# taz.de -- Mietendeckel in Berlin: Bestimmt ein Streitfall
       
       > Sehnsüchtiger erwartet als der BER: der Mietendeckel. Am 30. Januar soll
       > er beschlossen werden. Und dann wird er die Gerichte beschäftigen.
       
 (IMG) Bild: Reparaturarbeiten in Berlin: da fehlt es nur noch am richtigen Deckel
       
       Sie hoffe auf eine „schnelle Entscheidung“ der Gerichte zum Mietendeckel,
       sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) Ende Dezember.
       Die Möglichkeit zur Absenkung gebe es neun Monate nach [1][Inkrafttretten
       des Gesetzes]. „Wir haben die Hoffnung, dass wir dann schon eine
       gerichtliche Klärung haben“, so Lompscher. Aber momentan sollte man eher
       darauf wetten, dass der neue Berliner Flughafen am 31. Oktober eröffnet.
       Der Mietendeckel könnte noch in einigen Jahren die Verfassungsgerichte
       beschäftigen. Das Gesetz soll am 30. Januar beschlossen werden.
       
       Bis jetzt ist nicht einmal klar, ob zunächst das Landes- oder gleich das
       Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. In Berlin haben die Fraktionen
       von CDU und FDP ein Normenkontrollverfahren vor dem
       Landesverfassungsgericht angekündigt. Gleichzeitig will die
       Bundestagsfraktion der FDP nach Karlsruhe ziehen, braucht aber noch eine
       Reihe von Unionsabgeordneten dafür, damit das 25-Prozent-Quorum von
       Abgeordneten erfüllt ist. Wie viele mitmachen, ist ebenso unklar wie die
       Frage, ob FDP und Union eine einstweilige Anordnung beantragen. Dann könnte
       der Mietendeckel über Jahre bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache
       ausgesetzt werden.
       
       Verfassungsgerichte sind in Deutschland nicht so stark wie etwa in den USA
       politisiert, auch wenn die Richter von Landtagen und Bundestagen gewählt
       werden. Dennoch ist eine der offenen Fragen, ob sich die starke
       Polarisierung bei den juristischen Gutachten zum Mietendeckel auch in den
       Entscheidungen der Verfassungsgerichte widerspiegeln wird. Als eher links
       bekannte Juristen wie Andreas Fischer-Lescano hatten in ihren Gutachten die
       Zulässigkeit eines landeseigenen Mietendeckels bejaht, der CSU-nahe frühere
       Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bestritt dies
       in zwei Gutachten für die Wohnungswirtschaft.
       
       Umstritten ist unter linken Juristen, ob das Gesetz möglichst „wasserdicht“
       gemacht werden soll – was hieße, darin nur einen Deckel zu verankern, aber
       beispielsweise auf die Absenkung hoher Mieten zu verzichten. Möglicherweise
       bietet aber gerade die Überfrachtung des Gesetzes mit offenen juristischen
       Fragen den Raum für eine „Ja, aber“-Kompromisslösung der Gerichte. Am Ende
       könnte der Deckel Bestand haben, während einzelne Teile als unzulässig
       bewertet werden.
       
       ## Neuland betreten
       
       Schon mit der Grundfrage, ob Berlin einen Mietendeckel beschließen darf,
       betritt der Senat „Neuland“ (Lompscher). 2006 hatte der Bund die
       Kompetenzen in der Wohnungspolitik weitgehend den Ländern übergeben, die
       Regelung der Mietpreise aber nicht ausdrücklich erwähnt. Nun streiten
       Juristen darüber, ob der Mietendeckel, eine öffentlich-rechtliche Regelung,
       zulässig ist, obwohl der Bund schon im Zivilrecht eine Mietpreisbremse
       verankert hat.
       
       Die „wechselseitigen Respektregeln im Föderalismus“ verlangten es, die
       „Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes föderalismusfreundlich
       auszulegen“, schreibt Fischer-Lescano in seinem Gutachten für die
       Linke-nahe Rosa-Luxemburg-Stiftung. Papier vertritt hingegen die Meinung,
       dass der Bund mit der Mietpreisbremse deutlich gemacht habe, dass er die
       Miethöhen regeln wolle, und damit eine eigene Gesetzgebung der Länder
       ausgeschlossen sei. Eine Zwischenposition formulierte Ulrich Battis: Der
       Mietendeckel sei verfassungsrechtlich zwar zulässig, aber die
       Mietobergrenzen, die Lompschers Entwurf vorsieht, hält Battis für
       verfassungswidrig, weil sie ein Gegenkonzept zum Bundesrecht bilden würden.
       
       Umstritten sind auch einzelne Punkte. So monierte Christoph U. Schmid (Uni
       Bremen), der zusammen mit Fischer-Lescano das Gutachten für die
       Luxemburg-Stiftung verfasst hatte, in der Anhörung des Abgeordnetenhauses
       überraschenderweise, dass der Mietenstopp auch für Vermieter gelte, die
       bisher unterhalb der gesetzlichen Obergrenze vermietet haben. Vermieter,
       die bisher ihren Spielraum ausgeschöpft hätten, würden dagegen höchstens um
       20 Prozent gedeckelt. Diese „Ungleichbehandlung“ sei „schwer zu
       rechtfertigen“.
       
       ## Eile als Risiko
       
       Zum größten Risiko für den Mietendeckel dürfte aber die Eile werden, mit
       der das Gesetz vorangetrieben wurde. Noch vor etwas über einem Jahr hatte
       kaum jemand die Möglichkeit geahnt, einen landeseigenen Mietendeckel
       einzuführen. Dann schrieb der [2][Jurist Peter Weber], beruflich beim
       Bezirksamt Pankow angestellt, in seiner Freizeit für die JuristenZeitung
       einen Artikel. Tenor: Die Länder können eigene Mietendeckel verabschieden.
       Getrieben von der Öffentlichkeit und der Konkurrenz zwischen den drei
       Regierungsparteien, legte Senatorin Katrin Lompscher ihren Gesetzentwurf im
       August vor. Das Sperrfeuer aus den Lobbyorganisationen der
       Immobilienbranche und das Misstrauen aus der eigenen, früher SPD-geführten,
       Senatsverwaltung machten die Sache nicht leichter.
       
       Ein guter Gesetzentwurf bräuchte wohl mehr Zeit, schon um sämtliche
       Möglichkeiten, das Gesetz zu umgehen, auszuschließen. Aber ein längerer
       Zeitraum für ein präziseres Gesetz wäre auch zum Anheben der Mieten
       genutzt worden.
       
       Es sei „das Zeichen von totalitären Gesellschaften, Experimente nur dann
       durchzuführen, wenn man das Ergebnis kennt“, sagte Kilian Wegner, ein
       sozialdemokratischer Jurist, in der Anhörung des Abgeordnetenhauses. Der
       „Kern einer freien Gesellschaft“ sei „das Risiko“, verteidigte er das
       Vorgehen, ein Gesetz zu verabschieden, das in Karlsruhe scheitern könnte.
       So weit ist es also nach jahrelangen Mietsteigerungen in Berlin gekommen:
       Sogar die SPD, die Mutter aller vorsichtigen Parteien, will als
       experimentierfreudig gelten – und sagt, um eine sozialdemokratische
       Regulierung zu verteidigen, Sätze, die man von Liberalen erwarten würde.
       
       Dieser Text ist Teil eines Schwerpunktes im Berlinteil in der Print-Ausgabe
       der taz am wochenende vom 4./5. Januar 2020.
       
       4 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Reeh
       
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