# taz.de -- Urteil in AfD-Spendenaffäre: Erschreckende Ignoranz
       
       > Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die Strafzahlung wegen
       > Wahlkampfunterstützung gegen die Wand gelaufen.
       
 (IMG) Bild: In Spendenaffäre verstrickt: AfD-Politiker Meuthen und Weidel
       
       Vielleicht hat sich AfD-Chef Jörg Meuthen ja wirklich einfach keine
       Gedanken gemacht, als er von seinem Bekannten Alexander Segert im
       baden-württembergischen Landtagswahlkampf das Angebot annahm, ihn mit
       Werbematerail zu unterstützen. Der Mann war bis dahin Hochschulprofessor,
       relativ neu in der Politik und wegen des Wahlkampfs ziemlich im Stress.
       
       Aber dass der AfD-Chef und seine Partei vier Jahre später immer noch
       behaupten, es habe sich bei der Wahlkampfunterstützung [1][im Wert von fast
       90.000 Euro] nicht um eine Parteispende gehandelt, weil kein Geld geflossen
       und die Unterstützung direkt Meuthen und nicht der Partei gegolten habe,
       ist dreist. Und es zeigt, dass auf die AfD das zutrifft, was sie den
       anderen Parteien so gern unterstellt: dass sie es mit dem Recht nicht so
       genau nimmt, wenn es um den eigenen Vorteil und den persönlichen Erfolg
       geht.
       
       Schlimmer noch: Es offenbart eine erschreckende Ignoranz gegenüber den
       Pflichten, die Parteien laut Gesetz haben. Dass diese offenlegen müssen,
       wie sie sich finanzieren, ist wichtig für die Demokratie. Es ist gut, dass
       das Verwaltungsgericht Berlin die Klage der AfD abgewiesen und ganz klar
       darauf hingewiesen hat, dass Meuthen einen schweren Fehler begangen hat –
       weil er sich nicht darum kümmerte, wie hoch der Wert der Spende war und
       woher das Geld wirklich kam.
       
       Medienrecherchen haben inzwischen offengelegt, dass keineswegs nur Segert
       und seine Werbeagentur Goal AG in der Schweiz dahintersteckte, sondern dass
       es insgesamt zehn Spender gab – von denen manche vermutlich Strohleute
       sind. Gut ist aber auch, dass das Gericht eine Berufung zugelassen hat.
       Denn vieles in den entsprechenden Gesetzen ist, wie im Prozess deutlich
       wurde, nicht eindeutig formuliert. Es geht um Grundsätzliches und sollte
       deshalb noch einmal überprüft werden.
       
       ## Meuthen kümmerte es nicht, woher das Geld kam
       
       Meuthen hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Diejenigen in
       der AfD, die fordern, dass Meuthen, aber auch Bundestagsfraktionchefin
       Alice Weidel, die ebenfalls in eine Spendenaffäre verstrickt ist, mögliche
       Strafzahlungen persönlich begleichen sollen, werden sich nun gestärkt
       fühlen. Denn laut Gericht ist es vor allem Meuthen, damals immerhin schon
       Bundeschef der AfD, der die Fehler begangen hat.
       
       Und 270.000 Euro, so hoch ist die Strafzahlung in Meuthens Fall, sind für
       die klamme AfD kein Pappenstil. Interessant ist das Urteil auch für den
       Fall Weidel, der zwar anders gelagert ist, dem Fall Meuthen aber zumindest
       in einem Punkt gleicht: Hinter den insgesamt 132.000 Euro, die im Sommer
       2017 gestückelt auf ein Konto des AfD-Kreisverbands Bodensee flossen und
       viel zu spät zurückgezahlt wurden, steckt angeblich eine Gruppe von
       Geldgebern, die sich mit denen von Meuthen überschneidet.
       
       Auch hier gibt es den Verdacht, dass es sich um Strohleute handelt. Legt
       man das jetzt gefällte Urteil zugrunde, hätte auch Weidel – oder der
       zuständige Schatzmeister – klären müssen, wer die wirklichen Spender sind.
       Doch Weidel und Co. kümmerten sich darum nicht. In den AfD-Spendenaffären
       bleibt noch vieles aufzuarbeiten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist
       nur ein erster Schritt.
       
       10 Jan 2020
       
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