# taz.de -- Organspende im Bundestag: Jeder entscheidet für sich
       
       > Bei der Abstimmung im Parlament über die Organspende konkurrieren zwei
       > Gesetzentwürfe. Der Fraktionszwang ist aufgehoben.
       
 (IMG) Bild: Arzt mit dem anatomischen Modell eines Herzen: Viele Kranke warten jahrelang auf ein Spenderorgan
       
       Berlin taz | Wenn es um Gewissensfragen geht, wird es im Bundestag
       spannend. Dann wird der Fraktionszwang aufgehoben, die Abgeordneten können
       unabhängig von der Parteilinie entscheiden. Dieses Vorgehen ist üblich,
       wenn es um heikle, ethische Themen geht, etwa 2011 um die
       Präimplantationsdiagnostik. Oder 2017, als der Bundestag die Ehe für alle
       beschloss.
       
       Auch am Donnerstag steht eine Gewissensfrage auf der Tagesordnung: Wie hält
       es der Gesetzgeber mit der Organspende? [1][Zwei Gesetzentwürfe
       konkurrieren miteinander.] Eine Gruppe von Abgeordneten um
       Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl
       Lauterbach wirbt für eine [2][doppelte Widerspruchslösung]. Jeder Bürger
       soll als möglicher Organspender gelten, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch
       erklärt hat.
       
       Die Regelung habe in anderen Ländern die Haltung zur Organspende
       grundlegend verändert, schrieb Spahn in einem Brief an die Abgeordneten.
       „Eine Kultur der Organspende hat sich entwickelt.“ Das Ziel ist es, die
       Zahl der OrganspenderInnen zu erhöhen.
       
       Eine zweite Gruppe um [3][Grünen-Chefin Annalena Baerbock] plädiert für
       eine „informierte Entscheidungslösung“, die auf ausdrückliche Zustimmung
       setzt. Es gebe in der Bevölkerung eine „wahnsinnig hohe Zustimmung“ zur
       Organspende, sagte Baerbock am Montag. Über 80 Prozent der Menschen wollten
       Organspender sein, aber längst nicht alle hätten einen Organspendeausweis.
       Ihr Vorschlag ziele darauf, Hürden abzusenken.
       
       ## Namentliche Abstimmung
       
       Den BürgerInnen soll über ein Online-Register die Möglichkeit gegeben
       werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, zu ändern und zu
       widerrufen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organspende soll auch in
       Ausweisstellen möglich sein. Außerdem steht ein Antrag der AfD-Fraktion zur
       Debatte. Die Abgeordneten möchten eine unabhängige, öffentlich-rechtliche
       Institution damit betrauen, Organe zu vermitteln.
       
       Die Debatte ist auf zwei Stunden angesetzt. Es sind namentliche
       Abstimmungen geplant. Man kann also nachvollziehen, welcher und welche
       Abgeordnete wofür gestimmt hat. Das Prozedere funktioniert laut
       Bundestagspressestelle wie folgt: Ein Antrag ist angenommen, wenn er eine
       einfache Mehrheit erhält. Eine absolute Mehrheit, also über die Hälfte der
       Stimmen, ist nicht nötig. Bekommt ein Antrag eine einfache Mehrheit,
       entfallen weitere Abstimmungen. Als erstes wird der Antrag Spahn/Lauterbach
       abgestimmt, dann folgt der Antrag Baerbock, dann jener der AfD-Fraktion.
       
       Die Situation ist offen: Die Zahl der bisherigen Unterstützer sei auf
       beiden Seiten etwa gleich, sagte Spahn dem Tagesspiegel. Rund 200 der 709
       Abgeordneten waren laut Berichten unentschlossen.
       
       13 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw03-de-transplantationsgesetz-674682
 (DIR) [2] /Kommentar-Organspendegesetzentwurf/!5582070
 (DIR) [3] /Gruenen-Chefs-ueber-Macht/!5651653
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrich Schulte
       
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