# taz.de -- Hartes Urteil gegen Epileptiker: Haft nach tödlichem Autounfall
       
       > Ein Epileptiker, der einen schweren Verkehrsunfall verschuldet hat, muss
       > ins Gefängnis. Er hatte seine Krankheit verschwiegen.
       
 (IMG) Bild: Epileptiker dürfen nur ans Steuer, wenn sie ein Jahr ohne Anfall waren
       
       Würzburg dpa | Ein Epileptiker, der 2018 am Steuer einen Krampf erlitten
       und eine Spaziergängerin totgefahren hat, muss ins Gefängnis. Das
       Amtsgericht Würzburg verurteilte ihn am Montag wegen vorsätzlicher
       Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Tötung zu drei Jahren
       Haft. Außerdem erhielt der Mann ein lebenslanges Fahrverbot.
       
       Damit blieb das Gericht unter der von der Anklage geforderten vierjährigen
       Gefängnisstrafe. Erst im September hatte ein Autounfall in Berlin mit vier
       Toten [1][eine bundesweite Debatte] um Fahrer mit schweren gesundheitlichen
       Problemen ausgelöst.
       
       Der 32-Jährige im Würzburger Fall hatte am Dreikönigstag 2018 auf einem
       Feldweg bei Würzburg die Kontrolle über sein Auto verloren. Er war mit
       Tempo 120 statt mit erlaubten 30 Kilometern pro Stunde unterwegs und fuhr
       frontal in eine 26-jährige Spaziergängerin. Die Frau erlitt einen
       Schädelbruch und starb noch am Unfallort.
       
       Der Unfallfahrer hatte erst ein knappes Jahr vor dem Unfall seinen
       Führerschein zurückerhalten. Dieser war ihm entzogen worden, weil er bei
       einer Alkoholfahrt einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Im
       Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verschwieg der Verurteilte
       seine Epilepsie, die seit 2009 diagnostiziert war.
       
       ## Richter spricht von „notwendigem Urteil“
       
       Nach Überzeugung des Gerichts nahm er gegen ärztlichen Rat seine
       Medikamente nur unregelmäßig. Die Mediziner hatten ihm auch vom Autofahren
       grundsätzlich abgeraten. Das Gericht sprach deshalb von einem „harten, aber
       notwendigen Urteil“.
       
       Beim Berliner Unglück im September war ein SUV über die Gegenfahrbahn
       hinweg von der Invalidenstraße im Stadtteil Mitte abgekommen. Der Wagen
       rammte eine Ampel, tötete die Menschen auf dem Gehweg und durchbrach einen
       Bauzaun. Unter den vier Toten war ein dreijähriger Junge.
       
       Der Anwalt des Autofahrers sprach später in einem Schreiben an die
       Staatsanwaltschaft von einer „akuten gesundheitlichen Notlage“ seines
       Mandanten. Die Beifahrerin hatte laut Ermittlern direkt nach dem Berliner
       Unfall [2][von einem epileptischen Anfall] gesprochen.
       
       In der Regel dürfen Epileptiker nicht am Steuer eines Autos sitzen.
       Ausnahmen: mindestens ein Jahr ohne Anfall, auch bei Medikamenteneinnahme –
       und keine Nebenwirkungen von Therapien, die Probleme beim Fahren machen
       könnten. Wenn die Anfälle nur im Schlaf auftreten oder keine
       Einschränkungen für das Autofahren mit sich bringen, kann eine
       Fahrerlaubnis erteilt werden – allerdings erst nach einer längeren
       Beobachtungszeit.
       
       18 Nov 2019
       
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