# taz.de -- Flüchtlings-Bürgen zur Kasse gebeten: Helfer in Not
       
       > Jonny Neumann soll 14.000 Euro bezahlen, weil er Hanna Aljarada geholfen
       > hat. Das Geld verlangt das Jobcenter. Er ist nicht der einzige
       > Betroffene.
       
 (IMG) Bild: Jonny Neumann (links) soll 14.00 Euro zahlen, weil er den Syrer Anna Aljarada unterstützt hat
       
       Berlin taz | Hanna Aljaradas Augen blicken ernst, seine Hände schließen
       sich um die weiße Porzellantasse mit dem roten Herz über dem Schriftzug „1.
       FC Union“. „Ich musste weg aus Syrien“, sagt der 26-Jährige. „Und das war
       der einzige Weg, um an ein Visum zu kommen – ansonsten hätte ich durch die
       Türkei und über das Mittelmeer gemusst, um dann bis Deutschland zu laufen.“
       Neben ihm lacht der Mann mit den kurzen grauen Haaren bitter auf. „Das kam
       für uns gar nicht in Frage“, sagt Jonny Neumann. „Das ist doch unwürdig.“
       
       Der Berliner Apotheker Jonny Neumann wollte Aljarada helfen. Damit der
       junge Mann nach Beirut reisen und sich dort mit einem Studentenvisum in der
       Tasche in das Flugzeug nach Berlin setzen konnte, unterschrieb Neumann im
       Juni 2015 eine Bürgschaft für Aljarada. So, wie auch Tausende andere es in
       dieser Zeit getan haben, um Menschen aus Syrien legal nach Deutschland zu
       holen. Und wie viele andere auch hat Neumann nun Post vom Jobcenter
       bekommen: Er soll etwa 14.000 Euro zurückzahlen.
       
       Im Jahr 2015 hatte Aljarada gerade sein Pharmaziestudium in der syrischen
       Stadt Homs abgeschlossen und jobbte als Pharmakurier. Die Stadt, die damals
       den Ruf der „Hauptstadt der Revolution“ hatte, war heftig umkämpft. Als
       „total kaputt“ beschreibt Aljarada sie. Regierungstruppen belagerten und
       bombardierten Homs, in der verschiedene Rebellengruppen die Stellung
       hielten – darunter auch die Terrormiliz Islamischer Staat und der syrische
       Ableger von al-Qaida.
       
       „Mein Beruf war sehr gefährlich, ich musste viel draußen unterwegs sein.
       Manchmal konnte ich abends nicht nach Hause zurück“, erzählt Aljarada.
       Seine Nachbarschaft sei vollkommen zerstört gewesen, viermal sei er
       umgezogen. Bald war für ihn klar, dass er in Syrien nicht bleiben konnte.
       „Als junger Mann kann man sich dort kein Leben aufbauen“, sagt er. „Es gibt
       keine Perspektive.“
       
       ## Apotheker Neumann ermöglicht Aljarada die Reise
       
       Sein Onkel lebt schon seit etwa 30 Jahren in Berlin. Er ist Stammkunde in
       der Apotheke mit der alten grünen Kinobank im Verkaufsraum, die im Berliner
       Stadtteil Hellersdorf zwischen vielgeschossigen Plattenbauten liegt. Er bat
       Neumann um Hilfe.
       
       Die Idee: Aljarada sollte als Gastwissenschaftler zum Promovieren nach
       Deutschland kommen, mit einem Studentenvisum. Dafür musste aber jemand
       versichern, für die Kosten des Lebensunterhalts aufzukommen – und im Fall
       der Fälle gezahlte staatliche Mittel zu erstatten. Neumann unterschrieb
       diese Verpflichtungserklärung im Juni 2015, im März darauf reiste Aljarada
       ein.
       
       Nun sitzen Aljarada und Neumann im Hinterzimmer der Apotheke, beide Männer
       haben sich weiße Apothekerkittel übergestreift. Die Augen hinter seiner
       blassrosa gerahmten Brille zusammengekniffen, sucht der 59-Jährige in einem
       Stapel Papieren nach einem Schreiben des Jobcenters Berlin
       Friedrichshain-Kreuzberg. Die Behörde habe, so steht da, von Juni 2017 bis
       Ende September 2018 insgesamt 14.049,27 Euro an Sozialleistungen für
       Aljarada erbracht. Und die habe Neumann „aufgrund der von Ihnen abgegebenen
       Verpflichtungserklärung“ zu erstatten.
       
       ## In Deutschland sollen Bürgen 21 Millionen Euro zurückzahlen
       
       Etwas mehr 2.500 solcher Bescheide haben Jobcenter in allen Bundesländern
       Deutschlands in den vergangenen zwei Jahren verschickt, insgesamt geht es
       um eine Summe von mehr als 21 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der
       Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom Dezember
       hervor. Die tatsächlichen Zahlen dürften noch deutlich höher sein, da der
       Bund keine Aussagen über die von rein kommunalen Trägern betriebenen
       Einrichtungen treffen kann. Hier liege die Aufsicht bei den Ländern.
       
       Wie viel Geld die Behörden von Einzelpersonen und Einrichtungen wie etwa
       Kirchengemeinden zurückfordern, variiert stark, es gibt Einzelbescheide
       über etwa 1.700 Euro genauso wie solche über 61.757 Euro. Das dürfte nicht
       zuletzt daran liegen, dass manche Menschen für ganze Familien gebürgt
       haben.
       
       Als Aljarada nach Deutschland kam, hatte er kein Anrecht auf
       Sozialleistungen. Die Doktorandenstelle war nicht bezahlt, sein Onkel sowie
       Neumann und der Doktorvater halfen ihm, über die Runden zu kommen. Im
       September 2016 beantragte der junge Mann Asyl. „Ich wollte einen sicheren
       Aufenthaltstitel, wollte selbstständiger sein“, sagt er. Im Sommer 2017
       bekam er den positiven Bescheid, er hatte damit Anspruch auf
       Sozialleistungen. Er besuchte seitdem mehrere Deutschkurse, zog in eine
       Wohngemeinschaft, will in Zukunft als Apotheker arbeiten.
       
       ## Ein Antrag auf Asyl und die Folgen
       
       „Ich stelle mir ja eigentlich vor, dass er mal mein Nachfolger hier in der
       Apotheke wird“, sagt Neumann mit gerunzelter Stirn. Zumindest einen kleinen
       Nebenjob will er Aljarada bald geben. Doch bis der tatsächlich als
       Apotheker arbeiten darf, muss er noch mehrere Prüfungen ablegen, um seine
       Berufsausbildung anerkennen zu lassen. „Das kann noch zwei Jahre dauern“,
       sagt Aljarada. Deswegen beschloss er nach Anerkennung seines Asylantrags,
       sich beim Jobcenter anzumelden.
       
       „Ich habe zweimal beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
       gefragt, ob das mit der Verpflichtungserklärung ein Problem wäre“, sagt
       Aljarada. „Die haben gesagt, nein, das sei mit dem neuen Status alles
       erledigt.“ Eine solche Beratung halte man „für unwahrscheinlich“, heißt es
       auf Nachfrage aus der Berliner Innenverwaltung.
       
       „Selbst den verschiedenen Behörden war nicht ganz klar, wie lange die
       Verpflichtungserklärungen gelten“, sagt Jenny Fleischer, Neumanns
       Rechtsanwältin. Sie hat Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und
       vertritt weitere Personen, die gebürgt haben. Die meisten unterschrieben,
       damit Syrer*innen aus humanitären Gründen über Landesaufnahmeprogramme nach
       Deutschland kommen können – also über Maßnahmen, die die Länder extra
       geschaffen hatten, um Menschen aus dem Bürgerkriegsland zu helfen. Der Weg
       über ein Studentenvisum sei ein anderer, sagt Fleischer. In der Konsequenz
       sitzen Neumann und die anderen Bürg*innen nun aber im gleichen Boot.
       
       Einen Unterschied gibt es aber, und der ist zum Vorteil des Apothekers.
       Neumann deutet auf das Dokument vor ihm. Dort heißt es, die Verpflichtung
       gelte vom Tag der voraussichtlichen Einreise „bis zur Beendigung des
       Aufenthalts“ oder „bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem
       anderen Aufenthaltszweck“.
       
       Bei den Landesaufnahmeprogrammen sind die Menschen aus humanitären Gründen
       gekommen, was das Aufenthaltsgesetz in Abschnitt 5 regelt – dem gleichen
       Abschnitt, der auch den Aufenthalt von Menschen mit Asyl und anderen
       Schutztiteln beschreibt. Damit habe sich der Aufenthaltszweck nicht
       geändert, hatte das [1][Bundesverwaltungsgericht 2017] erklärt –
       Sozialleistungen seien also weiterhin zu erstatten.
       
       Aljarada hingegen kam als Student. Die Regelungen dafür finden sich in
       Abschnitt 3 des Aufenthaltsgesetzes. Als Flüchtling wird sein Aufenthalt
       nun in Abschnitt 5 geregelt. „Hier ist der Fall viel klarer: Das ist
       definitiv ein anderer Aufenthaltszweck“, sagt Rechtsanwältin Fleischer.
       Neumann hätte also niemals einen Bescheid bekommen sollen.
       
       Die Zahlungsaufforderung liegt nun aber vor Neumann auf dem Tisch. Und das
       ist nicht die einzige Verwirrung, die bei diesem Thema in den Behörden zu
       herrschen scheint. „Die Ausländerbehörden haben es oftmals unterlassen, die
       Verpflichtungsgeber bei Unterzeichnung über die rechtlich bedeutsamen
       Folgen zu informieren“, sagt Fleischer. Teils sei sogar falsch beraten
       worden – die Unterzeichner*innen seien der Meinung gewesen, ab dem Moment
       eines positiven Asylbescheids aus dem Schneider zu sein.
       
       ## Viele Bürgen bleiben im Paragrafendschungel hängen
       
       Tatsächlich war die Rechtslage bis zum Sommer 2016 unklar, verschiedene
       Behörden interpretierten sie unterschiedlich. So heißt es in einem Erlass
       des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen vom April 2015 ausdrücklich:
       „Mit der Titelerteilung nach erfolgreichem Asylverfahren wird der neue
       Aufenthaltszweck aufenthaltsrechtlich anerkannt, so dass die Geltung einer
       im Zusammenhang mit der Landesaufnahmeanordnung abgegebenen
       Verpflichtungserklärung endet.“
       
       Ähnliche Erlasse gab es aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
       und Hessen. Folglich entschieden sich in diesen Ländern besonders viele
       Menschen, eine Bürgschaft zu unterschreiben. In der Konsequenz werden dort
       nun auch die meisten Kostenbescheide verschickt: Etwa 2.000 Bescheide
       kommen aus diesen Ländern, die Forderungen machen rund 80 Prozent der
       Gesamtsumme bundesweit aus.
       
       Denn der Bund war anderer Meinung als die entsprechenden Länder. Im August
       2016 schuf der Bundestag Klarheit: Das Integrationsgesetz legt fest, dass
       Verpflichtungserklärungen für fünf Jahre gelten und auch ein positiver
       Asylbescheid daran nichts ändert. Das gilt auch für bereits unterzeichnete
       Erklärungen – bloß, dass diese nur für einen Erstattungszeitraum von drei
       statt von fünf Jahren herangezogen werden sollen.
       
       ## Neumann will nicht zahlen
       
       „Ich bezahle das auf keinen Fall“, sagt Apotheker Jonny Neumann. „Das ist
       doch existenzbedrohend, gerade für Leute, die für mehrere Menschen gebürgt
       haben.“ Einer dieser Leute ist Jan Schmidt aus Essen. Zusammen mit einer
       zweiten Person hat er für eine sechsköpfige Familie gebürgt, seinen
       richtigen Namen will er wegen der ungeklärten Situation nicht in der
       Zeitung lesen. „Es war klar, dass die Familie aus dieser lebensbedrohlichen
       Situation abhauen wird“, sagt er.
       
       Die Frage sei nur das „Wie“ gewesen – mit Visum oder über das Mittelmeer
       und den Balkan. „Und das mit vier Kindern“, sagt Schmidt. Einige Bekannte
       hätten ihm damals abgeraten. Aber es gab ja den Erlass des
       Landesinnenministeriums, und auch bei der Ausländerbehörde habe man ihm
       damals gesagt: „Keine Sorge, sobald der Asylantrag gestellt ist, seid ihr
       raus aus der Nummer.“ „Darauf haben wir uns verlassen“, sagt Schmidt.
       
       Viele Bürg*innen wehren sich. Allein in Niedersachsen laufen derzeit nach
       Recherchen des Evangelischen Pressedienstes 482 Verfahren vor Gerichten.
       Erste Urteile fallen unterschiedlich aus, was teils auch an den jeweiligen
       Einzelfällen liegt. So gab das Verwaltungsgericht Köln mehreren Bürg*innen
       recht und erklärte, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sei nicht
       ausreichend geprüft worden; in Gießen wiederum milderte das Gericht im
       Dezember die Forderung lediglich um die Kosten für Kranken- und
       Pflegeversicherung ab.
       
       Rechtsanwältin Fleischer sieht die Politik in der Pflicht. „Bund und Länder
       müssen sich jetzt zusammentun, um diejenigen unbürokratisch zu entlasten,
       die sich während unklarer Rechtslage verpflichtet haben“, fordert sie –
       „zum Beispiel über einen Erlass oder einen Nothilfefonds“. So sieht es auch
       die Essener Anwältin Nizaqete Bislimi-Hošo, die in Nordrhein-Westfalen
       Bürg*innen vertritt. „Diesen politischen Streit auf dem Rücken der Bürgen
       auszutragen, ist nicht richtig“, sagt sie. Für viele Betroffene stehe ihre
       Existenz auf dem Spiel.
       
       Die „Verantwortung zur Lösung der Probleme“ liege auf Bundesebene, erklären
       auf taz-Anfrage die zuständigen Ministerien für Arbeit und für Integration
       in Nordrhein-Westfalen. Mehrfach hätten die Minister in dieser
       Angelegenheit die Bundesregierung kontaktiert und auf eine
       bundeseinheitliche Lösung gedrängt, zuletzt sei das Thema im Herbst auf der
       Innenministerkonferenz besprochen worden.
       
       „Nach langem Zögern hat der Bund nunmehr die Bereitschaft signalisiert, zur
       Entlastung der Bürgen einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu entwickeln“,
       heißt es aus dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Flüchtlinge und
       Integration. Konkrete Vorschläge dafür gebe es allerdings noch nicht. Vom
       Bundesarbeitsministerium wird dazu erklärt, es sei Anliegen der
       Bundesregierung, „zeitnah sachgerechte Lösungen zu finden“. Die dazu
       erforderlichen Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.
       
       ## Gelder werden vorläufig nicht eingetrieben
       
       Für die Bürg*innen heißt das: weiter bangen. Viele der Forderungen für
       Menschen, die vor der neuen Rechtslage gebürgt haben, wurden wegen
       entsprechender Verjährungsfristen zwar schon versandt. Sie werden aber
       bisher nicht eingetrieben – darauf hatten sich die Bundesministerien für
       Arbeit und Inneres, das Bundeskanzleramt sowie die Länder Niedersachsen und
       Hessen wegen der Rechtsunsicherheiten im März geeinigt.
       
       Nicht für alle Betroffenen ist das gleich ersichtlich – ein Problem, das
       auch das Ministerium anerkennt. Man prüfe derzeit gemeinsam mit der
       Bundesagentur für Arbeit, „inwieweit die entsprechenden
       Erstattungsbescheide so umformuliert werden können, dass einerseits
       Missverständnisse auf Seiten der Verpflichtungsgeber vermieden werden,
       andererseits aber die rechtlichen Wirkungen – Verhinderung der Verjährung –
       weiterhin sichergestellt sind“, teilt ein Sprecher auf Anfrage mit.
       
       Neumann bereut nicht, damals unterschrieben zu haben. „Was wäre denn die
       Alternative gewesen“, fragt er. „Hanna in Syrien zu lassen?“ Auch für Jan
       Schmidt aus Essen geht es um mehr als nur die Zahlungsaufforderungen.
       „Warum schafft ein Land wie Deutschland nicht sichere Fluchtwege“, fragt
       er. Derzeit zwinge man die Menschen, ihr Leben zu riskieren, Kinder gingen
       jahrelang nicht zur Schule. „Damit jemand doch legal herkommen kann, müssen
       Privatleute mit ihrem Vermögen in die Bresche springen“, sagt Schmidt. „Das
       ist doch total absurd.“
       
       22 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bverwg.de/260117U1C10.16.0
       
       ## AUTOREN
       
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