# taz.de -- Einigung zur Grundrente: Wer kriegt die Aufstockung?
       
       > Nun gilt es, Beitragsjahre zu zählen. In der Regel müssen es 35 Jahre
       > sein. Einiges ist noch unklar, aber schematische Rechnungen sind schon
       > möglich.
       
 (IMG) Bild: Der Zuschlag auf kleine Renten soll „unbürokratisch“ und „automatisch“ ausgezahlt werden
       
       Tritt das [1][Gesetz zur Grundrente] wie geplant tatsächlich am 1. Januar
       2021 in Kraft, wird die Deutsche Rentenversicherung sowohl bei Neuzugängen
       als auch bei bestehenden Renten automatisch prüfen, ob ein [2][Anspruch auf
       Grundrente] besteht. Dazu im Folgenden das schematische Beispiel einer
       Arbeitnehmerin.
       
       Hat die Arbeitnehmerin nach heutigem Stand eine Rente von weniger als 924
       Euro im Monat zu erwarten und dies nach 35 Jahren Beitragszeit, erwirbt sie
       eventuell Anspruch auf eine aufstockende Grundrente. Aufgestockt wird nur
       bis zu einer Gesamthöhe von 924 Euro Rente für die 35 Jahre, abzüglich
       eines Abschlags von 12,5 Prozent. Beträgt der erworbene Rentenanspruch
       allerdings weniger als 346 Euro im Monat, ist dies zu gering für die
       Aufstockung durch eine Grundrente.
       
       Die Beitragszeiten errechnen sich aus den Zeiten mit
       sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Kinder- und Pflegetätigkeit.
       Ein Studium, Zeiten der Arbeitslosigkeit, auch der Bezug von
       Arbeitslosengeld 1, Zeiten mit Minijobs – all das zählt nicht mit.
       
       Hat die Arbeitnehmerin Kinder, zählen je nach Geburtsdatum zweieinhalb bis
       drei Jahre pro Kind als Erziehungszeit, hinzu kommen noch sogenannte
       Berücksichtigungszeiten für die Kinder. Pro Kind sind das insgesamt 10
       Jahre an Beitragszeit, wobei es bei Geschwistern Überlappungen gibt. Bei
       zwei Kindern im Abstand von 3 Jahren kämen insgesamt 13 Jahre an
       Beitragszeit allein für die Kinderbetreuung zusammen. Dann würden der
       Beschäftigten in dem Beispiel 22 Jahre sozialversicherungspflichtige Arbeit
       reichen, um die Voraussetzung für eine aufstockende Grundrente von 35
       Jahren Beitragszeit zu erfüllen.
       
       ## Gleitzonen für die Beitragszeit
       
       Allerdings soll es noch nicht näher bezifferte „Gleitzonen“ für die
       Beitragszeiten geben, das heißt, auch Leute mit vielleicht nur 33 oder 34
       Jahren Beitragszeit kämen zumindest anteilig in den Genuss einer
       Grundrente, wenn die sonstigen Voraussetzungen stimmen. Die Deutsche
       Rentenversicherung macht eine Einkommensprüfung zur Voraussetzung für die
       Grundrentenzahlung, indem sie sich die Steuerbescheide von den Finanzämtern
       zukommen lässt. Darin sind Einkünfte aus Arbeit und Kapitalanlagen und bei
       Ehepaaren das gemeinsame Einkommen erfasst.
       
       Lebt die Frau in dem Beispiel allein und wird ihr monatliches zu
       versteuerndes Gesamteinkommen im Ruhestand – inklusive Nebenjobs und der zu
       erwartenden gesetzlichen Rente – unterhalb von 1.250 Euro liegen, behält
       sie ihren Anspruch auf aufstockende Grundrente. Das ist der
       wahrscheinlichste Fall für Alleinstehende. Liegt das Einkommen darüber,
       wird der überschießende Betrag teilweise auf die Grundrente angerechnet,
       wie genau, ist noch nicht klar.
       
       Hat die Frau einen Ehepartner und liegt das gemeinsame zu versteuernde
       Einkommen inklusive der Renten im Ruhestand über einer Grenze von 1.950
       Euro, entfällt auch hier der volle Grundrentenanspruch. Der überschießende
       Betrag wird auf die Grundrente angerechnet, die bei einem deutlich höheren
       Einkommen ganz entfallen kann. Der Abgleich mit den Steuerdaten soll
       jährlich automatisch aktualisiert werden. Vermögen und Grundbesitz spielen
       bei dieser Berechnung keine Rolle, nur das Einkommen zählt.
       
       ## Grundrente aufstocken?
       
       Zur Ermittlung der aufstockenden Grundrente wird der eigene Rentenanspruch
       aus 35 Jahren Beitragszeit verdoppelt. Bei einem nur sehr kleinen
       Rentenanspruch von 350 Euro käme die Frau mit der Aufstockung zum Beispiel
       auf eine Gesamtrente von 700 Euro, abzüglich der 12,5 Prozent Abschlag. Da
       von der Rente Krankenkassen- und Pflegebeiträge abgehen, blieb ihr zu wenig
       übrig zum Leben. Damit ist die Frau, wenn sie allein lebt, immer noch ein
       Fall für die Grundsicherung im Alter (eine Art Hartz IV für SeniorInnen).
       
       Nach den Plänen der Koalition soll es aber auch für
       Grundsicherungsempfänger, die einen kleinen Rentenanspruch haben und 35
       Jahre an Beitragszeiten vorweisen, einen Freibetrag geben. Die Frau mit 350
       Euro eigener Rente hätte einen Freibetrag von rund 175 Euro zu erwarten.
       Dieser Betrag käme auf die Grundsicherung obendrauf, sie könnte somit auf
       ein Alterseinkommen von mehr als 900 Euro kommen. Allerdings steht hier
       vorab wieder eine strenge Bedürftigkeitsprüfung, wie bei allen
       Grundsicherungsempfängern. Da zählt dann wieder jeder Besitz mit, auch ein
       Auto, eine Datsche, ein Sparkonto.
       
       11 Nov 2019
       
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