastexistenzen“ kategorisierten die Nazis
       Wohnsitzlose, Bettelnde oder Alkoholkranke, aber auch Swing tanzende
       Jugendliche oder andere unangepasst Lebende. Unter ihnen waren auch Kinder,
       etwa, wenn sie alkoholkranke Eltern hatten. Sie mussten den schwarzen
       Winkel tragen. Bis heute herrschen solch sozialdarwinistische Abwertungen
       in der Gesellschaft vor, auch deshalb schwiegen viele der Opfer bis zu
       ihrem Tod über die erfahrene Entmenschlichung.
       
       Autobiografische Literatur der Betroffenen existiert kaum. Ernst
       Nonnenmacher etwa versuchte, seinen „elenden sozialen Bedingungen“, wie
       sein Neffe Frank Nonnenmacher sie beschreibt, durch Diebstahl oder Betteln
       zu entkommen. Er überlebte das [1][Konzentrationslager] und starb 1989.
       Über sein Schicksal schwieg er jahrzehntelang. „Die Häftlinge mit grünem
       und schwarzem Winkel hatten nie eine Lobby, und haben sie auch heute
       nicht“.
       
       Nach aktuellem Forschungsstand wurden zwischen 63.000 und 82.000 Menschen
       mit grünem oder schwarzen Winkel in die Konzentrationslager gesteckt. Sie
       sollen jetzt endlich als Opfer des Nationalsozialismus benannt werden.
       „Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält
       oder ermordet“, heißt es in einem Antrag der Großen Koalition.
       
       Es gelte, das Schicksal jener Opfergruppen „zukünftig stärker in das
       öffentliche Bewusstsein“ zu rücken und den fast Vergessenen „einen
       angemessenen Platz im staatlichen Erinnern“ zu verschaffen. Dies soll etwa
       durch die Förderung von Forschungszentren und KZ-Gedenkstätten ermöglicht
       werden.
       
       Kritik an Anerkennung „Berufsverbrecher“ 
       
       Zudem soll den Überlebenden die Möglichkeit der Entschädigung erleichtert
       werden und die entsprechenden Haftgründe in die Liste der
       nationalsozialistischen Verbrechen im „Allgemeinen Kriegsfolgengesetz“
       (AKG-Härterichtlinien) aufgenommen werden. Bisher haben erst 288 als
       „Asoziale“ und 46 als „Kriminelle, Berufsverbrecher“ finanzielle
       Entschädigung erhalten. Viele andere, wie auch [2][Ernst Nonnenmacher],
       beantragten diese nach 1945 ohne Erfolg.
       
       Aus Parlamentskreisen war immer wieder zu hören, dass es in der
       Unionsfraktion auch kritische Stimmen gegenüber der Anerkennung von
       „Berufsverbrechern“ als Opfer, ohne Hinweis auf möglicherweise gravierende
       Straftaten der dann zu Unrecht in den KZ Inhaftierten, gegeben haben soll.
       
       Von einer „Generalamnestie“ sprach sogar der AfD-Abgeordnete Thomas Ehrhorn
       bei einer Bundestagsdebatte. So könne bei Kriminellen oder als sogenannte
       Funktionshäftlinge Eingesetzten nicht pauschal von Opfern die Rede sein, so
       Ehrhorn, „weil ein Teil von ihnen durchaus auch Täter“ gewesen sein. Damit
       sprach Ehrhorn auf das Vorurteil an, dass „Berufsverbrecher“ als
       vermeintlich willige Helfer in der Funktion der Kapos der SS geholfen
       hätten.
       
       Nonnenmacher empören diese Einwände, schließlich handelte es sich bei den
       Kapos um Häftlinge, die Teil eines „perfiden Systems“ der SS waren, indem
       sie gezwungen wurden, zum eigenen Überleben Mithäftlinge zu schikanieren.
       
       Der Abstimmung schaut Nonnenmacher dennoch positiv entgegen. Konkrete Pläne
       zu Gedenkstätten für die beiden Opfergruppen sind allerdings noch nicht
       besprochen worden. „In den ehemaligen Konzentrationslagern schlummern
       Dokumente und Namen, die ausgewertet werden müssen“, so Nonnenmacher. „Es
       gibt noch viel zu tun.“
       
       12 Feb 2020
       
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