# taz.de -- Gebühren für Maßnahmen der Polizei: Bezahlte Repression
       
       > Die Bundespolizei hat eine besondere Gebührenordnung eingeführt. In
       > Konflikt mit der Staatsmacht zu kommen, kann nun extra teuer werden.
       
 (IMG) Bild: Die Bundespolizei erhebt nun Gebühren für sogenannte vermeidbare Einsätze
       
       Sie sind auf einer Auswärtstour ihres Lieblingsvereins und fahren mit dem
       Zug in der Stadt des Erzfeindes ein. Vor lauter Begeisterung zünden Sie
       einen Bengalo. Wenn es schlecht läuft, erwischt sie die an Bahnhöfen
       zuständige Bundespolizei. Sie werden festgehalten, ihre Personalien
       aufgenommen, im schlimmsten Fall werden sie sogar noch auf die Wache
       mitgenommen und bis nach Spielende festgehalten. Sie müssen sich auf eine
       Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz einstellen. Strafe
       genug. Sollte man denken.
       
       Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) denkt aber anders. Unbemerkt von
       der Öffentlichkeit hat das Bundesinnenministerium (BMI) diesem Szenario
       noch etwas hinzugefügt: eine Strafe vor der Strafe. In einer im Oktober in
       Kraft getretenen Verordnung wurde festgelegt, dass sie für die nicht
       bestellte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen. Die
       Identitätsfeststellung: 53,75 Euro. Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15
       Euro. Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro.
       Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro.
       Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro.
       
       Für einen stinknormalen Polizeieinsatz soll man also eine hohe dreistellige
       Summe auf den Tisch legen, noch bevor der Rechtsstaat über ihre Schuld
       befindet und die eigentliche Strafe verhängt. Fast verwunderlich, dass man
       nicht noch 10 Cent für jede angefallene Seite Papier berappen muss.
       
       „[1][Besondere Gebührenverordnung des BMI]“ nennt sich diese Schikane. Zur
       Kasse gebeten werde soll, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine
       „Gefahrenlage“ schafft. Blöd nur, dass der Großteil von
       Strafrechtsverstößen unter diese Kategorien fällt. Auch wenn sich das
       Bengalo von alleine entzündet, wird die Polizei von Fahrlässigkeit
       sprechen. Für die Staatskasse ist das gut. 2,78 Millionen Euro soll die
       Bundespolizei durch die Gebühren im Jahr eintreiben. Und wer weiß schon, ob
       die Polizei nun nicht auch mal die eine oder andere unnötige Maßnahme extra
       durchführt.
       
       ## Die Polizeigewerkschaft frohlockt
       
       Ganz unbekannt ist das Prinzip nicht. Wer etwa als Betrunkener aufgegriffen
       wird, muss für den Polizeieinsatz und die Unterbringung in der
       Ausnüchterungszelle schon jetzt zahlen. In Berlin kostet das Gewahrsam für
       „hilflose, nicht vorläufig festgenommene Personen“, also Betrunkene oder
       Berauschte, 208,89 Euro zuzüglich der Fahrt auf die Wache. Nachts wird es
       teurer. Damit hat es sich dann aber auch, denn betrunken zu sein, ist ja –
       noch – nicht verboten. Weil der Polizeieinsatz hier mehr eine Hilfe
       darstellt als eine Drangsalierung, kann man sogar ein gewisses Verständnis
       dafür aufbringen.
       
       Dass die Bundespolizei nun aber ihre ureigensten Tätigkeiten, die die
       BürgerInnen mit ihren Steuer schon längst finanziert haben, mit einem
       zusätzlichen Preisschild versieht, ist als Ausuferung eines repressiven
       Polizeistaats zu verstehen. Kein Wunder also, dass etwa die Deutsche
       Polizeigewerkschaft bereits vor der Verabschiedung frohlockte: „Das kann
       teuer werden!“ Und das kann es wirklich. In NRW sind inzwischen die ersten
       Rechnungen verschickt worden. Wie die Westdeutsche Zeitung berichtet,
       [2][soll eine Frau nun 550 Euro blechen], weil sie am Düsseldorfer
       Hauptbahnhof ihren Koffer vergessen hatte. Als sie nach einer halben Stunde
       ausfindig gemacht wurde, war der Fundort bereits abgesperrt und ein
       Sprengstoffhund unterwegs.
       
       Die Fans der Maßnahme freut auch, dass Abschiebekosten für „illegal“
       Eingereiste leichter umgelegt oder [3][Fußballvereine für Einsätze bei
       Spielen zur Kasse gebeten werden können]. Ein Rechtsstaat, den man sich
       leisten können muss.
       
       4 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gesetze-im-internet.de/bmibgebv/BJNR135900019.html
 (DIR) [2] https://www.wz.de/nrw/bundespolizei-eine-viertelstunde-gewahrsam-kostet-jetzt-6-51-euro_aid-48666131?output=amp&__twitter_impression=true
 (DIR) [3] /Wer-zahlt-fuer-Risikospiele/!5644537
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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