# taz.de -- Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts: Höhere Sanktionen doch möglich
       
       > Eigentlich hatte das Verfassungsgericht Sanktionen für Hartz IV-Bezieher
       > eingeschränkt. Das Arbeitsministerium versucht das Medienberichten
       > zufolge zu umgehen.
       
 (IMG) Bild: War ihr Urteil doch nicht so eindeutig? Die Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts
       
       Berlin afp | Auch nach [1][dem wegweisenden Hartz-IV-Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts] sollen einem Zeitungsbericht zufolge Kürzungen
       des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein. Drei Wochen nach
       dem Urteilsspruch seien die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das
       Bundesarbeitsministerium derzeit dabei, eine interne Weisung zur Umsetzung
       der Karlsruher Vorgaben zu erarbeiten, berichtet die Süddeutsche Zeitung am
       Mittwoch. Ein erster Entwurf sehe dabei vor, dass nach wie vor Kürzungen
       des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November
       [2][die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern]
       deutlich beschränkt. Laut den Richtern dürfen bei Pflichtverletzungen durch
       die Leistungsbezieher die Auszahlungen höchstens um 30 Prozent gekürzt
       werden – bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette
       Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar.
       
       Laut Süddeutscher Zeitung sieht der erste Entwurf zur Umsetzung der
       Vorgaben nun aber vor, dass die Abschläge doch deutlich über 30 Prozent
       ausmachen könnten – weil verschiedene Sanktionen einfach addiert würden. So
       könnte eine 30-Prozent-Kürzung wegen eines zurückgewiesenen Jobangebots mit
       einem 10-Prozent-Abschlag wegen versäumter Meldepflichten zusammengezählt
       werden. Dann würden die Leistungen insgesamt doch um 40 Prozent gesenkt.
       
       Aus Sicht des Erwerbslosenvereins Tacheles würde mit diesem Vorgehen das
       vom Verfassungsgericht begrenzte Sanktionssystem durch die Hintertür wieder
       eingeführt. „Wir verurteilen diesen Versuch der Ausweitung von Sanktionen
       aufs Schärfste“, sagt Geschäftsführer Harald Thomé.
       
       Die neue Weisung soll die Anwendung des Urteils des
       Bundesverfassungsgerichts regeln, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Nach
       Auskunft des Arbeitsministeriums ist der von der SZ zitierte Entwurf noch
       nicht endgültig. Er durchlaufe das „Weisungskonsultationsverfahren“, in dem
       die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer Stellung nehmen
       könnten. Ein Sprecher der BA sagte seinerseits, dass derzeit keine
       Sanktionen von mehr als 30 Prozent verhängt würden. Das gelte seit dem
       Urteil und so lange, bis die neue Weisung feststehe.
       
       27 Nov 2019
       
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