# taz.de -- Gutachten zum Berliner Mietendeckel: Auch Mietabsenkung ist rechtmäßig
       
       > Ist die Absenkung bereits bestehender Mieten rechtmäßig? Ein neues
       > Gutachten bestätigt die Rechtsauffassung des rot-rot-grünen Senats.
       
 (IMG) Bild: Den Berliner Mietendeckel hält Andreas Fischer-Lescano für rechtmäßig
       
       BERLIN taz | Drei Tage vor der ersten Lesung des Mietendeckel-Gesetzes im
       Abgeordnetenhauses hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung [1][ein neues
       Rechtsgutachten] über die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens vorgelegt. Die
       Bremer Juristen Andreas Fischer-Lescano, Christoph Schmid und Andreas
       Gutmann bestätigen darin die Landeskompetenz Berlins für ein Gesetz zur
       Mietenbegrenzung.
       
       Fischer-Lescano ist einer der renommiertesten linken deutschen
       Staatsrechtler. Auf einer Pressekonferenz nahm er am Montag auch zu einem
       Gutachten Hans-Jürgen Papiers Stellung. Laut dem ehemaligen Präsidenten des
       Bundesverfassungsgerichts darf Berlin den Mietendeckel nicht erlassen, weil
       der Bund mit der Mietpreisbremse schon deutlich gemacht habe, dass er das
       Mietrecht regeln wolle.
       
       „Wenn das so einfach wäre, dürfte es auch keine Landesversammlungsgesetze
       geben, weil es schon ein entsprechendes Bundesgesetz gibt“, sagte
       Fischer-Lescano. Die Abgrenzung sei zwar „extrem kompliziert“, aber
       möglich. Der Bund regelt die Mieten im Zivilrecht, die Länder können sie
       laut Fischer-Lescano seit der Föderalismusreform 2006 öffentlich-rechtlich
       regeln. Wichtig für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit sei, dass die
       Berliner Regel der bundesrechtlichen Mietpreisbremse nicht widerspreche,
       sondern deren Wirkung verstärke.
       
       Auch die Absenkung bereits bestehender Mieten sei verfassungsgemäß, so die
       drei Juristen. „Die Kompetenz des Landesgesetzgebers für die Festsetzung
       einer Mietenobergrenze bliebe unvollständig, wäre es den Länder untersagt,
       auch bereits bestehende Mietverträge zu beschränken“, heißt es in dem
       Gutachten. „Aufgrund der regelmäßig langen Laufzeit von
       Wohnraummietverträgen käme es andernfalls zu einer Spaltung des
       Mietmarkts.“
       
       Für den Immobilienverband GdW hatte Ex-Verfassungsrichter Papier [2][am
       Freitag in einem zweiten Gutachten] sowohl die Landeskompetenz Berlins als
       auch die Rechtmäßigkeit einer Absenkung bestritten.
       
       Papier zielt auch auf die Ungleichbehandlung der Vermieter. „Eine
       gesetzgeberische Lösung, die pauschal alle Bestandsmietverhältnisse und
       alle davon betroffenen Vermieter- und Mietergruppen unterschiedslos
       erfasst, bringt die widerstreitenden Interessen nicht in einen angemessenen
       und ausgewogenen Ausgleich“, schreibt Papier. So würden Vermieter, die ihre
       Miete zurückhaltend erhöht hätten, mit denen gleichgestellt, die den bisher
       möglichen Maximalpreis genommen hätten.
       
       Papier bekräftigt insgesamt die Argumentation der Immobilienwirtschaft. In
       seiner Erforderlichkeitsprüfung des Gesetzes schreibt er aber einen Satz,
       der der Vermieterseite, die stets auf Neubau als Alternative zum
       Mietendeckel verweist, nicht gefallen kann: „Der Wohnungsneubau und seine
       gesteigerte staatliche Förderung können nicht als milderes Mittel angeführt
       werden, da sie wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen und jedenfalls nicht
       als sachlich gleichwertige und zweifelsfrei gleich wirksame Mittel zur
       Verfolgung des gesetzgeberischen Ziels erachtet werden können.“
       
       9 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.rosalux.de/publikation/id/41344/landeskompetenzen-fuer-massnahmen-der-mietpreisregulierung/
 (DIR) [2] https://web.gdw.de/pressecenter/pressemeldungen/landesmietendeckel-unverhaeltnismaessig-und-verfassungswidrig
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Reeh
       
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