# taz.de -- Bürgschaften für Flüchtlinge: Behördenchaos macht Bürgen arm
       
       > Zwei Eheleute sollen 26.000 Euro zahlen, weil sie für eine Syrerin
       > gebürgt haben. Ihre Klage scheitert – auch wegen der uneinheitlichen
       > Praxis in Ämtern.
       
 (IMG) Bild: Beatrix und Bernd Metzner mit Heba Abazeid
       
       Berlin taz | Zwischen gesundem Menschenverstand und deutscher Bürokratie
       liegen häufig Welten. So auch im Fall von Bernd und Beatrix Metzner. Sie
       hatten 2015 mit einer Bürgschaft die Einreise einer jungen Syrerin und
       ihrem damals zweijährigen Kind ermöglicht. Drei Jahre später [1][fordert
       das Jobcenter rund 26.000 Euro vom Ehepaar.] Mit einer Klage am
       Verwaltungsgericht Berlin wollten die Metzners die Zahlung verhindern. Denn
       eigentlich hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits im
       Januar versprochen, dass solche und andere Rückforderungen nichtig seien.
       
       Doch die Metzners scheiterten am Donnerstag mit ihrer Klage vor Gericht an
       der undurchsichtigen Gesetzeslage. Selbst der zuständige Richter Lars
       Jenssen sprach von „Chaos in der Verwaltung“. Nach dem Urteil kündigten
       Bernd und Beatrix Metzner an, in Berufung zu gehen.
       
       Heba Abazeid ist die Schwester des Schwiegersohns der Metzners. Tochter und
       Schwiegersohn leben in Berlin. 2013 startete Berlin ein Aufnahmeprogramm,
       das in Berlin lebenden Familienangehörigen syrischer Flüchtlinge die
       Möglichkeit gab, diese aufzunehmen. Mit ihrer Bürgschaft ermöglichten die
       Metzners Heba Abazeid und ihrer Tochter eine sichere [2][Flucht] aus Syrien
       und eine neue Existenz in Deutschland.
       
       Voraussetzung war, dass beide eine Erklärung unterschrieben, in der sie
       sich verpflichteten, für alle Kosten in Bezug auf die beiden aufzukommen.
       So wie hunderte andere Hilfsbereite bundesweit, die in dem festen Glauben
       unterschrieben, dass die Verpflichtung erlischt, sobald den Geflüchteten
       Asyl gewährt wird.
       
       ## Die Erleichterung hielt nicht lange an
       
       Doch das Gesetz war unbestimmt und sah eine unbegrenzte Haftung vor. 2016
       schuf der Bundestag Klarheit: Unabhängig vom Asylverfahren gelten
       Verpflichtungserklärungen seither für fünf beziehungsweise in älteren
       Fällen wie bei den Metzners drei Jahre. Daraufhin verschickten die
       Jobcenter deutschlandweit rund 2.500 Zahlungsaufforderungen.
       
       Nach Protesten erklärte Bundesarbeitsminister Heil 2019 das Problem für
       gelöst: „Ich kann in den nächsten Tagen die Jobcenter anweisen, von diesen
       Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen abzusehen.“ Die Erleichterung war
       groß, hielt aber nicht lang an: die Weisung des Bundesarbeitsministeriums
       an die Jobcenter besagt nicht, dass alle Zahlungsaufforderungen aufgehoben
       werden sollen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausländerbehörde
       „nachweislich“ über die Dauer der Verpflichtung aufgeklärt habe.
       
       Anders als in anderen Bundesländern unterzeichneten in Berlin alle
       BürgInnen eine Zusatzerklärung, die wie der ursprüngliche Gesetzestext eine
       unbegrenzte Haftung vorsah. Trotzdem handeln die Berliner Jobcenter nicht
       einheitlich. Hier beginnt das Chaos. Einige Jobcenter, wie in
       Friedrichshain-Kreuzberg oder Spandau, hoben mit Bezug auf die Weisung des
       Arbeitsministeriums die Zahlungsaufforderung auf. Andere, wie das Jobcenter
       Tempelhof-Schöneberg, machen weiterhin Ansprüche geltend.
       
       ## „Rechtsstaatlich höchst bedenklich“
       
       „Das ist, als wenn ein Lehrer identische Arbeiten zweier Schüler
       unterschiedlich bewertet“, echauffierte sich Bernd Metzner am Donnerstag
       über die Ungleichbehandlung. Eine Gleichbehandlung mit anderen Fällen, die
       zugunsten der BürgInnen entschieden wurden, will das Ehepaar weiter
       einklagen.
       
       Der zuständige Richter Jenssen war eigentlich auf Seiten des Ehepaars, als
       er erklärte, er erkenne keine klare Praxis der Jobcenter. Für ihn sei
       deshalb das Verfahren „höchst bedenklich in rechtsstaatlichen
       Gesichtspunkten“.
       
       Dennoch entschied Richter Jenssen zuungunsten der Kläger. Er berief sich
       dabei auf zwei Urteile des Bundesverwaltungsgericht aus den Jahren 2014 und
       2017. Nur in atypischen Fällen könne das Gericht demnach nach Ermessen und
       zugunsten der Kläger entscheiden. Atypische Fälle liegen beispielsweise
       vor, wenn sich die Einkommenssituation der BürgInnen drastisch
       verschlechtert. Das sei bei den Metzners nicht der Fall.
       
       Außerdem hielt der Richter die Weisung des Bundesarbeitsministeriums als
       Grundlage, auf der die Zahlungsaufforderungen aufgehoben wurden, für
       rechtswidrig.
       
       ## Fall von „grundsätzlicher Bedeutung“
       
       Neben der Klage lehnte der Richter auch die Forderung der Kläger nach einer
       Unterbrechung des Verfahrens bis Ende Januar ab. Im Januar wollen die
       Jobcenter Statistiken vorlegen, welche Fälle sie nach Erlass der Weisung
       wie entschieden haben.
       
       Ein Lichtblick für die Kläger ist, dass Richter Jenssen eine Berufung
       zulässt. Jenssen spricht von einer „grundsätzlichen Bedeutung des Falls“.
       Diese Möglichkeit wollen die Metzners nutzen. „Hier erfolgt Rechtssprechung
       aufgrund von Chaos. Gerichte sollten mit Gerechtigkeit zu tun haben. Die
       wollen wir erreichen“, zeigt sich Bernd Metzner entschlossen mit Blick auf
       einen erneuten Termin vor Gericht – dann vor dem Oberverwaltungsgericht.
       Wann, steht noch nicht fest.
       
       13 Dec 2019
       
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