# taz.de -- Verpflichtungserklärung für Geflüchtete: Berlin springt ein bisschen ein
       
       > Das Land Berlin weist die Jobcenter an, Flüchtlingsbürg*innen nicht mehr
       > zur Kasse zu bitten. Erledigt ist das Thema damit nicht.
       
 (IMG) Bild: Beatrix und Bernd Metzner mit Heba Abazeid, für die sie eine Bürgschaft unterschrieben
       
       Berlin taz | Bernd Metzner ist zufrieden – zumindest ein bisschen. „Wir
       freuen uns, dass die Politik aktiv geworden ist und noch einmal Bewegung in
       die Sache gebracht hat“, sagt der Rentner aus Teltow. Er und seine Frau
       Beatrix hatten im Sommer 2015 gebürgt, [1][damit eine Syrerin und ihre
       zweijährige Tochter sicher nach Deutschland kommen konnten]. Dafür sollten
       sie später fast 26.000 Euro zahlen. Nun hat das Land Berlin eine Weisung an
       die Jobcenter geschickt, damit den Metzners und anderen zumindest ein Teil
       dieser Kosten erlassen wird.
       
       „Es ist wichtig, dass diese Sache wieder ins öffentliche Blickfeld geraten
       ist“, sagt Metzner. Die Berliner Weisung sei aber nur „ein erster Schritt.“
       
       Um zu verstehen, was den ehemaligen Gemeindemusiker stört, muss man
       zunächst einen Blick auf die Vorgeschichte werfen. Bernd und Beatrix
       Metzner hatten 2015 eine Verpflichtungserklärung für die Schwester ihres
       aus Syrien stammenden Schwiegersohns unterschrieben, damit diese und ihr
       Kind über das humanitäre Aufnahmeprogramm des Landes Berlin nach
       Deutschland kommen konnten. Wie viele andere waren sie der Meinung, dass
       ihre finanzielle Verpflichtung endet, sobald die beiden einen positiven
       Asylbescheid in Händen halten.
       
       Das Jobcenter sah es anders und fordert von ihnen nun rund 26.000 Euro
       zurück. Denn nach ihrer Anerkennung hatte die Frau staatliche Leistungen
       bezogen. Die Metzners klagten gegen die Forderung und [2][verloren
       vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht].
       
       ## Unterschiedliche Auslegungen
       
       Als hunderte Menschen ab 2013 die Verpflichtungserklärungen unterschrieben,
       war das Gesetz unbestimmt und sah eigentlich eine unbegrenzte Haftung vor.
       Im Jahr 2016 schuf der Bundestag Klarheit: Unabhängig vom Asylverfahren
       gelten Verpflichtungserklärungen seither für fünf Jahre, bei Altfällen wie
       den Metzners für drei. Und so baten die Jobcenter zahlreiche Bürg*innen zur
       Kasse.
       
       [3][Rund 2.500 Zahlungsaufforderungen wurden deutschlandweit verschickt].
       Auch das Ehepaar Metzner bekam Post vom Jobcenter im Berliner Bezirk
       Tempelhof-Schöneberg: Sie sollen 25.498,16 Euro zurückzahlen. Im Januar
       2019 dann erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), man habe für
       die Altfälle eine „gute Lösung, die hilft“ gefunden.
       
       Es erging eine Weisung an die Jobcenter: Das Ermessen sei „dahingehend
       auszuüben, dass von einer Heranziehung abzusehen ist“. Dies gelte aber
       nicht, wenn die Ausländerbehörde „nachweislich“ über die Dauer der
       Verpflichtung aufgeklärt habe. Und damit wurde es für Berliner*innen
       kompliziert; denn in der Hauptstadt unterschrieben die Bürg*innen neben dem
       bundeseinheitlichen Formular auch eine Zusatzerklärung, die wie der
       ursprüngliche Gesetzestext eine unbegrenzte Haftung vorsah.
       
       Die Jobcenter in den verschiedenen Berliner Bezirken aber legen die Weisung
       des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) unterschiedlich aus. Viele hoben die
       Erstattungsbescheide auf, die Bürg*innen sind damit aus dem Schneider.
       Nicht so das für den Fall der Metzners zuständige Jobcenter in
       Tempelhof-Schöneberg. Die Zusatzerklärung belege, dass ausreichend
       aufgeklärt worden sei, argumentiert man dort – und fordert die Metzners
       weiter zur Kasse.
       
       ## Aufatmen vor Weihnachten?
       
       Nun stellt das Land Berlin klar: Bürg*innen, die eine Zusatzerklärung
       unterzeichnet haben, sollen etwa Unterkunftskosten nicht mehr erstatten
       müssen. „Viele Flüchtlingsbürgen haben Menschen vor Krieg, Folter und dem
       Tod bewahrt und in vielen Fällen für viele Jahre eine erhebliche
       finanzielle Last auf sich genommen“, erklärte am Donnerstag Berlins
       Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) und dankt den Menschen.
       
       Auch sie selbst habe auf diesem Weg eine Angehörige einer aus Syrien
       geflüchteten Familie unterstützt. Die Weisung des Bundes, in bestimmten
       Fällen auf Rückerstattungen zu verzichten, sei aber nicht ausreichend.
       „Deshalb macht das Land Berlin von seinem Weisungsrecht in Bezug auf die
       kommunalen Leistungen Gebrauch“, erklärt Breitenbach.
       
       In der Unterzeichnung einer Zusatzerklärung sei „keine ausreichende
       Aufklärung“ darüber zu sehen, dass die Verpflichtung auch nach der
       Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft fortbestehe, heißt es in der
       Weisung, die der taz vorliegt. „Wir hoffen, dass einige Bürginnen und
       Bürgen vor Weihnachten aufatmen können“, erklärt Breitenbach. Mit der
       Weisung solle eine „einheitliche Rechtspraxis“ sichergestellt werden.
       
       „Es gibt Hoffnung für meine Mandanten: Das Land Berlin hat erkannt, dass
       sich aus der Zusatzerklärung keine Haftung begründen lässt“, sagt Jenny
       Fleischer, die Anwältin der Metzners. Abgeschlossen ist der Fall für ihre
       Mandant*innen damit allerdings nicht.
       
       Denn die neue Weisung bezieht sich nur auf die Kosten, die Berlin selbst
       getragen hat; also auf Kosten der Unterkunft, Heizung oder Leistungen für
       Bildung und Teilhabe. Die Kosten für den Hartz-IV-Regelsatz aber werden vom
       Bund getragen. Hier habe man keine Weisungsbefugnis, erklärt die
       Senatsverwaltung.
       
       Mit dieser Regelung werde ihren Mandant*innen nur etwa die Hälfte der
       Kosten erlassen, sagt Anwältin Fleischer. Sie sieht deswegen das
       Bundesarbeitsministerium und Hubertus Heil in der Pflicht. „Der Bund ist
       nun im Zugzwang und muss die Jobcenter ebenfalls anweisen, von
       Erstattungsforderungen abzusehen – auch wenn die Zusatzerklärung
       unterzeichnet wurde.“
       
       19 Dec 2019
       
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